Beutelsbacher Konsens
fachlichen Prinzipien politischer Bildung
Überwältigungsverbot
Grenze zwischen politischer Bildung und Indoktrination
Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers
Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen
Alternativen aufzeigen
Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren
Mündigkeit der SuS als Ziel
Definition Staatsgewalt
Die Staatsgewalt ist die dem Staat zustehende, ursprüngliche, einheitliche und umfassende höchste Befehls- und Zwangsgewalt.
Im freien demokratischen Rechtsstaat wird sie mehr als eine ordnende Gewalt verstanden, die dem Menschen dient, zugleich aber auch 'Herrschaft über Land und Leute' bedeutet.
Da diese Gewalt nur im eigenen Gebiet ausgeübt werden kann und darf, bezeichnen wir sie auch als Gebietshoheit.
horizontale und vertikale Gewaltenteilung
verhindert politischesn Machtmissbrauch
horizontal = Legislative, Exekutive und Judikative
vertikal = Bundes/Länderebene
Prinzipien des Rechtsstaats
Rechtssicherheit
Wo steht, dass der Staat das darf?
Garantie der Grundrechte
Schutz vor staatlicher Willkür
Rechtsgleichheit
Für alle BürgerInnen gelten dieselben Gesetze
Alle werden vor Gesetz gleich behandelt
Rechtskontrolle
Gewaltenteilung
Freiheitssicherung
Ein Rechtsstaat muss keine Demokratie sein!
Aber eine Demokratie braucht Rechtsstaatlichkeit!
Gewaltenverschränkung
Legislative, Exekutive und Judikative sind miteinander verflochten
z.B. Bundestag (Legislative) wählt den Bundeskanzler (Exekutive)
Verfassungsorgane
Organe und Institutionen, die im Grundgesetz explizit mit ihren Rechten und Pflichten behandelt werden
Zum Beispiel
Bundestag
Bundesrat
Bundesregierung
Bundespräsident
Bundesverfassungsgericht
Verfassungsgericht
Kontrolle der Exekutive und Legislative
Bürger können bei dem Verdacht auf Verstöße gegen das Grundgesetz eine Verfassungsklage erheben
Stoppen der Legislative bei verfassungswidrigen Gesetzesvorhaben und Gesetzen durch die abstrakte und die konkrete Normenkontrolle
Korrektiv gegenüber einem übermäßigen Ausbau einer zentralen Macht
bedeutendes Mitspracherecht im Gesetzgebungsprozess
Kontrollinstanz gegenüber Bundesregierung und Bundestag
Politisches System Deutschland
parlamentarische Demokratie
Föderalismus
vertikale Gewaltenteilung
Aufteilung in Bundesländer
Machtverteilung zwischen Bund und Bundesländer
Grundlagen des politischen Systems
Bundesstaat
Bundesländer
Sozialstaat
Rechtsstaat
Koalitionen und Parteien
Bayerischer Landtag
Regierungskoalition: CSU, Freie Wähler
weitere vertretene Parteien: SDP, Grüne, AfD
Deutscher Bundestag
Regierungskoalition: SPD, Grüne, FDP
weitere vertretene Parteien: CDU/CSU, AfD, Die Linke, Bündnis Sarah Wagenknecht
Weg eines Gesetzes im bay. Landtag
Volkssouveränität
höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität ist das Staatsvolk
Wahlgrundsätze
Allgemein
jeder Bürger darf Wählen
unmittelbar
keine "Wahlmänner"
frei
gleich
jede Stimme hat das gleiche Gewicht
geheim
Freiheitliche demokratische Grundordnung
Grundordnung nur ein Ausschnitt der staatlichen Gesamtordnung
Freiheitlich
bewahrt Individuum durch staatliche Gewähr und staatlichen Schutz der Menschwürde (Art. 1 GG) und der Grundrechte (Art. 2–19 GG) vor staatlicher Willkür
das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
die Unabhängigkeit der Gerichte,
der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft,
die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.
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