Welche Artikel des AEUV beziehen sich auf die Warenverkehrsfreiheit?
Art. 28-37 AEUV
Was wird beim Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit geprüft?
Persönlicher Anwendungsbereich: Ist uneingeschränkt, da sich jeder berufen.
Sachlicher Anwendungsbereich: Dabei muss der Begriff Waren differenziert werden und ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegen
Ware = nach Art. 28 II AEUV bewegliche körperliche Gegenstände, die einen Geldwert haben
Handelt es sich um Unionsware? (=Nach Art. 28 II Alt. 1 Ware, die aus den Mitgliedstaaten stammen)
Handelt es sich um Freiverkehrsware? (=Nach Art. 28 II Alt. 2 Waren, die aus dritten Ländern stammen, wobei sich die Länder mit den Mitgliedstaaten im freien Handelsverkehr befinden)
Grenzüberschreitender Sachverhalt: Handel über eine Grenzen zwischen zwei Mitgliedstaaten der EU
Welche Arten der Beeinträchtigung kennt die Warenverkehrsfreiheit?
Mengenmäßige Beschränkung
Maßnahme gleicher Wirkung bei Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
Was versteht man unter der mengenmäßigen Beschränkung?
Eine Regelung, die regelt, dass nur eine bestimmte Menge einer Ware im Land eingeführt wird. Dieses Verbot kann vollständig oder teilweise vorliegen.
bezieht sich sowohl auf Einfuhr- als auch Ausfuhrbeschränkungen
Welche Formeln kennt die Maßnahme gleicher Wirkung bei Einfuhrbeschränkungen in Art. 24 AEUV`?
Dassonville-Formel: Jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den unionsinternen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern
Keck-Formel: Bloße Regelung über Verkaufsmodalitäen stellen keine Maßnahme gleicher Wirkung dar, wenn sie für in- und ausländische Waren gleichermaßen gelten -> greift die Formel, ist eine Beeinträchtigung nicht gegeben
Verkaufsmodalitäten sind betriebsbezogene Maßnahmen, z.B. Öffnungszeiten von Läden
Welche Formel kennt die Maßnahme gleicher Wirkung bei Ausfuhrbeschränkungen nach Art. 35 AEUV?
Groenveld-Formel: Liegt vor, wenn sie spezifische Beschränkungen der Ausfuhrbeschränkungen bezwecken oder bewirken und damit unterschiedliche Bedingungen für den Binnenhandel eines Mitgliedstaates und seinen Außenhandel schaffen, so dass die nationale Produktion oder der Binnenhandel des betroffenen Staates einen besonderen Vorteil erlangt
Welche geschriebenen Rechtfertigungsgründe kennt Art. 36 AEUV?
Schutz der öffentlichen Sittlichkeit (geltende Moralvorstellungen), Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
Schutz der Gesundheit und Leben von Menschen, Tieren oder Pflanzen
Schutz des nationalen Kulturguts von künstlerischen, geschichtlichem oder archäologischen Wert
Gewerbliches und kommerzielles Eigentum
Welche ungeschriebene Rechtfertigunsgründe kennt die Warenverkehrsfreiheit und worauf sind diese anwendbar?
Sind nur bei Maßnahmen gleicher Wirkung anwendbar
nicht offen diskriminierend, also unterschiedlos wirkt
Ein zwingendes Erfordernis des Allgemeininteresses dient (Umwletschutz, Verbraucherschutz, Schuitz der öffentlichen Gesundheit)
Rein wirtschaftliche Gründe zählen nicht
Welche Grenzen der Rechtfertigung hat die Warenverkehrsfreiheit?
Geeignetheit
Erforderlichkeit
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