Buffl

pSYCHO

AB
by Alina B.

Umgang mit Unfallopfern

1 Der Beamte, der Erste Hilfe leistet : solange beim Verletzten bleiben,bis der Rettungsdienst, Notarzt eintrifft,

Wichtig: der Betroffene nicht alleingelassen wird.

2 Menschen, die am Boden liegen, erleben stehende Personen oft bedrohlich. Der Polizeibeamte kann ggf. auf den Boden knien und so seine Fragen stellen.

3 Verletzte sollten in der Regel erst dann befragt werden, wenn sie medizinisch versorgt sind.

Aufnahme von Daten sollte behutsam und geduldig erfolgen; der Betroffene braucht viel Zeit, denn sein Konzentrationsvermögen und seine Gedächtnisleistung können beeinträchtigt sein.

4 Unfallopfer schätzen vorsichtigen Körperkontakt und empfinden es als angenehm,

wenn ihre Hand gehalten wird.

Andere Berührungen greifen zu sehr in die Intimsphäre ein oder wirken bedrohlich. Polizeibeamte sollten da noch vorsichtiger sein als andere Helfer, weil sie manchmal Angst auslösen können.

5 Der Verletzte macht sich mitunter größere Sorgen um seine Angehörigen als um sich selbst. Man sollte sobald wie möglich nachfragen, wer benachrichtigt werden soll.

6 Unfallopfer sollten vor den neugierigen Blicken von Schaulustigen in geeigneter Weise geschützt werden, weil es unangenehm ist, von Gaffern umringt zu sein.

7 Unfallopfer brauchen Informationen. Meist kennen sie sich mit dem formalen Ablauf nicht aus.

Wenn Fragen gestellt werden, sollten sie ruhig und geduldig - ggf. wiederholt - beantwortet werden, falls der Betroffene etwas nicht verstanden hat.

8 Der Verletzte ist ein Mensch wie jeder andere auch und sollte deshalb höflich und respektvoll behandelt werden, vor allem dann, wenn Eingriffe in die Intimsphäre nicht zu vermeiden sind. Erwachsene sollten nicht geduzt werden.

9 Heftige Gefühlsausbrüche von Unfallbeteiligten können die Beamten emotional belasten. Es ist wichtig, dass der Betroffene spürt, dass er weinen oder schreien darf. Wenn der Beamte dazu in der Lage ist, darf er auch sein Mitgefühl äußern. Dies gibt dem Betroffenen das Gefühl, dass er in seiner Angst und seinem Schmerz verstanden wird. Es sollte jedoch keine Anteilnahme vorgetäuscht werden, denn das nehmen auch verwirrte Menschen wahr. Demütigende Aussagen, dass der Betroffene „sich nicht so anstellen soll“, sollten unterlassen werden.

10 Im Gespräch mit Verletzten sollte man sich als Gesprächspartner anbieten, aber nicht aufdrängen: Zuhören, aufgreifen, was der Betroffene sagt, vorsichtig nachfragen, auch auf scheinbare Kleinigkeiten eingehen, dies vermittelt dem Betroffenen das Gefühl,

dass er ernst genommen wird. Der Wunsch zu schweigen sollte jedoch auch respektiert werden.

11 Bei der Klärung der Schuldfrage sollten (versteckte) Vorwürfe und Schuldzuweisungen vermieden werden.

Welche polizeiliche Intervention ist notwendig

  • Wenn Zuschauer von den Unfallopfern als unangenehm erlebt werden. Hierbei zeigt sich ein Zusammenhang mit der Schwere der Verletzung. Bei leichteren Verletzungen werden sie als sehr störend empfunden. Wenn das Unfallopfer massive Schmerzen erleidet, werden die Zuschauer nicht so stark wahrgenommen und somit als nicht so unangenehm erlebt

  • Wenn Zuschauer Rettungsabläufe behindern oder stören. Behinderung durch Schaulustige gefährdet zu 44% einen erfolgreichen und reibungslosen Einsatz vor Ort.

  • Wenn eine Selbstgefährdung der Schaulustigen nicht ausgeschlossen werden kann. Das erhöhte Erregungsniveau kann dazu führen, dass bei den Schaulustigen die kritische Wahrnehmung eigener Gefahrenmomente stark eingeschränkt ist.

  • Wenn Schaulustige auf Einsatzkräfte negativ emotionalisierend wirken. Anscheinend empfinden Einsatzkräfte es nicht als sehr angenehm, wenn ihnen bei dieser Arbeit "auf die Finger" geschaut wird. Der durch die Zuschauer zusätzlich verursachte Stress wird noch größer, wenn es bei der Rettung Probleme gibt. Außerdem sehen sich die Helfer mit einer zusätzlichen Aufgabe konfrontiert, die das ohnehin schon hohe Stressniveau noch weiter anhebt. Statt sich voll auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren zu können, müssen sie zusätzlich noch Unfallopfer vor Schaulustigen abschirmen. Diese subjektive Irritation der Einsatzkräfte kann auch zu einer Minderung der Qualität ihrer wichtigen Arbeit führen, weshalb auch in solchen Situationen eine entsprechende Intervention angebracht ist.

Welche Maßnahmen gegen Schaulustige

  • Zuschauen unattraktiv machen. Der genaue Unfallort sollte im Verkehrswarnfunk nicht genannt werden (es genügt, wenn zunächst von erheblichen Behinderungen auf der ... Straße gesprochen wird). Inwieweit diese Forderung umzusetzen ist, kann nur der jeweilige Einzelfall weisen.

  • Entfernen von Zuschauern aus dem unmittelbaren Einsatzbereich Größere Menschenansammlungen sind durch moralische Appelle („Treten Sie zurück sie behindern die Bergungsarbeiten“) kaum zu beeindrucken. Selbst Hinweise auf Eigengefährdung zeigt nur dann Wirkung wenn sie unmittelbar wahrgenommen und erlebt wird. Die eigene Verantwortung tritt in der Menge zurück, evtl. wird sogar, zumindest unbewusst, auf das persönliche „Recht auf Information“ beharrt. Das bedeutet, dass mit „Reaktanz“ zu rechnen ist. Abhilfe kann durch einen entsprechenden Sprachstil, durch welchen der Ernst der Lage und die Dringlichkeit der Aufforderung spürbar wird erreicht werden.

    • Durch ruhige, präzise gegebenenfalls wiederholte Anweisungen und Instruktionen können Zuschauer beeinflusst werden.

    • Spezifische Instruktionen („Wir brauchen Platz für die Rettungsfahrzeuge. TretenSiebittebiszumBordsteinzurück“) sindAppellenwie(„EntfernenSie sich aus dem Gefahrenbereich“) vorzuziehen, da sie weniger aggressiv wirken und mehr Informationen geben.

      Einbindung von Zuschauern in Hilfsmaßnahmen Das durch die Wahrnehmung eines Unfallereignisses bei den Zuschauern erhöhte Erregungsniveau kann genutzt werden, falls entsprechende Handlungsanstöße gegeben werden. Konkrete Aufforderungen oder Hinweise zu helfen, werden von Zuschauern sogar in höherem Ausmaß als im Normalzustand befolgt bzw. realisiert

Author

Alina B.

Information

Last changed