Legislaturperioden
Bund 4 Jahre
Länder 4 bzw. 5 Jahre -> Bayern 5!
Ablauf Landtagswahl
wahlberechtigt: bayrische Staatsbürger über 18, seit mind. 3 Monaten in Bayern Hauptwohnsitz
Wahlbenachrichtigung wie bei Bundeswahl
2 Stimmen: Erststimme Direktmandat, Zweitstimme Listenmandat
Direktmandat: eine Stimme
insgesamt 91 Stimmkreise, in denen Bürger Direktkandidaten wählen
derjenige der die meisten Stimmen hat, zieht in den Landtag ein -> einfache Mehrheit
so soll sichergestellt werden, dass aus jedem Stimmkreis ein Kandidat in den Landtag einzieht
pro Partei pro Stimmkreis ein Kandidat
Listenmandat: eine Stimme
89 von 180 Mandaten (Gesamtzahl Parlament) werden über die Liste vergeben
jede Partei hat für jeden Regierungsbezirk eine Liste
Listen sind pro Regierungsbezirk unterschiedlich lang -> gestaffelt nach Einwohnerzahl
innerhalb der Liste kann eine Stimme für einen Kandidaten vergeben werden
nach der Wahl:
Auszählen aller Stimmen (Erst- und Zweitstimme = Gesamtstimmen)
eine Partei muss 5% der Gesamtstimmen erhalten haben, um in den Landtag einziehen zu dürfen -> 5%-Hürde
Überhangsmandate und Ausgleichmandate können ebenso enstehen -> bayrischer Landtag hat aktuell 203 Sitze
Einkammernsystem
es gibt auf Landesebene nur Landtag (im Bund Bundestag und Bundesrat)
Bezirkstag
vom volk direkt gewählte Vertretung eines bayrischen Bezirks, oberstes Organ des Bezirks
ist NICHT gleich Regierung von Schwaben!
Aufgaben Bezirk:
Aufgaben, von denen man annimmt, dass Landkreise/ kreisfreie Städte sie nicht selbst übernehmen können
Zuständigkeit für
Gesundheitswesen (Bezirkskrankenhäuser, Psychatrie, …)
Sozialwesen (Jugendhilfe, Sozialhilfe für Behinderte)
Kultur- und Heimatpflege (z.B. Freilichtmuseum)
Schulwesen (Schulen für Hör- und Sprachgeschädigte)
Schutz der Natur und Gewässer
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