rechtliche Grundlagen der Fürsorgepflicht der LK
GG Art. 2: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
BV Art. 126: Schutz gegen sittliche, geistige und körperliche Verwahrlosung
BaySchO: Beaufsichtigung
SGB: Gesetzliche Unfallversicherung
Jugendschutzgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz
Die Aufsichtspflicht muss sein:
ununterbrochen
umsichtig
kontinuierlich
vorausschauend
aktiv
präventiv
Aufsichtspflicht: wann?
15 Min. vor Unterrichtsbeginn
angemessene Zeit nach Beendigung des Unterrichts
Zeit bis zur Übernahme der AUfsichtspflicht durch andere Institutionen
Aufsichtspflicht: wo?
Unterricht
außerschulische Veranstaltungen
freiwillige AGs
Veranstaltungen der SMV
Vorbereitung schulischer Veranstaltungen
Betriebspraktika
Wanderungen, Fahrten, Reisen, Besichtigungen, Theaterbesuche —> müssen zu einer Schulveranstaltung erklärt worden sein
für besondere Fälle treffen SL/ Lehrkräftekonferenz eine Regelung
Aufsichtspflicht: Umfang?
abhängig von
charakterlicher und geistiger Reife
Erziehungsstand der Klasse
den räumlichen Verhältnissen
Einschätzungen der eigenen Eingriffsmöglichkeiten
Abwägung von unvorhersehbaren Ereignissen
—> Raum lassen für Selbstständigkeit
LK muss nach bestem Wissen und Gewissen Entscheidungen treffen
Besonderheiten Aufsichtspflicht
Schulbus: Gemeinden/ Schulverband hat Aufsichtspflicht
Ankunft der SuS: Beginn der Aufsichtspflicht
Verletzung der Aufsichtspflicht
Vorsatz oder Fahrlässigkeit?
Prüfung vor Gericht
Staat haftet für Lehrkräfte
Folgen bei Amtspflichtsverletzung:
Verweis
Geldbußen
Gehaltskürzung
Versetzung mit geringerem Gehalt
Schutz gegen sittliche, geistige, körperliche Verwahrlosung
festgehalten in bayrischer Verfassung (BV)
—> Staat + Gemeinde müssen Kinder davor schützen
—> z.B. Art. 8a (“8a-Meldung”, muss durch die SL erfolgen)
Vorgehen bei 8a-Meldung
Gesetzliche Unfallversicherung: wer ist versichert?
Beschäftigte
Schüler/ Lernende
Personen, die erste Hilfe leisten
Sicherheit im Sportunterricht
wichtige Punkte:
Sportstätte und Geräte
Kleidung und Ausrüstung
Organisation und Aufsicht
Sicherheitsanforderungen + Sofortmaßnahmen bei Unfall
—> Sicherheitsmaßnahmen mit SuS üben
Unfallbericht
Beschreibung des Vorgangs
Zeugen
ergriffene medizinische Maßnahmen
Medikamentengabe
Anordnung vom Arzt, man darf die Medikamentengabe verweigern
Jugendschutzgesetz Bedeutung für Schule
rechtlich wirksame Regeln durchsetzen
Sensibilisierung der Kinder- und Jugendlichen
Sexualerziehung
Prävention Missbrauch
direkte Informationen
indirekte Informationen: Hilfsangebote
Möglichkeit, über Gefühle zu sprechen
Fortbildungen
Schutzkonzepte
Beratung durch LK
Projekte
persönlichkeitsstärkende Erziehungshaltung
Zusammenarbeit Elternhaus und Schule
Besonderheiten bei Klassenfahrten
Deutsches Schulportal/ KMS zur Durchführung von Klassenfahrten
Aufsichtspflicht bezieht sich auf alle Bereiche
Kind darf nur mit Einverständnis der Eltern alleine rumlaufen
Regeln der LK stehen über allem, auch wenn Jugendlicher laut Jugendschautzgesetz etwas dürfte
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