Lage
Gesamtheit aller Umstände, Gegebenheiten und Entwicklungen, die das polizeiliche Handeln bestimmen und beeinflussen.
Lagebild
Zu einem bestimmten Zeitpunkt zusammengeführte, polizeilich bedeutsame Ereignisse
Lagefeld
Themenspezifische Teilmenge des Lagebildes
Schnittstelle
Wenn viele Kräfte arbeitsteilig zusammenwirken, ergeben sich häufig Schnittstellen.
Mehrere Kräfte nehmen den selben Auftrag im selben Einsatzraum wahr.
Nahtstelle
Nahtstellen entstehen durch das:
Angrenzen von räumlicher Zuständigkeit
Anschließen von sachlicher Zuständigkeit
Übergabepunkte in der Ablauforganisation
Dabei können Doppelzuständigkeiten in der Bearbeitung, oder auch Lücken entstehen.
Häufig in mobilen Lagen anzutreffen!
Personen & Objektschutz PDV 129
Schutzmaßnahmen
ständiger unmittelbarer Personenschutz für die gefährdete Person
unmittelbarer Personenschutz für die gefährdete Person in besonderen Fällen (zu bestimmten Zeiten / aus besonderen Anlässen)
1-2 Personen und 3-6 Objekte
ständiger Objektschutz durch Posten oder Streifen
Schutz eines Objektes durch Posten / Streifen zu bestimmten Zeiten oder aus besonderen Anlässen
mindestens einmalige Bestreifung eines Objektes zu unregelmäßigen Zeiten innerhalb einer Stunde
Bestreifung des Objektes zu unregelmäßigen Zeiten
Gefärdungsstufen 1 - 3
Die Person oder das Objekt ist erheblich gefährdet. Mit einem Anschlag ist zu rechnen
Die Person oder das Objekt ist gefährdet. Ein Anschlag ist nicht auszuschließen
Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Objekts oder der Person liegen vor
Allgemeine Einsatzgrundsätze
Einsätze sind für Sofortlagen und Zeitlagen vorzubereiten
Eingliedern vor Umgliedern
Reserven sind lageangepasst zu bilden
Richtschnur ist der Auftrag
Schaffe und erhalte Handlungsfreiheit
Führungsgrundsätze
die Fürsorge für die Mitarbeiter bestimmt das Handeln
ohne Kommunikation kein Erfolg
wir führen mit Auftragstaktik
Phasen einer BAO
Phase 1: Anfangsphase
taktische Vorbereitung einer BAO durch den GL durch kräftebezogene Entschlussfassung
Übernahme durch den DGL / IL sowie Festlegung der BAO
Phase 2: Stabilisierungsphase
grundsätzliche Übernahme durch zuständige BPOLD / Landespolizei sowie Ausbau der bestehenden BAO
Phase 3: Mitwirkungsphase
Einbindung kommunaler Kräfte / Verantwortliche
bspw. im Katastrophenfall
LebEL
Als lebensbedrohliche Einsatzlage im polizeitaktischen Sinn gelten alle zunächst nicht eindeutig einzuordnenden Einsatzanlässe
mit akuter Lebensgefahr für Opfer, Unbeteiligte und Einsatzkräfte,
bei denen ein oder mehrere Täter insbesondere mittels Waffen, Sprengmitteln, gefährlichen Werkzeugen/Stoffen oder außergewöhnlicher Gewaltanwendung gegen Personen vorgehen, diese verletzt oder getötet haben
und
bei denen weiter auf Personen eingewirkt werden kann.
Eine lebensbedrohliche Einsatzlage im polizeitaktischen Sinn liegt bereits dann vor, wenn Anhaltspunkte ein solches Täterverhalten unmittelbar erwarten lassen.
Der frühzeitigen Einordnung des zunächst nicht eindeutig einzuordnenden Einsatzanlasses kommt besondere Bedeutung zu.
Bedrohungslagen
Eine Bedrohungslage im polizeitaktischen Sinn liegt vor, wenn insbesondere täterbezogene Tatsachen hinsichtlich
hoher krimineller Energie oder Aggressivität,
Bewaffnung (z.B. Schusswaffenbesitz)
Verfügbarkeit brennbarer Stoffe und Explosivstoffe
die Annahme rechtfertigen, dass von dem Täter eine gegenwärtige Gefahr für
Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit anderer Personen, die sich in seinem Einwirkungsbereich befinden,
die Allgemeinheit
ausgeht.
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