Grenzsteuersatz
Belastung eines zusätzlichen Euros
s’=ds/dy, also die Ableitung des Einkommenssteuertarifs
Differenzsteuersatz
Belastung eines zusätzlich verdienten endlich großen Betrags
s=s(y2)-s(y1)/y2-y1, wobei s(y) = ESt(y) berechnet werden muss
Durchschnittssteuersatz
Ermöglicht Vergleich der Steuerlast von Individuen
s(Strich)=s/y, wobei s=ESt berechnet werden muss und y=zvE
proportionaler Steuersatz
regressiver Steuersatz
progressiver Steuersatz
Einheitlicher Prozentsatz, unabhängig vom Einkommen
Prozentuale Belastung sinkt mit steigendem Einkommen
Prozentuale Belastung steigt mit steigendem Einkommen
Ehegattensplitting
(zvE(A)+zvE(B)/2)*ESt*2
Bei Einkommen, die innerhalb derselben Proportionalzone liegen ergibt sich kein Vorteil
Der maximale Vorteil=Abzug bei zweiter proportionalzone bzw. 18.936,88€
Progressionsvorbehalt
Bestimmte steuerbare Einkünfte, wie Arbeitslosengeld sind von der Steuer ausgenommen.
Dies würde theoretisch möglicherweise zu einem geringeren Einkommensteuersatz führen.
Stattdessen geht man wie folgt vor:
Einkommenssteuer auf gesamtes Einkommmen berechnen
Durchschnittsteuersatz berechnen
Einkommenststeuer auf Einkommen (ohne ALG etc.), also *Durchschnitssteuersatz
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