Welche gesetzlichen Vorschriften ?
nach allgemeinen Rechtsscheins-Grundsätzen, §§ 5 HGB analog, 242 BGB
Was ist ein Scheinkaufmann ?
Wer im Geschäftsverkehr (ohne Handelsregistereintragung) nach außen wie ein Kaufmann auftritt, muss sich im Rechtsverkehr gegenüber Gutgläubigen an diesem Rechtsschein festhalten lassen, soweit es Treu und Glauben erfordern.
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