Generell
SGB 1-14 ohne 13
Sozialleistungen aus Steuergeldern
Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitlosenversicherung, Unfallversicherung)
funktionieren nach unterschiedlichen Prinzipien
Subsidaritätsprinzip (bekommen nur die, die wirklich bedürftig sind)
Solidaritätsprinzip (alle zahlen, wers braucht kriegts)
1995 1. Pflegeversicherung
KV Träger
75 Krankenkassen
KV Pflichtversichert
alle Arbeitnehmer
Bürgergeldempfänger
Rentner
Arbeitslose
Familienversicherte
KV nicht pflichtversichert
Selbstständige
Beamte
Pflichtversicherungsgrenze dieses Jahr 69300,-
KV Leistungen
nur, wenn gemeinsamer Bundesausschuss alle Leistungen genehmigt
alles was Krankenksse zahlt muss genehmigt werden
was nicht genehmigt: IGL -> individuelle Gesundheitsleistung
Regelleistungskatalog (manche Kassen bieten mehr)
Krankheitsverhütung (Präventionsgesetz)
Empfängnisverhütung, Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch
Schwangerschaft und Mutterschutz (6 Wochen vor, 8 Wochen nach, bei Mehrlings- und Schwergeburten bis 12 Wochen)
Früherkennung von Krankheiten (ab 35 Hautkrbs, 45 Prostata- und Genitalkrebs, 50 Darm- und Brustkrebs)
Leistungen/Behandlungen bei Krankheit (Hausarzt, Krankenhaus, Transport RTW, Arznei etc)
Med. Rehabilitation -> Krankenhausanschlussbehandlung (Ausnahme Mutter-Kind-Kur) Rente bezahlt Reha bei Krankheit, wenn öfter dahin muss, ohne vorherigen KH aufenthalt
Krankengeld
Zuzahlung für fast alles (Heilmittel, Arzneimittel, Fahrtkosten etc.)
Zuzahlungbis zur Belastungsgrenze: Quittungen sammeln -> Belastungsgrenze (ab der man nicht mehr zuzahlen muss) -> beträgt 2% vom Jahresbrutto, bei chr. Krankheit 1%)
Arten Krankenhausbehandlung (nach Leistung 5)
Vollstationär (mind. 1 Nacht auf Station)
Teilstationär (Dialyse, Chemo)
Vorstationär (vor OP zum Gespräch, wieder entlassen)
Nachstationär (nach OP oder nach Unfällen -> ist alles richtig verheilt, man aber nicht die ganze Zeit in KH ist)
Ambulant (Sprechstunde)
Stationsäquvivalent (Person Zuhause psychatrisch behandelt wird)
PV Träger
Pflegekasse (so viele wie Krankenkassen)
PV pflichtversichert und nicht pflichtversichert
wie KV
PV Leistungen
Häusliche Pflege Sachleistungen (durch PD)
Häusliche Pflege Pflegegeld (erst Pat. -> an Pflegeperson)
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
Verhinderunspflege (Pflege jmd. -> selbst krank/Urlaub -> Ersatzperson erhäkt Geld bis 6 Wochen)
Kurzzeitpflege (Pflegeheim für bis zu 6 Wochen)
Entlastungsbetrag (1,5 Jahre sparen, danach verfällt -> Haushaltshilfe)
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds (Barrierefreie Wohnung)
Vollstationäre Pflege
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
3 Teilbereiche
->Ambulant
->Pflege Angehöriger
->Stationär
Pflegesachleistung - für amb Pflegedienst
Pflegegeld - für Angehörige
RV Träger
Deutsche Rentenversicherung
RV pflichtversichert
Arbeitnehmer
Mütterrente
RV Leistungen
erst wenn mind. 2 Jahre eingezahlt hat
Altersrente (ab 67)
Reha
Hinterbliebenenrente (Witwe, Witwer, Halbweisen, Vollweisen)
Erwerbsminderungsrente
AV Träger
Bundesagentur für Arbeit
AV pflichtversichert
AV Leistungen
Arbeitslosengeld I
Vermittlung
Weiterbildung
UV Träger
Berufsgenossenschaften
UV pflichtversichert
alle Arbeitnehme
Schüle und Auszubildende von Kita bis Ende Ausbildung
Ehrenamt
Erste Hilfe
UV Vorraussetzung
Arbeitsunfall (Arbeitszeit, Pausen, Botengänge, Betriebssportfeste, betriebsausflüge, Betriebsfeiern)
Wegeunfall
Berufskrankheit
UV Leistungen
deutlich höher, als durch Privat verschuldetes
kann Verletztenrente beantragen
Übergangsgeld
Heilbehandlung
Abfindung
Umschulung
Wiedereingliederung
Sterbegeld
Hinterbliebenenrente
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