Pflichtethik
- Ziel: allgemeingültiges objektives Prinzip, entscheiden: moralisch richtige Handlung
- Gesetz als Prinzip der Willensbestimmung und nicht als Prinzip zur Bestimmung des Handlungserfolges bestimmt (=guter Wille wird bewertet und nicht der Ausgang der Handlung. So ist z. B. Mord unter keinen Umständen moralisch vertretbar, auch wenn durch Mord mehr Menschen gerettet werden könnten.)
- Sitten, Gebräuche/ kluge Lebensregeln (unterschiedlichen Lebenserfahrungen beruhen)= keine geeignete Grundlage → nicht allgemein gültig
- wenn jemand entgegen seiner Neigung, also aus Pflicht, handelt, gilt dies als eindeutiger Indikator für dessen moralische Gesinnung
→ d.h einsieht, dass etwas moralisch richtig
→ pflichtgemäßw Handlungen, keinen moralischen Wert
- moralische Wert liegt nicht in der Handlung, sondern in der zugrunde liegenden Maxime
- Nur guter Wille ist uneingeschränkt gut
- kategorische Imperativ: Instrument zur Prüfung von Maximen, im Hinblick auf Möglichkeit ihrer Universalisierung → Das Gesetz der Moral
Der 1. Kategorische Imperativ: Maxime und Gesetz
„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“
- Maxime= subjektiver Handlungsgrundsatz
- Ich muss handeln, als ob Maxime meiner Handlung durch meinen Willen zum allgemeinen Naturgesetz werden
- Beispiel: Lügen zum eigenen Vorteil: Dies stände im Widerspruch zu
meiner Absicht, denn gäbe es eine Verallgemeinerung dieser Maxime (dem Lügen zum eigenen Vorteil), könnte man nicht mehr mit Erfolg lügen. Da es weder Lüge noch Wahrheit gäbe
Der 2. Kategorische Imperativ: Menschheit-Zweck-Formel
„Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person als in der jedes anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“
- Man muss sowohl bei sich selbst als auch bei anderen die zentrale menschliche Eigenschaft (=Menschheit), dass sich der Mensch eigene moralische Zwecke setzen kann, respektieren
- Beispiel: Wenn ich jemanden zu meinem Vorteil belüge, hindere ich ihn daran, sich sinnvoll eigene Ziele zu setzen (weil er aufgrund falscher Informationen entscheidet) → ich benutze ihn nur als Mittel zu meinen Zwecken
Autonomie und Heteronomie
- Voraussetzung für moralisches Handeln ist Vernunft, begründete Autonomie, d. h. Die Fähigkeit des Subjekts, dem selbst gegebenen moralischen Gesetz, unabhängig von Hetero normen, Bedingungen (Neigungen) zu folgen
- Handeln nach einer heteronormen (zb religiösen) Moral → Neigungsmotiv (zB Furcht vor der Höllenstrafe) → kein Handeln nach dem moralischen Motiv (aus Pflicht)
- Autonomie= Selbstgesetzgebung/ Selbstbestimmung
- Heteronomie= Fremdbestimmung
Kritik
• Kant überschätzt den Einfluss der Vernunft auf die Moral
• moralische Einstellung müssen vorhanden sein, um den kategorischen Imperativ zu befolgen
• Schopenhauer wirft Kant vor, seine Ethik sei Egoismus, da die Prüfung des Handeln vom eigenen Egoismus bestimmt wird • Ethik ist zu abgehoben, abstrakt und wirklichkeitsfremd
Überprüfung kategorischer Imperativ
Pflichtenkollision
1) Pflicht,die Wahrheit zu sagen 2) Pflicht, Leben zu retten
Pflicht 1) kann man nicht uneingeschränkt wollen oder verallgemeinern -> unvollkommene Pflicht
Pflicht 2) kann man widerspruchsfrei denken und wollen -> vollkommene Pflicht
=> In Dilemmasituationen, bei denen Pflichten kollidieren, ist abzuwägen, welche Pflicht die moralisch höherwertige ist.
Kategorischer/hypothetischer
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