Was ist das Volk?
Unter Volk i.S.v. Art. 20 II GG versteht man die Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen (vgl. Art. 116 I GG).
Woraus ergeben sich die Wahlrechtsgrundsätze und welche gibt es?
Art. 38 I 1 GG - Wahlen finden
allgemein
unmittelbar
frei
gleich
und geheim statt.
Gelten die Wahlrechtsgrundsätze auch für die Wahlen in Ländern, Kreisen und Gemeinden?
Art. 28 I 2 GG -> Ja, tun sie.
Woraus ergibt sich das Wahlsystem und die konkrete Ausformung der Wahlrechtsgrundsätze?
Näheres zur Wahl ist nach Art. 38 III GG durch Bundesgesetz zu bestimmten.
Das Nähere wird durch das BWG und BWahlO bestimmt. Diese Gesetze bilden die Gebrauchsanweisung hinsichtlich der Wahl und sind stets an den Wahlrechtsgundsätzen aus Art. 38 I 1 GG zu messen.
Allgemeinheit der Wahl - was bedeutet der Grundsatz (Definition) und was beinhaltet er?
Aktives und Passives Wahlrecht der Bürger.
Die Allgemeinheit der Wahl verbürgt ein aktives und pasives Wahlrecht aller Bürger. Es verbietet dem Gesetzgeber, bestimmte Bevölkerungsgruppen von der Wahl auszuschließen.
-> Konkretisierung der Diskriminierungsverbote aus Art. 3 II, III GG, 33 I GG.
Allgemeinheit der Wahl - sind Beschränkungen zulässig? Wenn ja, aus welchen Gründen?
Eine Beschränkung der Allgemeinheit der Wahl ist bei Vorliegen eines besonderen rechtfertigenden Grundes möglich.
Gründe:
Mindestwahlalter, Art. 38 II GG.
mangelnde territoriale Bindung zu Deutschland, § 12 I Nr. 2 i.V.m. 3 und 4 BWahlG (Wohnung seit drei Monaten in DE)
Entzug der Wahlberechtigung durch richterliche Entscheidung, § 45 StGB.
Allgemeinheit der Wahl - sind Ausländer wahlberechtigt?
Nach g.h.M. sind Ausländer nicht wahlberechtigt.
Argument:
Art. 20 II 1 GG und Art. 28 I 2 GG: “Volk” = Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen i.S.v. Art. 116 I GG.
Wahlbeteiligung nur nach Verfassungsänderung möglich (beachte Art. 79 GG).
Unmittelbarkeit der Wahl - was bedeutet der Grundsatz (Definition) und was beinhaltet er?
Die Unmittelbarkeit der Wahl setzt voraus, dass die Wahl der Abgeordneten ohne Zwischeninstanzen durch das Volk zu erfolgen hat.
-> D.h., der Wähler muss vor dem Wahlakt erkennen können, wer sich um ein Mandat bewirbt und wie sich seine Stimmabgabe genau darauf auswirkt.
Der Grundsatz verbürgt, dass die Abgeordneten unmittelbar vom Volk gewählt werden.
Ausschluss eines Einsatzes von Wahlmännern, welche entsprechend ihrem eigenen Ermessen einen Volksvertreter bestimmen.
Freiheit der Wahl - was bedeutet der Grundsatz (Definition) und was beinhaltet er?
Ein Verstoß gegen den Grundsatz der freien Wahl liegt dann vor, wenn öffentlicher oder privater Zwang auf den Inhalt der Wahlentscheidung ausgeübt wird.
Freiheit der Wahl fordert, dass im Zeitpunkt der Stimmabgabe auf den Wähler keinerlei Zwang oder sonstige Willensbeeinträchtigung ausgeübt werden darf, um dessen individuelle Wahlentscheidung in eine bestimmte Richtung zu lenken.
Geschützt ist ebenfalls die bewusste Abgabe einer ungültigen Stimme, sodass auch die Abgabe einer ungültigen Stimme ermöglicht werden muss.
Freiheit der Wahl - in welchen Fällen liegt insbesondere eine Beeinträchtigung vor?
Eine Verletzung setzt eine ernstliche Beeinträchtigung voraus. Nicht umfasst ist daher beispielsweise die Wahlwerbung. Wahlkampf ist legitim und notwendig für eine funktionierende Demokratie.
Eine Beeinträchtigung stellt die amtliche Wahlwerbung dar.
Wahlwerbung durch Amtsträger (Kanzler, Präsident,…)
Einsatz staatlicher Mittel durch Regierung zugunsten der sie tragenden Partei.
Kanzler kann somit kein Geld aus seinem Budget abzwacken und damit Wahlwerbung machen.
Ist eine Wahlpflicht mit der freien Wahl vereinbar?
Umstritten:
e.A.: Die Verpflichtung, an der Wahl teilzunehmen verstößt nicht gegen den Wahlrechtsgrundsatz der freien Wahl.
Argument: Der Wähler kann weiterhin einen ungültigen oder einen entsprechend seiner Intention ausgefüllten Wahlzettel abgeben. Die Wahlentscheidung wird nicht beeinflusst.
a.A. (BVerfGG):Verpflichtung stellt einen Verstoß dar.
Argument: “frei” im Gesamtzusammenhang mit dem GG umfasst ebenfalls ein bewusstes “Nichtstun”
Allgemeine Handlungsfreiheit
Gleichheit der Wahl -
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