Bedingungen, wann die volle Bremsprobe mit Zustandsgang auszuführen ist?
Bedingungen
Was zu tun bei fester Bremse?
Unregelmäßigkeit Lösezustand nach dem Füllen auf 5 bar Regeldruck (erstes Füllen)
Unregelmäßigkeit Dichtheitsprobe
Hauptluftleitung nicht gefüllt
Hauptluftleitung nicht durchgehend gekuppelt
geschlossener Luftabsperrhahn
Ausgeschaltete und nicht schadhaft gekennzeichnete Bremse
Separater Zustandsgang ist nur nötig, wenn Unregelmäßigkeiten beim Zustandsgang festgestellt werden.
Feste Bremse
Angleichen
Überladene Bremse löst, dann weiter
Überladene Bremse löst nicht, dann VB mit separatem ZG
Volle Bremsprobe mit separaten Zustandsgang
915.0103A01
Zweck
Vorraussetzungen
Fälligkeiten
Prüfschritte
Beispiel
Zustand und Funktion der Bremsen aller Fzg im Zug festzustellen
Voraussetzung
bei Gz, die nicht Voraussetzungen für volle Bremsprobe ohne Zustandsgang erfüllen
prüfen des Zustandes der Bremsen durch besonderen Zustandsgang erforderlich
Fälligkeit
am neu gebildeten Zug, max. 24h vor Abfahrt
wenn Zug länger als 24h abgestellt war
wenn Zug unverändert, mehrere Tage wiederverwendet wird
1 x täglich, im Regelfall vor der ersten Fahrt
bei Unregelmäßigkeiten
z.B.ungenügende Bremswirkung
vor Gefällestrecken
HLL füllen (auf Regeldruck 5 bar)
Zustand und Lösezustand an allen Fz feststellen
Dichtheit prüfen
Bremse anlegen (Zp6)
Bremszustand an allen Fz feststellen
Bremse lösen (Zp7)
Lösezustand am letzten Fz feststellen
Durchgangsprüfung
Bremszustand am letzten Fz prüfen
Lösezustand an allen Fz prüfen
Bremse i.O. (Zp8)
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