Welche Arten der persönlichen Steuerpflichten unterscheidet das EStG?
Das EStG unterscheidet zwischen der
unbeschränkten Steuerpflicht,
beschränkten Steuerpflicht und
nicht steuerpflichtig.
Wann ist man unbeschränkt steuerpflichtig?
Natürliche Personen sind unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Wann beginnt die unbeschränkte Steuerpflicht?
Sie beginnt mit der
Geburt oder
Begründung eines Wohnsitzes oder
gewöhnlichen Aufenthalts im Inland.
Was wird bei der unbeschränkten Steuerpflicht versteuert?
Die unbeschränkte Steuerpflicht umfasst alle inländischen und ausländischen Einkünfte (= Welteinkommen)
Wie wird der Wohnort nach § 26 BAO definiert?
Demnach hat jemand dort einen Wohnsitz “wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.”
Der Steuerpflichtige muss die Wohnung tatsächlich nutzen können und nach seinen Bedürfnisses angemessenes Wohnen regelmäßig zulassen. Eine unmöblierte Wohnung erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Was ist die Zweitwohnsitzverordnung?
Nach § 1 EStG dieser Verordnung begründet eine inländische Wohnung keinen Wohnsitz im Sinne des § 1, wenn
der Steuerpflichtige den Mittelpunkt der Lebensinteressen länger als 5 Jahre im Ausland hat und
der Steuerpflichtige die österreichische Wohnung allein oder gemeinsam mit anderen inländischen Wohnungen an nicht mehr als 70 Tagen im Kalenderjahr benutzt und
der Steuerpflichtige keinen unbeschränkt steuerpflichtigen (Ehe-)Partner mit inländischen Wohnsitz hat und
ein Verzeichnis geführt wird, aus dem die Tage der inländischen Wohnungsbenutzung ersichtlich sind.
Das Verzeichnis ist nicht verpflichtend.
Wie definiert der § 26 BAO den Begriff “ gewöhnlichen Aufenthalt”?
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort “wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt”.
Die unbeschränkte Steuerpflicht tritt stets dann ein (auch rückwirkend), wenn der Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert.
Wie viele gewöhnliche Aufenthalte kann ein Mensch haben?
Eine natürliche Person kann mehrere Wohnsitze haben, jedoch nur einen gewöhnlichen Aufenthalt.
Welche Regelungen gibt es für Staatsgehörige eines EU-Mitgliedstaates oder eines (anderen) EWR-Staates (Grenzpendler-Regelung)?
Diese werden auf Antrag auch dann als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, wenn sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, aber inländische Einkünfte iSd § 98 haben.
Weiters müssen diese Einkünfte hauptsächlich in Österreich erzielt werden, dh, dass entweder
90% der Gesamteinkünfte der österreichischen EStG unterliegen oder
die nicht in Österreich steuerpflichtigen Ausländseinkünfte höchsten € 12.816 ( € 11.693 bis zum 31.12.2023)
Wie vermeidet man eine Doppelbesteuerung bei der unbeschränkten Steuerpflicht?
Eine Doppelbesteuerung kann durch zwei verschiedenen Methoden vermieden werden
Befreiungsmethode (unter Progressionsvorbehalt)
Anrechnungsmethode
Wie funktioniert die Befreiungsmethode?
Es wird entweder dem Wohnsitzstaat oder dem Quellenstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht hinsichtlich bestimmter Einkünfte eingeräumt.
Wird dem Quellenstaat das Besteuerungsrecht zugestanden, hat der Wohnsitzstaat das Recht, auf die ihm verbleibenden Einkünfte den Durchschnittsteuersatz, der sich aus der Besteuerung des Welteinkommens ergibt, anzuwenden (Progressionsvorbehalt).
Als Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) gilt jener Staat, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, dh, über eine ständige Wohnstätte verfügt.
Wie funktioniert die Anrechnungsmethode?
Der Wohnsitzstaat besteuert das gesamte Einkommen und rechnet die im Quellenstaat erhobene ESt an. Dies jedoch nur bis zur Höhe der im Inland auf dieses Einkünfte anfallende ESt (Anrechnungshöchstbetrag).
Wann ist man beschränkt Steuerpflichtig?
Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte haben.
Diese Einkünfte sind solche, die einen Bezug zum Inland haben und in § 98 EStG aufgezählt sind.
Wann beginnt die beschränket Steuerpflicht?
Sie beginnt mit dem Erzielen von inländischen Einkünften oder der Aufgabe des inländischen Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthalt, sofern weiterhin inländische Einkünfte bezogen werden.
Wann endet die beschränkte Steuerpflicht?
Beendet wird die Steuerpflicht durch den Wegfall der inländischen Einkünfte, den Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht oder den Tod des Steuerpflichtigen.
Wann ist man nicht steuerpflichtig?
Nicht steuerpflichtig sind natürliche Personen, die weder einen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, noch Einkünfte iSd § 98 erzielen.
Warum können juristische Personen und Personengesellschaften nicht Schuldner der ESt sein?
In § 1 Z 1 EStG ist geregelt, dass nur natürliche Personen einkommensteuerpflichtig sind.
Juristische Personen unterliegen der KÖSt, Personenvereinigungen (“Mitunternehmenerschaften”) unterliegen selbst nicht der ESt, die Besteuerung erfolgt auf Ebene der Gesellschafter.
Was bedeutet sachliche Steuerpflicht?
Die sachliche Steuerpflicht umfasst die Ermittlung des Einkommens.
Wodurch kann die sachliche Steuerpflicht eingeschränkt werden?
Bei beschränkt Steuerpflichtigen kann die sachliche Steuerpflicht durch internationale Vereinbarungen (z.B. DBA) oder nationale Gesetze (z.B. § 48 BAO) eingeschränkt sein.
In diesem Fall liegt das Recht der Besteuerung nicht im Inland, also dort, wo die Einkünfte erzielt werden, sondern in einem anderen Staat, in dem ebenfalls eine (persönliche) Steuerpflicht, zB aufgrund eines Wohnsitzes, besteht.
Welche Einkunftsarten gibt es im EStG?
1) EK aus Land- und Forstwirtschaft
2) EK aus selbständiger Arbeit
3) EK aus Gewerbebetrieb
4) EK aus nichtselbständiger Arbeit
5) EK aus Kapitalvermögen
6) EK aus Vermietung und Verpachtung
7) EK aus sonstige Einkünfte
In welche Gruppen lassen sich die Einkunfsatren einteilen?
Die Einkunftsarten lassen sich in betriebliche- und außerbetriebliche Einkünfte einordnen.
Zu den betrieblichen Einkunftsarten gehören LuF, GW und sA. Hier werden die Wertänderungen im Rahmen der Einkünfteerzielung verwendeten WG berücksichtigt und gehören zum Betriebsvermögen. Der Saldo aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ist der Gewinn oder Verlust.
Zu den außerbetrieblichen Einkunftsarten gehören nsA, KV, V&V sowie sonstige EK. Die Wertänderungen der im Rahmen der Einkünfteerzielung verwendeten WG werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Nur wenn es das EStG ausdrücklich vorsieht, wie z.B. Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen oder Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen. Die WG gehören zum Privatvermögen.
Der Saldo aus den Einnahmen und Werbungskosten ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten oder der Verlust.
Wie wird das Einkommen ermittelt?
Das Einkommen ist der Gesamtbetrag aus den sieben Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergeben und nach Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und dem Freibetrag gem. § 105.
Wodurch unterscheiden sich steuerbare und nicht steuerbare Einkunftsarten?
Nicht steuerbare Einkünfte: Vermögenszugänge, die nicht einer der Einkunftsarten zuzuordnen sind oder die ausdrücklich im Gesetz als nicht steuerbar bezeichnet werden (die in § 26 EStG aufgezählten Leistungen wie zB Arbeitskleidung, Reisekostenvergütungen) unterliegen nicht der ESt, wie bspw Erbschaften, Schenkungen, Lotteriegewinne, Finderlohn, Schmerzensgeld (ausgenommen in Rentenform), Zeugengebühren, private Schadensversicherungen (sofern nicht in Rentenform), Veräußerung von Privatvermögen außerhalb er §§ 29 und 30 EStG.
steuerbare Einkünfte: Vermögenszugänge, die einer Einkunftsart zuzuordnen sind.
Wann wirken sich Wertänderungen einkommensteuerlich aus?
Wertänderungen von WG, die im Rahmen der betrieblichen Einkünfteerzielung verwendet werden, wirken sich auf den Gewinn/Verlust aus.
Werden die WG zur Erzielung von außerbetrieblichen Einkunftsarten verwendet, wirken sich die Wertänderungen nicht aus, ausgenommen wenn dies im Gesetz vorgesehen ist (z.B. bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen, private Grundstücksveräußerungen, Spekulationsgeschäfte).
Was bedeutet subsidiär?
Die Einkunftsarten 5-7 sind im Verhältnis zu den Einkunftsarten 1-4 subsidiär, dh nachgeordnet.
Im ersten Schritt ist zu überprüfen, ob die Einkünfte den ersten vier Einkunftsarten zuzuordnen sind, wenn dies nicht der Fall ist, sind sie den Einkunfsarten 5-7 zuzuordnen.
Wann ist eine Tätigkeit als Liebhaberei einzuordnen?
Tätigkeiten, die mittel- bis langfristig keinen Gewinn erwarten lassen, fallen unter den Begriff „Liebhaberei“ und sind für die Einkommensteuer unbeachtlich. Das heißt Verluste, dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden. Wenn ausnahmsweise doch ein Gewinn erzielt wird, ist dieser nicht steuerpflichtig.
Welche verschiedenen Formen von Liebhaberei werden unterschieden?
Die LVO II unterscheidet folgende Fälle:
Bestätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§1 Abs 1 LVO),
Bestätigung mit Annahme von Liebhaberei (§1 Abs 2 LVO),
Bestätigung mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 ABs 3 LVO)
Welche Besonderheiten sind bei der Gebäudevermietung zu beachten?
Bewirtschaftung von Eigenheim und Eigentumswohnungen und von Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten (kleine Vermietung) ist eine Betätigung mit Annahme von Liebhaberei. Der absehbare Zeitraum beträgt 20 Jahre ab dem Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 25 Jahre ab dem ersten Anfallen von Aufwendungen.
Die Vermietung von Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten bezeichnet man als “große Vermietung” und fällt unter die Gruppe mit EInkunfstquellenvermutung. Ein Gesamtgewinn (Gewinnüberschuss) muss innerhalb eines absehbaren Zeitraumes erzielbar sein. Dieser beträgt 25 Jahre ab Beginn der Vermietung, höchstens 28 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen. Im Zweifelsfall mit einer Prognosrechnung zu dokumentieren.
Was versteht man unter Änderung der Bewirtschaftsart?
Führt eine wesentliche Änderung der Wirtschaftsführung zu einer objektiven Ertragsfähigkeit und somit zu einer Bestätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO, spricht man von einer Änderung der Bewirtschaftungsart. Es entsteht also eine Bestätigung, für die die Vermutung einer Einkunftsquelle gilt.
Was ist ein innerbetrieblicher Verlustausgleich?
Verlustausgleich für jede einzelne Einkunftsquelle (z.B. laufender Verlust und Veräußerungsgewinn)
Was ist ein horizontaler Verlustausgleich?
Liegen mehrere Einkunftsarten innerhalb einer Einkunftsart vor, werden positive und negative Einkünfte innerhalb der jeweiligen Einkunftsart saldiert.
Was ist ein vertikaler Verlustausgleich?
Nach Vornahme eines eventuellen innerbetrieblichen und horizontalen Verlustausgleiches ist ein verbleibender Verlust mit positiven Ergebnissen aus anderen Einkunftsarten auszugleichen, sofern nicht ein gesetzlich vorgesehenes Verlustausgleichsvebrot besteht (zB bei den Einkünften aus Kapitalvermögen).
In welcher Reihenfolge erfolgt der Verlustausgleich?
Was geschieht mit Verlusten, die im Entsteheungsjahr nicht “verbraucht” werden konnten?
Sofern die Voraussetzungen des § 18 Abs 6 EStG vorliegen, können nicht ausgeglichene Verluste in spätere Jahre vorgetragen werden und von positiven Einkünften abgezogen werden.
Müssen ausländische Verluste nachversteuert werden?
Eine Nachversteuerung angesetzter ausländischer Verluste wird entweder durch die Verlustverwertung im Ausland (wenn der Verlust aus einem Staat stammt, mit dem keine umfassende Amtshilfe besteht) oder durch Zeitablauf ausgelöst.
Nachversteuerung durch Zeitablauf bedeutet, dass Verluste aus einem Staat, mit dem keine umfassende Amtshilfe besteht, spätestens im 3. Jahr nach deren Ansatz den Gesamtbetrag der Einkünfte erhöhen.
Wie wird eine Doppelberücksichtigung von ausländischen Verlusten verhindert?
Neben der schon bestehenden Nachversteuerung aufgrund ausländischer Verlustverwertung für angesetzte Verluste, die aus einem Staat stammen, mit dem keine umfassende Amtshilfe besteht, gibt es auch eine Nachversteuerung infolge Zeitablaufs. Dadurch ergeben sich drei Nachversteuerungstatbestände:
Nachversteuerung wegen Verlustverwertung im Ausland bei Verlustberücksichtigung aus einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht
Nachversteuerung wegen Verlustverwertung im Ausland bei Verlustberücksichtigung aus einem Staat, mit dem keine umfassende Amtshilfe besteht, wenn die Verlustverwertung im 1. oder 2. Jahr nach inländischem Verlustansatz erfolgt
Nachversteuerung infolge Zeitablaufs bei Verlustberücksichtigung aus einem Staat, mit dem keine umfassende Amtshilfe besteht, soweit nicht bereits im 1. oder 2. Jahr nach inländischem Verlustansatz eine Nachversteuerung infolge ausländischer Verlustverwertung erfolgt ist.
Welche Beschränkungen gibt es beim Verlustausgleich?
Der Verlustausgleich wird durch allgemeine (§ 2 Abs 2a EStG) und besondere (im EStG verteilte) Bestimmungen ausgeschlossen oder engeschränkt:
Verluste aus der Beteiligung an Gesellschaften oder Gemeinschaften, bei denen das Erzielen von steuerlichen Vorteilen im Vordergrund steht, besteht ein Verlustausgleichs- und Vortragsverbot.
Gilt ebenso für Betriebe, deren Unternehmensschwerpunkt im Verwalten unköperlicher WG oder in der gewerblichen Vermietung von WG besteht (zB Wertpapierhandel, insbesonders wenn er über Kreditinstitute läuft)
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Verlustabzug möglich?
Vortragsfähig sind Verluste aus LuF, sA und GWB (betriebliche Einkunftsarten), die aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt worden sind und nicht bereits bei der Veranlagung für vorangegangene Jahre berücksichtigt wurden.
Können EAR einen Verlustabzug vornehmen?
Für EAR besteht die Möglichkeit die Verluste wie Bilanzierer abzuziehen, vorausgesetzt, dass diese durch ordnungsmäßige EAR ermittelt wurden.
In welcher Höhe sind Verluste ausgleichs- bzw abzugsfähig?
Verluste sind betragsmäßig unbeschränkt in Höhe des Betrages von positiven Einkünften ausgleichs- bzw. vortragsfähig.
Gibt es persönliche Befreiungen im EStG?
Im Bereich der EStG sind keine persönlichen, sondern nur sachliche Befreiungen vorgesehen.
Welche Befreiungsmethoden gibt es?
Befreiung von Einkünften:
1) Freibetrag ( zB für Veräußerungsgewinne)
2) Freigrenze (zB für Einkünfte aus Spekulationsgeschäften) oder
3) betraglich unbegrenzte Befreiung
In welchen Gruppen lassen sich die Steuerbefreiungen einteilen?
Subventionen/Transferzahlungen aus öffentlicher Hand
(Zb Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Pflegekarenzegld, Familienbeihilfe oder Arbeitslosengeld, Notstandshilfe - hier gilt aber ein besonderer Progressionsvorbehalt)
Bestimmte Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer
(Z.B. Sachzuwendungen anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiliäums bis max € 186/Jahr, freie oder verbilligte Mahlzeiten, Teuerungsprämie)
Was versteht man unter Freigrenze?
Eine Freigrenze ist jener Betrag, der die Steuerbemessungsgrundlage nur mindert, wenn er von den betroffenen Einkünften nicht überschritten wird.
Was versteht man unter Freibetrag?
Ein Freibetrag ist jener Betrag, der von der Bemessungsgrundlage auf jeden Fall abgezogen wird.
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