Rechtliche relevatnte Fähigkeiten /Bestimmung der rechtlichen Fähigkeiten des BGB ?
Geschäftsfähigkeit
Möglichkeit, Vertäge wirksam zuschließen
Ab 18 (+) §2 BGB,
von 7-17 (tlw)
von 0-6 (-)
Deliktfäigkeit
Möglichkeit, für verursachten Schaden Zivilrecht
,,wiedergutmachung’’ leisten zu müssen
§828 BGB = 7 Jahre (-)
zwischen 7.17 (+)
wenn Einsichtsfähigkeit
Hanlungsfähigkeit
Mit der Gebut § 1BGB (PersönlichkeitsR, NamensR, recht auf Leben/ Gesundheit etc.
ab welchen Alter werden die Fähigkeiten Aktiviert ?
Ab 18 und tlw. 7-17
Deliktsfäigkeit
zwischen 7-17 jahren und wenn Einsichtsfähigkeit
Handlungsfähigkeit
Mit der Geburt
Unterschiede zwischen Gefälligkeitsverhältnis und Vertragsverhältnis ?
Gefälligkeitsverhältnis
Eine Gefälligkeit wird freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung erbracht.
kannst du mir die Butter reichen
kannst du die Blumen im Urlaub gießen
Vertragsverhältnis
Ein Vertrag entsteht durch eine gegenseitige rechtliche Vereinbarung, bei der beide Parteien sich zur Erfüllung bestimmter Leistungen verpflichten.
Arbeitsvertrag
Kindermädchen / Tagesmutter
Die Unterscheidung zwischen Gefälligkeit und Vertrag liegt also vor allem in der Freiwilligkeit, rechtlichen Verbindlichkeit, Gegenleistung, Absicht und Formalität der Vereinbarung.
Was ist eine Willenserklärung ?
Die Willenserklärung einer Person, die auf die Erzielung einer Rechtsform gerichtet ist
Objektiber Tatbestand
Handlungswille
Rechtsbindungswille
Geschäftswille
Subjektiver Tatbestnad
Erklärungswille
Kontrahierungszwang Vertragsfreihait
Kontrahierungszwang:
bezeichnet die pflicht, mit einer Person einen Vertrag abzuschließen
Bsp.: Krankenhaus,Taxi, Bus/Bahn
Vertragsfreihait
bezeichent das Recht einer Person, ob sie ein Vertrag eingehen möchte, mit wem sie ein Vertrag eingehen möchte und zu welchen Bedingungen diese geschehen soll
Bsp.: Pflegevertrag Anbieter/ zu pflegende Person
warum die Frage des Kontrahierungszwangs wichtig für das Recht der sozialen Arbeit ist ?
Zugang zu wesentlichen Dienstleitungen
Diskriminierungsschutz
Chancengleichheit
Rechtliche Absicherung
Soziale Verantwortung und Solidarität
Vermeidung von Marktversagen
was ist eine Vollmacht
Eine Vollmacht ist eine schriftliche oder mündliche Erklärung einer Person (Vollmachtgeber), mit der sie einer anderen Person (Bevollmächtigter) die Befugnis erteilt, in ihrem Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen
welche gesetzliche Vertretungsmachten existieren
Elterliche Vertretungsmacht
Vertretungsmacht des Vormunds
Vertretungsmacht des Betreuers
Vertretungsmacht des Ehegatten
Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters einer Juristischen Person
wie sich Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Kaufvertrag und Werkvertrag inhaltlich unterscheiden
Dienstvertrag: Schuldet die Erbringung von Dienstleistungen, ohne konkreten Erfolg.
Arbeitsvertrag: Spezieller Dienstvertrag mit Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers.
Kaufvertrag: Schuldet die Übergabe und Übereignung einer Sache gegen Zahlung des Kaufpreises.
Werkvertrag: Schuldet die Herstellung eines bestimmten Werks (Erfolg) gegen Vergütung.
was dieser Unterschied für die Möglichkeit der Kürzung des Entgelts bei Mängeln bedeutet
Dienstvertrag: Keine direkte Möglichkeit zur Entgeltkürzung bei Mängeln, da nur die Dienstleistung, aber kein konkreter Erfolg geschuldet ist.
Arbeitsvertrag: Keine Möglichkeit zur Entgeltkürzung bei mangelhafter Leistung, arbeitsrechtliche Maßnahmen (z.B. Abmahnung) sind stattdessen möglich.
Kaufvertrag: Möglichkeit zur Kaufpreisminderung bei Mängeln, nach Fristsetzung zur Nacherfüllung.
Werkvertrag: Möglichkeit zur Minderung des Werklohns bei Mängeln, nach Fristsetzung zur Nacherfüllung.
wie eine Beendigung eines Dienst- oder Arbeitsvertrags erfolgen kann
Dienstvertrag: Flexibel in der Beendigung durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung, Zeitablauf, Zweckerreichung, oder einvernehmliche Aufhebung.
Arbeitsvertrag: Strengere Regelungen aufgrund des besonderen Schutzes des Arbeitnehmers, insbesondere durch das Kündigungsschutzgesetz. Neben den allgemeinen Möglichkeiten wie bei Dienstverträgen kommen spezifische arbeitsrechtliche Regelungen hinzu, z.B. Kündigungsfristen, Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen, und besondere Formerfordernisse.
wie sich die Kündigung bei Anwendung des Kündigungsgesetzes und ohne Anwendung gestaltet
Mit Anwendung des KSchG:
Kündigungsgründe müssen sozial gerechtfertigt sein.
Längere Kündigungsfristen bei längerer Betriebszugehörigkeit.
Pflicht zur Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen.
Höhere Anforderungen an die Wirksamkeit der Kündigung.
Möglichkeit zur Kündigungsschutzklage mit größerer Chance auf Erfolg.
Ohne Anwendung des KSchG:
Kündigung kann ohne sozial gerechtfertigten Grund erfolgen.
Gleiche gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB.
Keine Pflicht zur Sozialauswahl.
Geringere Anforderungen an die Wirksamkeit der Kündigung.
Kündigungsschutzklage möglich, aber mit geringeren Erfolgsaussichten.
Last changed7 months ago