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CE7.1. - rehabilitativ Handeln im Kontext von körperlichen Einschränkungen

SB
by Steven B.

Pathophysiologie Arthrose

1. Es besteht ein gestörtes Gleichgewicht des Knorpelstoffwechsels → Knorpelabbauende Prozesse überwiegen

2. Kollagene auf der Knorpeloberfläche werden zerstört

3. Knorpelzellen reagieren mit einer gesteigerten Neubildung von Knorpelmatrixkomponenten. Diese haben eine geringere Qualität als das ursprüngliche Knorpelgewebe (→ geringere Resistenz gegenüber Gelenkbelastungen, dadurch irgendwann:)

4. Irreversible Schädigung des Knorpelgewebes. Bis tiefe Risse (Fissuren) mit einhergehender Auffaserung der Knorpeloberfläche

5. glatte Oberfläche des Knorpels reduziert sich, Unebenheiten entstehen

6. Aufgeraute Knorpelschichten reiben aneinander, sodass sie sich schrittweise abtragen

7. Großflächige Abrasion (Abreibungen) entstehen

8. Knorpeldetritus (abgeriebenes Knorpelmaterial) gelangt in die Gelenkflüssigkeit und kann (muss aber nicht) die Membrana synovialis reizen und eine Entzündungsreaktion auslösen.

9. Reaktion auf Entzündung: Es folgt eine Überproduktion an Synovia → Gelenkserguss

10. Abreibung verläuft weiter bis zur vollständigen Abtragung des Knorpelgewebes und Freilegung des Knochens

11. Der Knochen reagiert auf die nun einwirkenden Kräfte mit Glättung und Verdichtung (subchondrale Sklerosierung) → stoßminderne Eigenschaften werden vermindert

12. Zusätzliche mögliche Folgen: Knochendetritus lagert sich in Vertiefungen an und führt zur Bildung von ‚Geröllzysten‘. Nach vollständiger Abtragung des Knorpelgewebes kommt es häufig zur Bildung von Knochenvorsprüngen (Osteophyten) → Vergrößerung der Gelenkfläche (sichtbar als Deformierungen und Verdickungen des Gelenks)

Wichtigste Gesetze im Ungang mit Menschen mit Behinderung

  1. Grundgesetz (GG)

    • Artikel 3, Absatz 3: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

  2. Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

    • Zielt darauf ab, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.

  3. Sozialgesetzbuch (SGB)

    • SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

    • SGB XII: Sozialhilfe, einschließlich Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

  4. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

    • Schützt vor Diskriminierung aus verschiedenen Gründen, einschließlich Behinderung, im Arbeitsleben und im Zivilrechtsverkehr.

  5. Schwerbehindertengesetz (SGB IX Teil 2)

    • Regelt die Rechte und Pflichten schwerbehinderter Menschen, insbesondere im Arbeitsleben, einschließlich der Beschäftigungspflicht für Arbeitgeber und des besonderen Kündigungsschutzes.

  6. UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

    • Internationales Übereinkommen, das von Deutschland ratifiziert wurde und in nationales Recht integriert ist. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, die Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

  7. Landesgleichstellungsgesetze

    • Jedes Bundesland in Deutschland hat eigene Gleichstellungsgesetze, die auf das BGG aufbauen und spezifische Regelungen für die jeweiligen Bundesländer enthalten.

  8. Bauordnungen und Barrierefreiheitsvorschriften

    • Regelungen zur barrierefreien Gestaltung von öffentlichen und privaten Gebäuden, Verkehrsmitteln und anderen Infrastrukturprojekten.

  9. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

    • Enthält Vorschriften zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsumgebungen.

  10. Schulgesetze der Länder

    • Regeln die inklusive Bildung und den Zugang von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen zu allgemeinen Schulen.


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Steven B.

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