Welche Einkunftsarten zählen zu den außerbetrieblichen Einkünften?
EK aus nsA
EK aus KV
EK aus V+V
sonstige Einkünfte
Wie wird das Ergbnis bei den außerbetrieblichen Einkünften ermittelt?
Überschuss der Einnahmen (§ 15 EStG) über die Werbungskosten (§ 16 EStG)
vergleichbar mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
es gilt Zufluss-Abfluss-Prinzip
Gibt es bei den außerbetrieblichen Einkunftsarten ein Betriebsvermögen?
kein Betriebsvermögen
WG, die zur Einkunftserzielung dienen zählen zum Privatvermögen
Wie definiert man Einnahmen (§ 15 EStG) bei den außerbetrieblichen Einkünften?
Geld oder geldwerte Vorteile, die im Rahmen der außerbetrieblichen Einkunftsarten zufließen
Was sind Werbungskosten (§ 16 EStG)?
Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen
dürfen nicht unter ein Abzugsverbot des § 20 EStG fallen
Welche Ausnahmen gibt es beim Zufluss-Abfluss-Prinzip bei den außerbetrieblichen Einkünften?
bestimmte Vorauszahlungen (Beratungs-, Fremdmittelkosten etc), die nicht nur das laufende und folgende Jahr betreffen (§ 19 Abs 3 EStG)
Verteilung auf den Zeitraum der Vorauszahlung
Beispiel
im Rahmen der fremdfinanzierten Errichtung eines Miethauses wurden im August 2022 Zinsen iHv € 9.000 für den Zeitraum September 2022 bis einschließlich Februar 2023 vorausbezahlt
„15-Tages-Regel“ (§ 19 Abs 1 Z 1, Abs 2 EStG)
regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben,
die kurze Zeit (15 Tage) vor Beginn oder nach Ende des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zufließen bzw geleistet werden
Erfassung in dem Kalenderjahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören
Anspruchsprinzip (§ 19 Abs 1 Z 2 EStG)
ua Pensionsnachzahlungen, Rehabilitationsgeld, Arbeitslosengeld, Nachzahlungen im Insolvenzverfahren
Instandsetzungsaufwand bei Wohnraum (15-Jahres-Verteilung; § 28 Abs 2 EStG)
AfA
Was versteht man unter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?
Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist ein bestehendes Dienstverhältnis oder früheres Dienstverhältnis.
Was zählt zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit?
Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden Dienstverhältnis
Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis
Bezüge und Vorteile eines nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers (≤ 25%)
Fehlen einer Weisungsbindung aufgrund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmung
Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung
Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung
Welche Einnahmen gibt es bei nichtselbständiger Arbeit?
Geld oder geldwerte Vorteile
unerheblich, ob laufende oder einmalige Bezüge
unerheblich, ob ein Rechtsanspruch darauf besteht
auch Bezüge von dritter Seite, die im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen
zB Provisionen, Bonusmeilen
Sachbezüge (vgl Sachbezugswerteverordnung), zB
Dienstwohnung
Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz
Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes
Welche Geld- und Sachbezüge sind bei der nSA von der Steuerpflicht ausgenommen?
Nicht steuerbare Leistungen gem § 26 EStG
unentgeltlich überlassene Arbeitskleidung
durchlaufende Gelder, Auslagenersätze
vom Arbeitgeber übernommene Kosten für Aus- und Fortbildung im betrieblichen Interesse
Reisevergütungen bei Vorliegen einer Dienstreise
Beförderung der Arbeitnehmer im Werkverkehr
Zurverfügungstellung bzw Übernahme der Kosten einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel bei Gültigkeit der Karte am Wohn- oder Arbeitsort (Öffi-Ticket)
Umzugskostenvergütungen
Pensionskassenbeiträge
Wert der unentgeltlich überlassenen digitalen Arbeitsmittel
Homeoffice-Pauschale
Steuerfreie Bezüge gem § 3 EStG
Sachzuwendungen anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiläums bis max € 186/Jahr
freie oder verbilligte Mahlzeiten; Essensgutscheine bis max € 8/Arbeitstag bzw € 2/Arbeitstag (abhängig von der Ausgestaltung des Gutscheins)
Mitarbeiterrabatte bis zu 20% (Freigrenze) oder bis zu € 1.000/Jahr (Freibetrag)
ÖkoStRefG 2022: ab Veranlagung 2022: Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer bis € 3.000/Jahr
Was sind Werbungskosten bei nSA?
Werbungskostenpauschale (§ 16 Abs 3 EStG)
€ 132 jährlich
steht jedem aktiven Arbeitnehmer zu
ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag sind ua abzusetzen
Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen (zB AK-Umlage) sowie vom AG einbehaltene Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden (zB ÖGB-Beiträge)
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen SV
Wohnbauförderungsbeiträge
Pendlerpauschale
Welcher Steuer unterliegen die nSA?
dem Lohnsteuerabzug (§§ 47 ff EStG)
bei EK aus nsA sieht das EStG prinzipiell die Erhebung der ESt in Form des Lohnsteuerabzuges vor (besondere Erhebungsform der ESt)
LSt ist vom AG einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen (§§ 78, 79 EStG)
AG haftet für die richtige Einbehaltung und Abfuhr (§ 82 EStG)
in bestimmten Fällen unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers (§ 83 Abs 2 und 3 EStG)
LSt-Schuldner ist der Arbeitnehmer (§ 83 Abs 1 EStG)
Ableitung des LSt-Tarifes aus dem allgemeinen ESt-Tarif (§ 66 EStG)
vor Anwendung des LSt-Tarifes sind vom Arbeitslohn ua abzuziehen (§ 62 EStG)
Werbungskostenpauschale
Sonderausgabenpauschale
Freibeträge aufgrund eines Freibetragsbescheides
Welche Sonderregelungen gibt es bei der nSA für sonstige Bezüge?
zB 13. und 14. Monatsgehalt, Belohnungen
innerhalb des „Jahressechstels“ sind die ersten € 620 steuerfrei (Freibetrag), darüber hinaus Besteuerung mit 6% (bzw 27%, 35,75% ab einer gewissen Höhe der Bezüge)
Was versteht man unter EK aus Kapitalvermögen?
EK aus KV sind subsidiäre Einkünfte. Erträge sind dieser Einkunftsart nur zuzurechnen, wenn sie weder zu den betrieblichen Einkunftsarten noch zu den nichtselbständigen Einkünften gehören.
Gegenstand dieser Einkunftsart ist die entgeltliche Überlassung von Kapital. Ein westenliches Merkmal dieser Einkunftsart ist die Enbesteuerung von bestimmten EK aus KV.
Welche Einkünfte gehört zu den Einkünften aus KV?
EK aus Überlassung von Kapital (§27 Abs 2 EStG)
EK aus realisierten Wertsteigerungen von KV (§ 27 Abs 3 EStG)
EK aus Derivaten (§27 Abs 4 EStG)
EK us Kryptowährungen (§ 27 Abs 4a EStG)
neu seit 01.03.2022
Welche Einkünfte vom KV umfassen EK aus der Überlassung von Kapital?
Dividenden und sonstige Bezüge aus Aktien, GmbH-Anteilen
sowohl „offene“ als auch „verdeckte“ Ausschüttungen
Zinsen und andere Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art
zB aus Darlehen, Anleihen, Bankguthaben
Gewinnanteile aus der Beteiligung an einem Unternehmen als echter stiller Gesellschafter
Diskontbeträge von Wechseln
(echte) Stille Beteiligungen
Welche Einkünfte umfassen EK aus der realisierten Wertsteigerung von KV?
Einkünfte aus der Veräußerung, Einlösung und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind
„Substanzgewinne“
Beispiele
Verkauf von Aktien
Verkauf von GmbH-Anteilen
Verkauf von Forderungswertpapieren
Verkauf von Investmentfondsanteilen
Welche Einkünfte umfassen EK aus Derivaten?
Termingeschäfte (zB Optionen, Futures, Swaps) und sonstige derivative Finanzinstrumente (zB Indexzertifikate)
Differenzausgleich
Stillhalterprämie
Einkünfte aus der Veräußerung
Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung
Welche Einkünfte umfassen EK aus Kryptowährungen?
laufende EK aus Kryptowährungen (§ 27b Abs 2 EStG)
Entgelte für die Überlassung von Kryptowährungen
Erwerb von Kryptowährungen durch einen technischen Prozess, bei dem Leistungen zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt werden
EK aus realisierten Wertsteigerungen von Kryptowährungen (§ 27b Abs 3 EStG)
Veräußerung
Tausch gegen andere WG und Leistungen, einschließlich gesetzlich anerkannter Zahlungsmittel (zB Bezahlung einer Rechnung mit Bitcoins, Tausch von Bitcoins in EUR, US-Dollar etc)
Tausch Kryptowährung gegen Kryptowährung: keine Realisierung
Seit wann zählen Kryptowährungen zu den EK aus KV und wie sind diese zu behandeln?
Inkrafttreten 1.3.2022
erstmals auf Kryptowährungen anzuwenden, die nach dem 28.2.2021 angeschafft wurden
„Altbestand“, wenn davor angeschafft
Besteuerung der Veräußerung nach den allg stl Regelungen (zB als Spekulationsgeschäft bei Veräußerung innerhalb der Jahresfrist)
laufende EK aus Kryptowährungen sowie Staking, Bounties etc einheitlich nach § 27b EStG auch bei „Altvermögen“
Wahlrecht des Stpfl, im Rahmen der Veranlagung steuerpflichtige EK aus Kryptowährungen im Zeitraum 1.1.2022 bis 28.2.2022 bereits nach den neuen Regelungen zu erklären (Sondersteuersatz etc)
Grundkonzept: Besteuerung wie Aktiengewinne
laufende Einkünfte (§ 27b Abs 2 EStG)
Überlassung von Kryptowährungen (zB Lending)
Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen (§ 27b Abs 3 EStG)
Veräußerung oder Tausch gegen andere WG (außer andere Kryptowährungen) unabhängig von Behaltedauer
Welche Besteuerung erfolgt bei den EK aus KV?
besonderer Steuersatz (§ 27a Abs 1 EStG)
Geldeinlagen und nicht verbriefte sonstige Forderungen bei Kreditinstituten (zB Sparbuchzinsen): 25 %
in allen anderen Fällen (zB Dividenden, Substanzgewinne zB aus Gesellschaftsanteilen bzw Kryptowährungen): 27,5%
„Schedulenbesteuerung“
Einkünfte, die einem besonderen Steuersatz unterliegen, sind weder beim Gesamtbetrag der Einkünfte noch beim Einkommen zu berücksichtigen
Gibt es ein Werbungskostenabzugsverbot bei EK aus KV?
Werbungskostenabzugsverbot (§ 20 Abs 2 EStG)
Ausnahme vom Nettoprinzip
zB Depotgebühren, Schuldzinsen bei fremdfinanziertem Erwerb
Welche Ausnahmen gibt es beim besonderen Steuersatz bei EK aus KV?
Ausnahmen vom besonderen Steuersatz (§ 27a Abs 2 EStG)
EK aus Darlehen, denen kein Bankgeschäft zugrunde liegt (Gesellschafterdarlehen, Privatdarlehen)
EK aus der Beteiligung an einem Unternehmen als echter stiller Gesellschafter
EK aus „private placement“ – Forderungswertpapieren
Einkünfte aus der Überlassung von Kryptowährungen
Folgen der Ausnahme vom besonderen Steuersatz
Aufnahme in die ESt-Erklärung
Erfassung im Rahmen des Gesamtbetrages der Einkünfte
Veranlagung zum normalen progressiven Tarif
kein Werbungskostenabzugsverbot iSd § 20 Abs 2 EStG
Was ist der KESt-Abzug?
besondere Erhebungsform der Einkommensteuer
bei inländischen EK aus Kapitalvermögen
inländische auszahlende Stelle
inländischer Schuldner der Kapitalerträge
inländische depotführende Stelle
Dividenden aus Aktien einer österreichischen AG
Ausschüttungen einer österreichischen GmbH
Zinsen aus Einlagen bei österreichischer Bank
Aktienverkauf -> Abwicklung durch österreichische depotführende Bank
Wie läuft der KESt-Abzug bei Kryptowährungen ab?
bei Kryptowährungen verpflichtender KESt-Abzug ab 2024, freiwillig ab 2022 möglich
laufende Einkünfte aus Kryptowährungen
inländischer Schuldner oder
inländischer Dienstleister, der die Kryptowährung oder sonstiges Entgelt gutschreibt
Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen
inländischer Dienstleister, der die Realisierung abwickelt (dh in das Realisationsgeschäft eingebunden ist)
Wer ist Schuldner des KESt-Abzuges?
Schuldner der KESt (§ 95 Abs 1 EStG)
Empfänger der Kapitalerträge
Abzugsverpflichteter haftet dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der KESt
Wann ist der Zeitpunkt des KESt-Abzugs?
Zeitpunkt des KESt-Abzugs (§ 95 Abs 3 EStG)
Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge -> in § 95 Abs 3 EStG wird konkretisiert, wann ein Kapitalertrag als zugeflossen gilt
Was sind die Abgeltungswirkungen des KESt-Abzugs?
mit KESt-Abzug gilt die ESt für natürliche Personen als abgegolten
Entfall der Verpflichtung zur Aufnahme der EK in die ESt-Erklärung
keine Abgeltungswirkung bei EK aus realisierten Wertsteigerungen, EK aus Derivaten und EK aus Kryptowährungen, soweit diese zu den betrieblichen EK zählen
Was sind ausländische EK aus KV und wie werden diese behandelt?
Gewinnausschüttung einer ausländischen GmbH
Substanzgewinn bei Aktien auf einem ausländischen Depot
(grds) besonderer Steuersatz nach § 27a Abs 1 EStG
kein Abzug österreichischer KESt an der Quelle
Was ist die Regelbesteuerungsoption bei EK aus KV?
Regelbesteuerungsoption (§ 27a Abs 5 EStG)
Erfassung der laufenden Kapitalerträge und Substanzgewinne im Rahmen des Gesamtbetrages der Einkünfte
Besteuerung zum normalen progressiven Tarif
bereits bezahlte KESt wird auf die Einkommensteuerschuld angerechnet
ist die Einkommensteuerschuld nach Tarif geringer als die KESt, wird der übersteigende Betrag (die zu viel bezahlte Steuer) erstattet
Einbeziehung sämtlicher Einkünfte, die einem besonderen Steuersatz nach § 27a Abs 1 EStG unterliegen
Wie sieht der Verlustausgleich bei EK aus KV aus?
Verlustausgleich betreffend Kapitalanlagen im Privatvermögen (§ 27 Abs 8 EStG)
Substanzverluste, Verluste aus Derivaten und Verluste aus Kryptowährungen dürfen nicht mit Zinsen aus Bankeinlagen und Zuwendungen von Privatstiftungen ausgeglichen werden
Verluste aus einer echten stillen Beteiligung dürfen nur mit zukünftigen Gewinnen aus dieser Beteiligung ausgeglichen werden
EK aus KV, auf die ein besonderer Steuersatz anwendbar ist, können nicht mit EK aus KV ausgeglichen werden, für die kein besonderer Steuersatz gilt
nicht ausgeglichene Verluste aus KV dürfen nicht mit EK aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden
Verlustausgleich wird bei Einzeldepots für private Anleger automatisch von der depotführenden Bank durchgeführt (§ 93 Abs 6 EStG)
ansonsten Verlustausgleich im Wege der Veranlagung
Wie sieht das Betriebsvermögen bei EK aus KV aus?
Kapitalanlagen im Betriebsvermögen
laufende Kapitalerträge, Substanzgewinne etc führen zu betrieblichen EK
Regelungen zum besonderen Steuersatz (25%, 27,5%) gelten grds auch im betrieblichen Bereich (§ 27a Abs 6 EStG)
Regelungen zum KESt-Abzug gelten grds auch im betrieblichen Bereich (§ 93 Abs 3 EStG)
keine Abgeltungswirkung des KESt-Abzugs bei EK aus realisierten Wertsteigerungen, EK aus Derivaten und EK aus Kryptowährungen (§ 97 Abs 1 lit a EStG)
Besteuerung erfolgt im Wege der Veranlagung
besonderer Steuersatz kommt zur Anwendung
bereits bezahlte KESt wird angerechnet
spezielle Verlustausgleichsregel (§ 6 Z 2 lit c EStG)
TWA und Substanzverluste von Kapitalanlagen iSd § 27 Abs 3, 4 und 4a EStG, auf deren Erträge ein besonderer Steuersatz anwendbar ist (§ 27a EStG), sind vorrangig mit Substanzgewinnen und Zuschreibungen von solchen Kapitalanlagen desselben Betriebes zu verrechnen
verbleibender negativer Überhang darf nur zu 55% (innerbetrieblich mit Restgewinn bzw horizontal und vertikal) ausgeglichen bzw vorgetragen werden
Was sind Einkünfte aus V&V?
Erträge sind dieser Einkunftsart nur zuzurechnen, wenn das zur Nutzung überlassene WG nicht zu einem BV gehört. Nebenleistungen, die über eine bloße Nutzungsüberlassung hinausgehen, würden zur EK aus GB führen.
Ein wesentliches Merkmal dieser Einkunftsart ist die entgeltliche Überlassung eines WG zum Gebrauch und/oder Nutzung. Die Wertminderungen der eingsetzten WG wirken sich bei der Einkunftsart auf die Höhe der Einkünfte aus.
Was zählt zu den Einkünften aus V+V?
Umfang der Einkünfte (§ 28 Abs 1 EStG)
Einkünfte aus der V+V von unbeweglichem Vermögen (Grundstücke, Gebäude)
außer vermietete Immobilie gehört zum Betriebsvermögen (Subsidiarität der außerbetrieblichen EK)
Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände führt zu sonstigen EK (§ 29 Z 3 EStG), soweit nicht betriebliche EK vorliegen
Einkünfte aus der V+V von Sachinbegriffen
endgültige Betriebsverpachtung
Unterstellung einer Betriebsaufgabe (§ 24 EStG)
Pachtzins führt zu EK aus V+V
vorläufige Betriebsverpachtung
Pachtzins führt zu betrieblichen EK
Einkünfte aus der Überlassung von Rechten oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten
Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen
Wie erfolgt die Ergebnisermittlung bei EK aus V&V?
Überschuss der Einnahmen (laufende Miet- und Pachtzinse, Mietzinsvorauszahlungen etc) über die Werbungskosten (Finanzierungskosten, AfA etc)
Wie erfolgt die AFA bei EK aus V+V?
AfA-Satz
gesetzlicher AfA-Satz von 1,5% (Nutzungsdauer 66,66 Jahre) ohne Nachweis der Nutzungsdauer
Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer möglich (Gutachten über Bauzustand)
bei vor 1915 erbauten Gebäuden ist ein AfA-Satz von bis zu 2% ohne Gutachten möglich (EStR 2000 Rz 6444)
Art der Verwendung durch den Mieter ohne Bedeutung
Welche Sonderregelung gibt es bei der AFA bei EK aus V+V?
beschleunigte AfA
für nach dem 30.6.2020 angeschaffte/hergestellte Gebäude (KonStG 2020)
höchstens 3-facher AfA-Satz iSd § 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG im ersten Jahr (4,5%)
höchstens 2-facher AfA-Satz iSd § 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG im zweiten Jahr (3%)
danach wieder normaler AfA-Satz iSd § 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG
keine Anwendung der Halbjahres-AfA-Regelung
Was ist die AFA-Bemessungsgrundlage bei EK aus V+V?
AfA-Bemessungsgrundlage
Grundsatz
tatsächliche AK/HK
unentgeltlicher Erwerb + durchgehende Vermietung
Fortsetzung der AfA des Rechtsvorgängers
erstmalige Verwendung eines Gebäudes zur Erzielung von Einkünften
bei „Altgebäuden“ (zum 31.3.2012 nicht steuerverfangen): fiktive AK
bei „Neugebäuden“ (zum 31.3.2012 steuerverfangen): tatsächliche AK/HK
Ausscheiden des Grundanteiles (nicht abnutzbar) aus der AfA-Bemessungsgrundlage
bis 2015: pauschal 20% (Erfahrungswert; EStR 2000 Rz 6447)
ab 2016: grundsätzlich pauschal 40% (§ 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG)
Verordnungsermächtigung an BMF zur Festlegung abweichender Aufteilungsverhältnisse anhand geeigneter Kriterien (zB Lage, Bebauung)
-> GrundanteilV 2016, BGBl II 99/2016
Was sagt die Grundanteilver bezüglich Grund und Boden aus?
Gemeinden < 100.000 Einwohner
Grundanteil 20%, wenn durchschnittlicher m2-Preis für baureifes Land < € 400
Gemeinden ≥ 100.000 Einwohner und Gemeinden, in denen durchschnittlicher m2-Preis für baureifes Land ≥ € 400
Grundanteil 30%, wenn Gebäude > 10 Wohn- oder Geschäftseinheiten
Grundanteil 40%, wenn Gebäude ≤ 10 Wohn- oder Geschäftseinheiten
der Grundanteil ist nicht nach der GrundanteilV 2016 pauschal auszuscheiden,
wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen
wenn er nachgewiesen wird
Unterschied Erhaltungs- und Herstellungsaufwand
Was bedeutet Herstellungsaufwand?
Änderung der Wesensart des Gebäudes
Aufstockung eines Gebäudes, Zusammenlegung von Wohnungen
erstmaliger Einbau von Zentralheizungen, Aufzugsanlagen etc
Versetzung von Türstöcken, Fensterstöcken oder Zwischenwänden
grundsätzlich zu aktivieren und auf Restnutzungsdauer des „Altgebäudes“ verteilt abzusetzen
gegebenenfalls ist eine neue Restnutzungsdauer zu ermitteln (vgl EStR Rz 6477 iVm Rz 3163 ff)
Was ist ein begünstigter Herstellubgsaufwand?
3 Fälle
Aufwendungen nach den §§ 3 - 5 MRG, wenn das Gebäude dem MRG unterliegt
Aufwendungen für bestimmte, öffentlich geförderte Sanierungsmaßnahmen
Sanierungsaufwendungen aufgrund des Denkmalschutzgesetzes
über Antrag gleichmäßige Verteilung auf 15 Jahre (oder auf Laufzeit erhöhter Zwangsmieten; mind 10 Jahre)
Was versteht man unter Instandsetzungsufwand?
Wesen des Gebäudes wird nicht verändert
wesentliche Erhöhung des Nutzungswertes des Gebäudes oder
wesentliche Verlängerung der Nutzungsdauer des Gebäudes
Austausch von Fenstern, Türen, Stiegen, Zwischenwänden, Zwischendecken, Elektro-, Gas-, Wasser- oder Heizungsinstallationen (jeweils > 25% des Vermietungsobjektes)
umfangreiche Erneuerung des Außenverputzes bspw mit Erneuerung der Wärmedämmung, Trockenlegung von Mauern
nachträglicher Einbau von Solaranlagen
Wie lange ist der Instandsetzungsaufwand zu verteilen?
bei Gebäuden, die Wohnzwecken dienen
zwingende gleichmäßige Verteilung auf 15 Jahre (bis 2015: 10 Jahre)
bei Gebäuden, die keinen Wohnzwecken dienen
Verteilungswahlrecht
Was versteht man unter Instandhaltungsaufwand?
Austausch lediglich unwesentlicher Gebäudeteile bzw keine wesentliche Erhöhung des Nutzungswertes oder der Nutzungsdauer
laufende Wartungsarbeiten, Ausmalen des Stiegenhauses und der Räume, Anfärbeln der Fassade, Ausbessern des Verputzes
Erneuerung von Gebäudeteilen infolge höherer Gewalt (zB bei Sturm- und Hagelschäden)
sofortige Absetzung oder – wenn nicht regelmäßig jährlich anfallend – über Antrag Verteilung auf 15 Jahre (bis 2015: 10 Jahre)
Wie werden Subventionen bei EK aus V+V behandelt?
nicht als Einnahmequelle
die danit geförderten Aufwendungen insoweit nicht als Werbungskosten abzugsfähig
gilt für AK und HK wie auch für die Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen
Wie werden die Gebäuden bei EK aus V+V übertragen?
Gebäude wird entgeltlich übertragen
restlichen Fünfzehntelabsetungen für Instandhaltungs- und Instandsetzungenskosten sowie in den letzten fünfzehn Jahren begünstigt abgesetzten Herstellungsaufwanden gehen nicht auf den Rechtsnachfolger über
Gebäude wird unentgeltlich (Schenkung, Erbschaft, etc.) übertragen
restlichen Fünfzehntelabsetungen für Instandhaltungs- und Instandsetzungenskosten sowie in den letzten fünfzehn Jahren begünstigt abgesetzten Herstellungsaufwanden gehen auf den Rechtsnachfolger über
Vermietung/Liegenschaft geht ins Private über oder wird in Betriebsvermögen eingelegt
können Fünfzehntelabsetzungen für Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen in den folgenden Kalenderjahren als nachträgliche Werbungskosten bei den EK aus V+V geltend gemacht werden
Was sind sonstige Einkünfte?
Die sonstigen Einkünfte sind in § 29 EStG taxatov aufgezähl und sowohl zu den Einkunftsarten 1-6 als auch in der Reihenfolge
Einkünfte aus Gründtsücksveräußerungen
Spekulationsgeschäften
wiederkehrende Bezüge
und aus Leistungen subsidiär.
Die Funktionsgebühren sind nur ggü den Einkünften aus nSA subsidiär.
Welche sonstigen Einkünfte gibt es?
wiederkehrende Bezüge (§ 29 Z1 EStG)
EK aus privaten Grundstücksveräußerungen + Spekulationsgeschäften (§ 29 Z 2 EStG)
EK aus Leistungen (§29 Z3 EStG)
Funktionsgebühren (§29 Z4 EStG)
Was zählt zu den wiederkehrenden Bezügen?
Renten
regelmäßig wiederkehrende Zahlungen
aufgrund eines besonderen Verpflichtungsgrundes (zB Vertrag)
Dauer der Verpflichtung bzw Summe der Zahlungen ungewiss
Renten, die nicht zu einer anderen Einkunftsart gehören
Unterscheidung
Kaufpreisrenten, gemischte Kaufpreisrenten, Unterhaltsrenten, (außerbetriebliche) Versorgungsrenten, Renten ohne Zusammenhang mit der Übertragung von Wirtschaftsgütern
Was zählt zu den privaten Grundstücksveräußerungen?
private Grundstücksveräußerungen (§ 30 Abs 1 EStG)
Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören
entgeltliche Übertragung (insb Kauf, Tausch)
nicht: Erbschaft, Schenkung
Grundstücke
Grund und Boden
Gebäude (auch Superädifikate)
grundstücksgleiche Rechte (zB Baurechte an fremden Grundstücken)
Welche Steuerbefreiungen gibt es iZm privaten Grundstücksveräußerungen?
Steuerbefreiungen (§ 30 Abs 2 EStG)
Hauptwohnsitzbefreiung
Herstellerbefreiung
(unmittelbar drohender) behördlicher Eingriff
Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren
Welche Hauptwohnsitzbefreiungen gibt es?
Von der Besteuerung ausgenommen sind die EInkünfte aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden, wenn sie dem Veräußerer:
2-Jahres-Regel
ab der Anschaffung bis zur Veräußerung mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird oder
“5 aus 10-Regel”
iinerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung mind. 5 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und dieser aufgegeben wird
Was ist die Herstellerbefreiung?
Befreiung selbst hergestellter Gebäude
„selbst hergestellt“: Bauherreneigenschaft -> Tragung des finanziellen Baurisikos
auf Grund und Boden entfallender Veräußerungsgewinn nicht von Befreiung erfasst
Befreiung steht zu, soweit das errichtete Gebäude innerhalb der letzten 10 Jahre nicht zur Erzielung von Einkünften gedient hat
Befreiung steht nur dem Errichter (Hersteller) selbst zu
Errichtereigenschaft wirkt nicht für den unentgeltlichen Rechtsnachfolger
Was ist “Altvermögen”?
Grundstücke die bis zum 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren
pauschale Einkünfteermittlung möglich
auf Antrag Regeleinkünfteermittlung
Was ist “Neuvermögen”?
Grundstücke, die zum 31.03.2012 steuerverfangen waren
zwingend Regeleinkünfteermittlung
Wie berechnet man Altvermögen?
pauschale Einkünfteermittlung (§ 30 Abs 4 EStG)
bei Umwidmung in Bauland nach dem 31.12.1987
Anstelle der pauschalen Berechnung können die Einkünfte auch anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt werden.
Wie berechnet man Neuvermögen?
zwingend Regeleinkünfteermittlung (§ 30 Abs 3 EStG)
Gibt es bei EK aus privaten Grundstücksveräußerungen einen besonderen Steuersatz?
30%
Schedulenbesteuerung“
Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen, die dem besonderen Steuersatz unterliegen, sind weder beim Gesamtbetrag der Einkünfte noch beim Einkommen zu berücksichtigen
Ausnahme: Veräußerung gegen Rente
Welche Erhebungsform gibt es bei EK aus privaten Grundstücksveräußerungen?
ImmoESt (§ 30b Abs 1 und 2 iVm § 30c Abs 2 bis 4 EStG)
Mitteilung, Selbstberechnung und Entrichtung durch Parteienvertreter
an Selbstberechnung der GrESt durch Parteienvertreter geknüpft (§ 11 GrEStG)
Entrichtung bis zum 15. des dem Zufluss zweitfolgenden Monats
Abgeltungswirkung -> keine Aufnahme in ESt-Erklärung erforderlich
ansonsten besondere Vorauszahlung (§ 30b Abs 4 EStG)
durch Steuerpflichtigen
keine Abgeltungswirkung -> Aufnahme in ESt-Erklärung erforderlich
Wie wird der Verlustausgleich iZm privaten Gründstücksveräußerung gehandhabt?
Verlustausgleich (§ 30 Abs 7 EStG)
Verlustausgleich vorrangig nur mit Überschüssen aus anderen privaten Grundstücksveräußerungen möglich
danach verbleibender Verlust ist auf 60% zu kürzen und
auf 15 Jahre verteilt mit EK aus V+V auszugleichen oder
auf Antrag sofort im Verlustentstehungsjahr mit EK aus V+V auszugleichen
kein Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten
kein Verlustvortrag
Welche Veranlagungsoptionen gibt es iZm EK aus privaten Grundstücksveräußerungen?
Veranlagungsoption (§ 30b Abs 3 EStG)
Ausgleich von Gewinnen und Verlusten einzelner Grundstücksveräußerungen zum besonderen Steuersatz (innerhalb der „Schedule“)
Durchführung von Korrekturen
zB im Rahmen der Selbstberechnung und Abfuhr der ImmoESt nicht geltend gemachte Instandsetzungsaufwendungen bei Regeleinkünfteermittlung
Welche Regelsbesteuerunhsoptionen gibt es iZm EK aus privaten Grundstücksveräußerungen?
Regelbesteuerungsoption (§ 30a Abs 2 EStG)
nur für sämtliche (betriebliche und außerbetriebliche) Einkünfte, die besonderem Steuersatz nach § 30a Abs 1 EStG unterliegen
Wie sieht das Werbungskostenabzugsverbot iZm EK aus privaten Grundstücksveräußerungen aus?
grundsätzlich nur Kosten der Mitteilung oder Selbstberechnung nach § 30c EStG abzugsfähig (bei Regeleinkünfteermittlung nach § 30 Abs 3 EStG)
andere Aufwendungen nicht abzugsfähig, zB
Verkäuferprovision an den Makler
Kosten für Inserate
vom Verkäufer übernommene Vertragserrichtungskosten
Kosten für Bewertungsgutachten bzw Energieausweis
gilt nicht bei Anwendung des normalen progressiven Tarifs
Veräußerung gegen Rente (§ 30a Abs 4 EStG)
Welche Besonderheiten gibt es im betrieblichen Bereich für EK aus privaten Grundstücksveräußerungen?
Besonderheiten im betrieblichen Bereich (§ 4 Abs 3a EStG, § 30a Abs 3 EStG, § 30b Abs 5 EStG)
Veräußerungsvorgänge von Grundstücken des Betriebsvermögens sind im Rahmen der betrieblichen Einkünfte zu berücksichtigen
Hauptwohnsitz- und Herstellerbefreiung nicht anwendbar
pauschale Gewinnermittlung hinsichtlich Grund und Boden des Altvermögens möglich
besonderer Steuersatz iHv 30% gilt auch im betrieblichen Bereich
Ausnahme (ua) bei Zurechnung des Grundstücks zum Umlaufvermögen
Selbstberechnung und Abfuhr der ImmoESt durch den Parteienvertreter hat keine Abgeltungswirkung
spezielle Verlustausgleichsregel (§ 6 Z 2 lit d EStG)
Veräußerungsverluste und TWA von betrieblichen Grundstücken, auf deren Wertsteigerungen der besondere Steuersatz (§ 30a EStG) anwendbar ist, sind vorrangig mit Veräußerungsgewinnen und Zuschreibungen von Grundstücken desselben Betriebes zu verrechnen
verbleibender negativer Überhang darf nur zu 60% (innerbetrieblich mit Restgewinn bzw horizontal und vertikal) ausgeglichen bzw vorgetragen werden
Was sind Spekulationsgeschäfte?
Spekulationsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte von WG des Privatvermögens, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 1 Jahr beträgt.
Der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ist von Tag zu Tag zu berechnen.
Was fällt alles unter Spekulationsgeschäfte?
zB Antiquitäten, Edelmetalle, Kunstgegenstände, Schmuck, Möbel
Welche Freigrenze gibt es bei Spekulationsgeschäften?
Freigrenze von € 440
Gibt es bei Spekulationsgeschäften einen Verlustausgleich?
Es gibt ein relatives Verlustausgleichsverbot, dh Verluste aus Spekulationsgeschäften sind nur mit Überschuüssen aus anderen Spekulationsgeschäften ausgleichsfähg.
Was sind Einkünfte aus Leistungen?
jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen, insb gelegentliche Tätigkeiten
subsidiär gegenüber Einkunftsarten 1 bis 6 bzw gegenüber den übrigen sonstigen Einkünften (§ 29 Z 1, 2 und 4 EStG)
zB gelegentliche Vermittlungen, Vermietung (einzelner) beweglicher Gegenstände (nicht Verkauf)
Welche Freigrenze gibt es bei EK aus sonstigen Leistungen?
Freigrenze von € 220
Gibt es bei sonstigen Leistungen einen Verlustausgleich?
Verluste aus Leistungen überhaupt nicht ausgleichsfähig (auch nicht mit Überschüssen aus anderen Leistungen)
Was sind Funktionsgebühren?
Bezüge, die mit einer gewissen Machtbefugnis ausgestatteten Funktionären öffentlich-rechtlicher Körperschaften zufließen
zB Entschädigungen von Kammerfunktionären, Vergütungen von Prüfungskommissären
Meldepflicht der Körperschaft nach § 109a EStG
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