Naturzustand
Harmonisch, mit Vernunft überwindbar
Man hat das Recht „über seine Person und seinen Besitz zu verfügen“. Diese Freiheit hat ihre Grenze da, wo sie die Freiheit anderer verletzt
natürliches Gesetz: begrenzte Freiheit auf das eigene Eigentum und Leben
Gesellschaftsvertrag und Legitimation einer Staatsgewalt
Gewaltenteilung
Interessen des Volkes vertreten
Legislative als höchste Instanze
Soll die Einhaltung der Naturgesetze überwachen
Keine Gewalt
Keine unterdrück7ng
Volk kann wählen und abwählen
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