Was ist eine Rückstellung?
Rückstellungen sind Passivposten für Verbindlichkeiten oder Verluste. Sie dienen dazu, Ausgaben, die erst in späteren Perioden konkret anfallen, der Periode ihres wirtschaftlichen Entstehens als Aufwand zuzuordnen.
Was ist der Unterschied bei Rückstellungen bei einen § 4 (1) Ermittler und bei einem § 5 Ermittler?
§ 4 (1) Ermittler
haben im Rahmen der nach § 9 EStG steuerlich zulässigen Rückstellung grundsätzlich ein Passivierungswahlrecht, Entschließt sich der Steuerpflichtige für die Rückstandsbildung, dann muss er sie immer wieder bilden -> Grundsatz der Bewertungsstetigkeit
§ 5 Ermittler
sind zur Bildung on Rückstellungen grundsätzlich verpflichtet
unternehmensrechtlich zu bildende Rückstellungen (§ 198 Abs 8 UGB) sind auch für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlungsart anzusetzen (Maßgeblichkeitsprinzip)
dies gilt nicht, wenn sich as § 9 EStG ein Passivierungsverbot ergibt
Welche Rückstellungen sind steuerlich zulässig?
Sozialkapitalrückstellungen § 9 Abs 1 Z1 und 2 EStG
-Abfertigungsrückstellung
-Pensionsrückstellungen
-Jubiläumsrückstellungen
Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten § 9 Abs 1 Z 3 EStG
zB Garantierückstellungen, Prozesskostenrückstellungen, Rückstellungen für Steuerberatungskosten
Drohverlustrückstellung § 9 Abs 1 Z 4 EStG
zB Versteuerung der Beschaffungskosten
Welche steuerlichen Einschränkungen gibt es bei Rückstellungen?
Pauschalrückstellungen
-pauschale Bildung von Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten (§ 9 Abs 1 Z 3 EStG) unter den Voraussetzunen des § 201 Abs 2 Z 7 UGB zulässig (gilt für nach dem 31.12.2020 beginnende WJ - davor unzulässig)
-pauschale Bildung von Rückstellungen sonst unzulässig
Aufwandsrückstellungen
-Bildung von Aufwndsrückstellungen unzulässig
zB für unterlassene Instandhaltung
Wie werden Rückstellungen bewertet?
Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen
nach § 14 EStG zu bilden (§9 Abs 2 EStG)
Rückstellungen für sonstige ungewissen Verbindlichkeiten und Drohverlustrückstellungen (§ 9 Abs 5 EStG)
-mit dem Teilwert (voraussichtlichen Erfüllungsbeitrag) anzusetzen
-bei Laufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag > 12 Montae
Abzinsung des voraussichtlichen Erfüllungsbetrag mit einem einheitlichen Fixzinssatz von 3,5% über die LFZ
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