Wie ist die Konstruktion des EV?
unbedingter, aber modifizierter KV
Aufschibende bedingte Übereignung
Wo ist der EV rudimentär geregelt? (Vorschrift)
§ 449 BGB
Wie ist das Prüfungsschema zur Übereignung an beweglichen Sachen?
(dingliche) Einigung (dinglicher Vertrag) gem. § 929 S. 1
Übergabe gem. § 929 S. 1 (Realakt)
(oder Übergabe-Surrogat gem. §§ 929 S. 2, 930, 931)
Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe
Berechtigung des Verfügenden
Verfügungsberechtigung des Verfügenden
Sonst: gutgläubigen Erwerb prüfen (§§ 932 ff.)
Verfügungsberechtigung: Wer ist verfügender ?
Rechtsinhaber (Eigentümer)
oder
Verfügungsermächtigt: Verfügender ist vom Rechtsinhaber gem. § 185 I zur Verfügung ermächtigt.
Was ist, wenn es an der Verfügungsbefugnis des Verfügenden fehlt ?
dann ist der gutgläubige Erwerb des Eigentums zu prüfen
Was sind die generellen Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs?
Verkehrsgeschäft
Verfügender muss Besitzer sein
Vollständiger Besitzverlust
Guter Glaube des Erwerbers an das Eigentum
Sache ist nicht abhanden gekommen
Abhandenkommen: Besitzverlust gegen oder ohne den Willen des unmittelbaren Besitzers (zB Diebstahl, Verlieren)
Was ist wichtig zum Zeitpunkt der Übergabe?
Ist die dingliche Einigung (§ 929 S.1) zunächst unbedingt erfolgt und besteht das Einigsein auch im Ztp. der Übergabe fort, so erwirbt der Erwerber Vollrechtseigentum.
Will der Verkäufer einen EV durchsetzen, muss er daher den Eigentumsvorbehalt spätestens bei der Übergabe klar und deutlich erklären bzw. in seinem AGB unmissverständlich aussprechen.
„klar und deutlich“: Anforderungen i,E. umstritten
Besonders hervorgehobener, ausdrücklicher Hinweis erforderlich
Was sind typische Herausgabeansprüche ?
Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den unrechtmäßigen Besitzer Prüfungsschema § 985 BGB
Herausgabeanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung, z.B. § 812 I 1 1. Alt., sog. Leistungskondiktion
Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den unrechtmäßigen Besitzer aus § 985: Prüfungsschema ?
Prüfungsschema § 985 BGB:
· Anspruchsteller ist Eigentümer
· Anspruchsgegner ist Besitzer
· Anspruchsgegner hat kein Recht zum Besitz (s.§ 986)
Bereicherungsrechtlicher Herausgabeanspruch, z.B. § 812 I 1 1. Alt. (sog. „Leistungskondiktion“): Prüfungsschema?
Prüfungsschema § 812 I 1 1. Alt. BGB:
· Etwas erlangt
· Durch Leistung
· Ohne rechtlichen Grund
Wie ist die Aufteilung des EV in bezug auf Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
Verpflichtungsgeschäft
· Unbedingter, aber modifizierter Kaufvertrag
· §§ 433, 449
Verfügungsgeschäft
· Aufschiebend bedingte Übereignung
· §§ 929 S. 1, 158 I
Wie ist es sowohl sachen als auch schuldrechtlich mit einem nachträglichen einseitigen EV (des Verkäufers)?
➤Schuldrechtlich:
Nichtmodifizierter,„normaler“ Kaufvertrag ohne Vereinbarung eines EV
Dann ist ein nachträglicher EV vertragswidrig, d.h.Verkäufer bleibt schuldrechtlich zu unbedingter Übereignung verpflichtet
➤Sachenrechtlich:
S. Prüfungsschema Übereignung:
... 3. Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe
Nötig für die wirksame Übereignung ist das Einigsein über die Eigentumsübertragung im Zeitpunkt der Übergabe
Fehlt es daran, liegt keine wirksame Übereignung vor.
Was bedeutet Vereinbarungen eines EV in AGBs?
Eigentumsvorbehalt in AGBs des Verkäufers grds. zulässig und üblich
Wirksamer Einbezug der AGBs erforderlich (§ 305 ff)
Keine überraschende Klausel iSd § 305c, auch keine unangemessene Klausel iSd § 307
Die Vereinbarung eines EV ist bei Warenlieferungen gängige Praxis und daher weder überraschend noch unangemessen.
Problem: sich widersprechende Klauseln
Was gilt bei widersprechenden AGBs?
Bei sich kreuzenden AGBs von Verkäufer und Käufer werden die AGBs nicht Vertragsbestandteil.
Folge gem. § 306 I, II:
Es gilt die gesetzliche Regelung, also Anspruch des Käufers auf unbedingte Übereignung aus § 433 I 1.
D.h.: Eine Eigentumsvorbehaltsklausel in den AGBs des Verkäufers bleibt (schuldrechtlich !) wirkungslos, wenn der Käufer in seine AGBs eine Eigentumsvorbehaltsabwehrklausel aufgenommen hat
Wie wird der Herausgabeanspruch nach § 985 geprüft ?
Prüfungsschema § 985 BGB:
1. Anspruchsteller ist Eigentümer
2. Anspruchsgegner ist Besitzer
3. Anspruchsgegner hat kein Recht zum Besitz nach § 986
Worin liegt ggf. ein Risiko beim Verkauf einer Sache unter EV gegen Ratenzahlung?
o Verkäufer bekommt ggf. den Kaufpreis nicht sofort.
o Käufer bekommt ggf. nicht das Eigentum an der Sache.
Was gibt es für Schutzmöglichkeiten des Verkäufers?
Verkäufer behält (aufgrund der bedingten Übereignung, § 929 S. 1, 158 I) das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
Herausgabeanspruch nach § 985 jedoch erst nach Rücktritt, § 449 II, 323 ff.
Was gibt es für Schutzmöglichkeiten des Käufers ?
Anwartschaftsrecht
Besitzschutzrechte
Schutz vor vertragswidrigen Verfügungen des EV-Verkäufers
Was ist das Anwartschaftsrecht?
Als Anwartschaftsrecht wird eine gesicherte Rechtsposition bezeichnet, die auf den zukünftigen Erwerb eines dinglichen Rechts gerichtet ist.
Gesichert ist eine solche Rechtsposition, wenn von einem mehraktigen Entstehungstatbestand schon so viele Voraussetzungen erfüllt sind, dass der Veräußerer den Rechtserwerb durch den Erwerber nicht mehr einseitig verhindern kann.
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