Was sind nicht abzugsfähige Aufwendungen?
Bei Berechnung des Einkommens ist zwischen dem Bereich der Einjommenserzielung und dem Bereich der Einkommensverwendung zu unterscheiden.
Im Rahmen der Bestimmungen gem § 20 EStG wir die Einkommenserzielung von der Einkommensverwendung abgegrenzt. Sie ergänzen vor allem § 4 (Betriebsausgaben) und § 16 (Werbungskosten).
Welche Bereiche der Aufwendungen unterscheidet man? Nenne Beispiele
Aufwendungen für den Haushalt und den Unterhalt der Familienangehörigen
zB Lebensmittelkosten, Urlaubskosten, Verpflegungskosten, Kinderbetreuungskosten, Hochzeitsessen
Aufwendungen für die Lebensführung
auch dann nicht abziehbar, wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit erfolgen
„Aufteilungsverbot“
siehe „ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung“ (EStR Rz 4710 ff)
Welche Prüfung müssen bei Luxuswirtschaftsgütern durchgeführt werden und wo liegt da die Grenze?
Angemessenheitsprüfung bei „Luxuswirtschaftsgütern“
PKW und Kombis, Personenluftfahrzeuge, Sport- und Luxusboote, Jagden, geknüpfte Teppiche, Tapisserien, Antiquitäten
PKW und Kombis (auch E-PKW)
Angemessenheitsgrenze € 40.000
höhere Anschaffungskosten können nicht für AfA-Berechnung herangezogen werden (Luxustangente)
wertabhängige Kosten (Finanzierungskosten, Kaskoversicherung etc) sind anteilig zu kürzen (vgl EStR Rz 4781)
Luxustangente auch bei Gebrauchtfahrzeugen zu berücksichtigen
Luxustangente auch bei geleasten Fahrzeugen zu berücksichtigen
Wann ist ein Arbeitszimmer abzugsfähig?
Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer
nur dann abzugsfähig, wenn
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen/beruflichen Tätigkeit (einkunftsquellenbezogene Betrachtung)
nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen notwendig
(nahezu) ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt und auch entsprechend eingerichtet
betrifft auch Einrichtungsgegenstände (Bücherregale, Schreibtische etc)
betrifft nicht typische Arbeitsmittel (PC, Drucker etc)
nach Maßgabe der betrieblichen/beruflichen Nutzung abzugsfähig
absetzbar ab VA 2022: Arbeitsplatzpauschale für Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung und bis zu € 300 für ergonomisch geeignetes Mobiliar (§ 4 Abs 5 EStG)
Welche Regelungen gibt es beim Repräsentatuionsaufwand?
Repräsentationsaufwendungen
Aufwendungen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, also dazu dienen, zu „repräsentieren“
Ausnahme vom Abzugsverbot: 50%-Abzug bei Bewirtungsaufwendungen
Bewirtung dient der Werbung und betriebliche/berufliche Veranlassung überwiegt weitaus
zB Einladung eines Geschäftsfreundes zu Geschäftsessen iZm der Anbahnung eines Geschäfts, Bewirtung iZm Bilanzpressekonferenzen, Bewirtung iZm Klienteninformationen
Welche nicht abzugsfähigen Ausgaben gibt es noch?
Schmier- und Bestechungsgelder
Geldstrafen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder EU-Organen verhängt werden
Personensteuern
ESt, KöSt
Betriebssteuern sind abzugsfähig, zB Grundsteuer, Kommunalsteuer, motorbezogene Versicherungssteuer
Entgelte für Arbeits- oder Werkleistungen > € 500.000 pro Person und Wirtschaftsjahr („Managergehälter“)
Barzahlungen für Bauleistungen > € 500
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