Erläutern Sie den Ablauf der amtlichen Kontrolle
Ausführungen zur Grafik:
Die LM-Aufsicht ist mit vielen im System der LM-Kontrolle verbunden, zentrale Aufgaben der LM-Inspektoren:
Betriebsrevisionen und Probenziehen von Waren, die dem LMSVG unterliegen
Bundesministerium beauftragt Landeshauptleute und AGES mit Kontrollen, Kontrollstellen und LM-Aufsicht führen es aus und berichten
Was versteht man unter dem Revision- und Probenplan?
= „Durchführungsplan“, pro Jahr
→
Anzahl und Häufigkeiten der amtlichen Betriebskontrollen pro Bundesland (auch wie viele Proben gezogen werden)
Befugnisse der Aufsichtsorgane bei der amtlichen Kontrolle?
§ 35f
schriftlich festgelegte Verfahren
Prüfbericht
Nachforschungen
während Geschäftszeit ohne Vorankündigng
Ausweisurkunde
Erzwingen der Kontrolle durch Sicherheitsdienst
Organstrafverfügung
Pflichten des Unternehmers bei der amtlichen Kontrolle?
§ 38
Duldungspflicht
Aufsichtsorgan bestmöglich unterstützen
Einsicht in Unterlagen (für Rückverfolgbarkeit)
Auskunftserteilung
Artikel 19 EG-BasisVO
wenn erforderlich: Rezepturbekanntgabe
Zur welcher Tageszeit soll die amtliche Kontrolle bei einem Lebensmittelunternehmer stattfinden?
während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten
ohne Vorankündigung
Wie erfolgt die Probenahme (amtliche Probe und Gegenproben) und wozu dienen die Gegenproben?
Die Probe wird in drei gleiche Teile geteilt:
1 Teil amtliche Probe zur Untersuchung
2 Teile sind für den Hersteller und Unternehmer als Gegenprobe und bleiben im Unternehmen
Inspektoren informieren Hersteller über Probenziehung
Schutz- und Bewahrpflichten des Handesls bei Hersteller-Gegenproben
Probenbegleitschreiben
Übermittlung der amtlichen Probe zur Untersuchung und begutachtung an örtlich zuständiges Institut
Wer muss über die Probenahme informiert werden?
Hersteller werden von den Aufsichtsorganen informiert
Wohin sind die amtlichen Proben zur Untersuchung zu bringen?
Zur örtlich zuständigen Einrichtung der AGES oder zur örtlich zuständigen Untersuchungsanstalt
Maßnahmen bei lebensmittelrechtlichen Verstößen?
Einziehung der Waren
Befristete Untersagung der Gewerbsausführung
Urteilsveröffentlichung
Rückruf
Geldstrafen
Freiheitsstrafen
Umsetzen von Verbesserungen und Maßnahmen (Kennzeichnung, Umbau, Betrieb Prozesse)
Wann ist eine Ware zu beschlagnahmen?
gesundheitsschädlich
wenn Maßnahmen/Anordnungen nicht umgesetzt wurden
Erläutern Sie die Informationspflicht nach Artikel 19 EG-VO NR. 178/2002 (Behörden, Öffentlichkeit)
Art. 19 EG-BasisVO
Bei Erkennen eines Grundes, dass ein LM nicht den Anforderungen der LM-Sicherheit entspricht, muss er unverzüglich Maßnahmen einleiten, das Produkt vom Markt zu nehmen und die Behörden zu informieren, Rückruf
LM-Unternehmer im Einzelhandel müssen dazu beitragen, dass die Produkte zurückgenommen werden und sachdienlich Informationen zur Rückverfolgung weitergeben
Hat ein LM-Unternehmer Grund zur Annahme, dass ein LM gesundheitsschädlich sein kann, muss er unverzüglich die Behörden informieren
Zusammenarbeit der LM-Unternehmer mit Behörden
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Auftrag und Aufgaben)
Aufgaben:
forschen
prüfen
genehmigen
beraten nach dem Ö LM-Gesetz
Lebensmittelkontrolle (zB Risikobewertung)
Kommunikation mit Konsumenten, Behörden und Wirtschaft
Information der Öffentlichkeit
Schnellwarnsystem der EU
Notfallplan des BMSGPK
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