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CE8.2. - Die Lebensqualität von zu pflegenden Menschen mit lebenslimitierenden Erkrankungen fördern

SB
by Steven B.

Welche Merkzeichen werden auf dem Ausweis abgebildet und was bedeuten diese?

Die Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis geben Hinweise auf besondere gesundheitliche Einschränkungen und damit verbundene Nachteilsausgleiche. Hier sind die Merkzeichen und deren Bedeutungen:

  • G: Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Personen mit diesem Merkzeichen haben Anspruch auf bestimmte Erleichterungen, wie z.B. Parkerleichterungen.

  • aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung. Personen mit diesem Merkzeichen haben Anspruch auf umfangreichere Parkerleichterungen und spezielle Parkplätze.

  • H: Hilflosigkeit. Dieses Merkzeichen weist auf Personen hin, die in erheblichem Maße auf Hilfe angewiesen sind, z.B. bei alltäglichen Verrichtungen.

  • Bl: Blindheit. Menschen mit diesem Merkzeichen sind blind oder nahezu blind und haben Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche.

  • Gl: Gehörlosigkeit. Dieses Merkzeichen gilt für Menschen, die gehörlos sind und dadurch in ihrer Kommunikation stark eingeschränkt sind.

  • TBl: Taubblindheit. Personen mit diesem Merkzeichen sind sowohl taub als auch blind und haben Anspruch auf spezielle Nachteilsausgleiche.

  • B: Notwendigkeit ständiger Begleitung. Dieses Merkzeichen wird Personen zuerkannt, die für die Teilnahme am öffentlichen Leben ständig auf eine Begleitperson angewiesen sind. Die Begleitperson fährt in öffentlichen Verkehrsmitteln kostenfrei mit.

  • RF: Ermäßigung der Rundfunkgebühren. Menschen mit diesem Merkzeichen können eine Ermäßigung oder Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen.

  • 1.Kl: Berechtigung zur Nutzung der 1. Klasse in Zügen. Dieses Merkzeichen berechtigt zur Benutzung der 1. Klasse in Zügen, auch wenn nur ein Fahrschein für die 2. Klasse vorliegt.

  • EB: Begleitperson bei Flugreisen. Dieses Merkzeichen weist darauf hin, dass eine Begleitperson bei Flugreisen kostenfrei mitfliegen darf.

  • VB: Versorgungsberechtigung bei Kriegsbeschädigten. Dieses Merkzeichen wird an Personen vergeben, die aufgrund von Kriegsbeschädigungen besondere Versorgungsansprüche haben.

Diese Merkzeichen erleichtern es den Betroffenen, die ihnen zustehenden Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

Pflege bei MS

1. Medizinische Betreuung

  • Regelmäßige Arztbesuche: Um den Krankheitsverlauf zu überwachen und Therapieanpassungen vorzunehmen.

  • Medikamentenmanagement: Sicherstellen, dass Medikamente korrekt eingenommen werden und Nebenwirkungen überwacht werden.

2. Symptommanagement

  • Schmerzlinderung: Schmerzmanagementstrategien, einschließlich Medikamente und physikalische Therapie.

  • Fatigue-Management: Maßnahmen zur Energieeinsparung und Vermeidung von Überanstrengung.

  • Spastik- und Muskelkrampfmanagement: Physiotherapie und eventuell medikamentöse Behandlung.

3. Physiotherapie und Rehabilitation

  • Bewegungsübungen: Zur Erhaltung und Verbesserung der Mobilität.

  • Gleichgewichtstraining: Zur Reduktion des Sturzrisikos.

  • Ergotherapie: Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben und Verbesserung der Lebensqualität.

4. Psychologische Unterstützung

  • Psychotherapie: Um Depressionen und Angstzustände zu behandeln.

  • Selbsthilfegruppen: Austausch mit anderen Betroffenen zur emotionalen Unterstützung.

5. Ernährung und Lebensstil

  • Gesunde Ernährung: Eine ausgewogene Ernährung zur Unterstützung des allgemeinen Wohlbefindens.

  • Ausreichend Schlaf: Gute Schlafgewohnheiten zur Verbesserung der Symptome.

6. Soziale Unterstützung und Netzwerk

  • Familienunterstützung: Ein starkes Netzwerk aus Familie und Freunden.

  • Professionelle Pflege: Bei Bedarf Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte.

7. Anpassung des Wohnumfeldes

  • Barrierefreiheit: Anpassung des Zuhauses zur Erleichterung der Mobilität (z.B. Rampen, Haltegriffe).

  • Hilfsmittel: Nutzung von Rollstühlen, Gehstöcken und anderen Hilfsmitteln zur Erhaltung der Unabhängigkeit.

8. Bildung und Aufklärung

  • Patientenschulung: Information über die Krankheit und den Umgang mit ihr.

  • Pflegeschulung: Ausbildung von Pflegenden im Umgang mit MS.

9. Regelmäßige Überwachung und Anpassung der Pflege

  • Fortlaufende Evaluation: Regelmäßige Bewertung der Pflegepläne und Anpassungen je nach Krankheitsverlauf.

  • Flexibilität: Anpassungsfähigkeit an sich ändernde Bedürfnisse und Symptome des Patienten.


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Steven B.

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