Was sind Körperschaften?
Was gilt nach § 1a KStG?
Juristische Personen mit eigenständiger Persönlichkeit, also vom Eigentümer getrennt zu betrachten (Trennungsprinzip)
§ 1a KStG
Ansonsten gibt es die Option zur Behandlung wie Körperschaften z.B. bei OHG, KG, Partnergesellschaften
Unbeschränkt Körperschaftssteuerpflichtig
Beschränkt Körperschaftssteuerpflichtig
§ 11 AO
Unbeschränkt Körperschaftssteuerpflichtig:
Geschäftsleitung oder Sitz im Inland, daher Mittelpunkt der Willensbildung der Geschäftsleitung (z.B. Büro)
§ 5 UStG-Befreiung für z.B. Deutsche Bundesbank
Beschränkt Körperschaftssteuerpflichtig:
Weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland
Sachliche Steuerpflicht
Wie sieht es mit außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben aus?
Wie werden Einkünfte von Kapitalgesellschaften behandelt?
Keine außergewöhnlichen Belastungen/Sonderausgaben
Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften sind alle Einkünfte= Einkünfte aus Gewerbebetrieb, daher müssen Gewinne versteuert werden.
Gewinnausschüttungen gehören auch zu dem Gewinn eines Unternehmens!
Nichtabzugsfährige Betriebsausgaben
§ 4 Abs. 5 EStG
Aufwendungen zur Erfüllung von Satzungszwecken
Steuern
Geldstrafen
50% der Aufsichtsratsvergütung
Einlagen
Einlagen dürfen das Eigenkapital des Betriebs nicht erhöhen.
Gewinne i.H.v. der Einlage müsssen aktiviert und außerbilanziell gekürzt werden.
Betriebsausgaben (z.B. Löhne) müssen verhältnismäßig sein.
Unangemessene Geldanteile werden als Gewinnausschüttung behandelt und müssen demnach als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden.
Verlustvortrag
Ausschließlich Verlustvortrag möglich.
In Fällen, in denen mehr als 50% innerhalb von 5 Jahren an einen Erwerber oder eine Gruppe nahestehender Personen veräußert wird, geht der körperschaftsteuerliche Verlustvortrag vollständig unter.
Sonst könnte man Verluste einer Kapitalgesellschaft kaufen und mit eigenen Gewinnen verrechnen (Mantelkauf).
Ausnahmen:
Erwerb zum Zweck der Sanierung
Betriebserwerb innerhalb eines Konzerns
Verluste übersteigen stille Reserven nicht
Antrag unter Bedingung der Fortführung des Geschäftsbetriebs nach Anteilseignerwechsel
Shareholder-Relief-System
Gewinneinkunftsarten: Gewinnausschüttungen an natürliche Personen zu 40% steuerfrei nach § 3 nr. 40 EStG
Einkünfte aus Kapitalvermögen: Gewinnausschüttungen an natürliche Personen werden zu 25% besteuert (+Soli)
Kapitalgesellschaften erhalten Dividenden steuerfrei, wenn sie aus einer Beteiligung größer/gleich 10% stammen. 5% davon sind nicht steuerabzugsfähig bzw. müssen versteuert werden!
Veräußern Kapitalgesellschaften Beteiligungen an andere Kapitalgesellschaften, so ist der Ertrag bis auf 5% unabhängig von der Beteiligung körperschaftsteuerfrei. Die Höhe der Beteiligung ist hier irrelevant.
Tarif -grundsätzlich proportional
§ 23 Abs. 1 KStG: 15% + Soli (5,5%), also 15,825%
Welche Freigrenzen gelten für Kapitalgesellschaften bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags?
Für Kapitalgesellschaften gibt es keine Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag
Was ist die Günstigerprüfung beim Solidaritätszuschlag und wie funktioniert sie?
Die Günstigerprüfung beim Solidaritätszuschlag prüft automatisch, ob der Solidaritätszuschlag nach der allgemeinen Berechnung (Abgeltungssteuer) oder nach einer alternativen Berechnungsmethode (individueller Steuersatz) niedriger ist. Der Steuerpflichtige zahlt den niedrigeren Betrag, um insbesondere niedrige und mittlere Einkommen zu entlasten.
Gilt nur für Kapitalerträge!
Ab 31.528€ 5,5%
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