Was versteht man unter Gewerberecht?
Das Gewerberecht soll selbständige Tätigkeiten im gewerblichen Sinn regeln. Im Kernbereih handelt es sich um ein Berufsrecht, das Antritts- und Ausübungsregeln enthält.
Zudem dient es aber auch der Qualitäts- und Ordnungssicherheit sowie dem Verbraucher- und Gläubgerschutz.
Was ist der Unterschied zwischen einem Anmeldungsgewerbe vs. konzessioniertes Gewerbe?
Die Unterscheidung betrifft den Entstehungszeitpunkt des Gewerbes.
Anmeldungsgewerbe: hat die Behörde aufgrund der Anmeldung zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes in dem betroffenen Standort vorliegen. Als Tag der Gewerbeanmeldung gilt der Tag, an dem alle erforderlichen Nachweise bei der Behörde eingelangt sind.
konzessioniertes Gewerbe: das Ausüben des Gewerbes darf erst nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides erfolgen.
Was ist der Unterschied zwischen reglementiertes und freies Gewerbe?
reglementiertes: neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzung ist auch die Erbringung eines Befähigungsnachweises notwendig, z.B. Augenoptik, Bäcker, Gastgewerbe, etc.
freies: sind all jene gewerbsmäßigen Tätigkeiten, die nicht als reglementiertes Gewerbe anzuführen sind, d.h. man benötigt keinen Befähigungsnachweis, z.B. Tankreiniger, Werbeagentur, Kanalräumer
Was ist eine Gewerbelizenz?
Die Gewerbelizenz ist das Recht, Tätigkeiten gewerbsmäßig auszuüben.
Was ist eine Gewerbeberechtigung?
Die Gewerbeberechtigung ist das Recht, ein bestimmtes Gewerbe auszuüben.
Die erste Gewerbeberechtigung ist immer anzumelden, sowohl bei reglementierten als auch bei freien Gewerben. Liegt hingegen bereits eine Gewerbelizenz vor, so ist bei der Erweiterung von Gewerbeberechtigungen zu differenzieren:
für reglementiertes Gewerbe muss angemeldet werden
für freie Gewerbe muss nur angezeigt werden
Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für das ausüben eines Gewerbe?
Eigenberechtigung (gewerberechtlicher Geschäftsführer)
Staatsbürgerschaft und Sitz im Inland
Fehlen von Gewerbeausschlussgründen
Fehlen von Ausübungsverboten
Wer ist vom ausüben eines Gewerbes ausgeschlossen?
natürliche Personen, wenn sie
von einem Gericht verurteil worden sind,
die Verurteilung nicht getilgt ist.
Ferner ist von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen:
wer wegen der Finanzvergehen, des Schmuggelns, der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben, der Abgabenhehlerei, etc. von einer Finanzstrafbehörde bestraft worden ist, wenn eine Geldstrafe von mehr als € 726 oder neben einer Geldstrafe eine Freiheitsstrafe verhängt wurde und wenn seit der Bestrafung noch nicht fünf Jahre vergangen sind.
Rechtsträger wenn in Österreich oder im Ausland ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben wurde und der Zeitraum, in dem in der Insolenzdatei Einsicht in den genannten Insolvenzfall gewährt wird, noch nicht abgelaufen ist.
Was sind die besonderen Voraussetzungen um ein Gewerbe gründen zu können?
Für jedes reglementierte Gewerbe ist ein Nachweis der Befähigung Voraussetzung für die Ausübung. Kann der Gewerbeinhaber diesen Nachweis nicht selbst erbringen, so muss er einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen.
Was ist ein Befähigungsnachweis?
Der Befähigungsnachweis ist der Nachweis der fachlichen sowie kaufmännischen Kenntnisse sowie Fähigkeiten und Erfahrungen um dieses Gewerbe selbständig führen zu können.
Es wird zwischen dem Befähigungsnachweis gemäß § 18 GewO und § 19 GewO unterschieden.
Was ist der Beschäftigungsnachweis gemäß § 18 GewO?
Das jeweils für das Gewerbrecht zuständige Ministerium hat durch Verordnung fpr jedes regelementierte Gewerbe die Nachweise festzusetzen, die zum uneingeschränkten oder auch eingeschränkten Zugang zum Gewerbe erforderlich sind. In diesen Verordnungen wird festgelegt, welche Ausbildung (Meisterprüfung, Zeugnisse, Studienabschlusszeugnisse) und/oder Berufserfahrung als Nachweis der Befähigung zur Ausübung eines Gewerbes anerkannt werden.
Für jedes reglementierte Gewerbe werden sog Befähigungsnachweiseverordnungen erlassebm die die jeweiligen Voraussetzungen und sonstogen Detailregelungen enthalten.
Was ist der Befähigungsnachweis nach § 19 GewO?
Kann der nach § 18 Abs 1 GewO vorgeschriebene Befähigungsnachweis nicht erbracht werden, so hat die Behörde unter Bedachtnahme auf Vorschriften gem. § 18 Abs 4 GewO das Vorliegen der individuellen Befähigung festzustellen, wenn durch die beigebrachten Beweismittel die für die jeweilige Gewerbausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung nachgewiesen werden kann.
Was ist ein fakultativer Geschäftsführer?
Der Gewerbeinhaber kann, obgleich er selbst die Voraussetzungen für das Gewerbe erfüllt, einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Dieser muss die Voraussetzungen erfüllen und ist gegenüber der Behörde für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich.
Was ist ein obligatorischer Geschäftsführer?
= Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers
Wenn z.B.
der Gewerbeinhaber den Befähigungsnachweis selbst nicht erbringt
der Gewerbeinhaber keinen Wohnsitz im Inland und die Vollstreckung der Verwaltungsstrafe ist nicht durch Staatsverträge sichergestellt
Was sind die Voraussetzungen für einen gewerberechtlichen Geschäftsführer?
Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen erfüllen, die natürlichen Personen für den Gewerbeantritt zu erbringen haben.
Was sind die Voraussetzungen für einen gewerberechtlichen Geschäftsführer für Einzelunternehmen?
Bei Einzelunternehmen muss der gewerberechtliche Geschäftsführer eine natürliche Person sein, der als Arbeitnehmer zu mindestens der Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigt ist und nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsrecht voll versicherungspflichtig ist.
Was sind die Voraussetzungen für einen gewerberechtlichen Geschäftsführer für juristische Personen?
Bei juristischen Personen und bei eingetragenen Personengesellschaften muss der gewerberechtliche Geschäftsführer entweder dem zur gesetzlihen Vertretung berufenen Organ angehören oder ein Arbeitnehmer der Gesellschaft sein, der zu mindestens der Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt und nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsrecht voll versicherungspflichtig ist.
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