Vorhaben - und Erschließungsplan
Definition: Ein Plan, welcher vom Bauträger beziehungsweise Investor in Absprache mit der zuständigen Gemeinde erstellt wird und der das Bauvorhaben im Allgemeinen sowie die Maßnahmen zur Erschließung umfasst.
• Wofür benötigt: Wenn ich ein Objekt in einem von einem Bauträger geplanten Wohngebiet erwerben möchte.
• Wo bekomme ich: Gemeinde
Flächennutzungsplan
• Definition: Im Flächennutzungsplan stellt die Gemeinde die beabsichtigte
städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Es besteht keine rechtliche
Verbindlichkeit.
• Wofür benötigt: Aus dem Plan kann beispielsweise abgelesen werden, wo im
Gemeindegebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen,
Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind.
Bebauungsplan
• Definition: Der Bebauungsplan gibt Auskunft darüber, in welcher Weise ein
Grundstück bebaubar ist. Er ist rechtlich verbindlich.
• Wofür benötigt: Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Anzahl der Geschosse und der zulässigen Dachform etc.
Baulastenverzeichnis
• Definition: Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft über öffentlich- rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück „lasten“. Es ist möglich, dass keine, eine oder mehrere Baulasten eingetragen sind. Alle Baulasten haben eines gemeinsam: Sie schreiben dem Grundstückseigentümer vor, welche Dinge er auf dem Grundstück zu tun, zu unterlassen oder zu dulden hat.
• Beispiele: Stellplatzbaulast, Abstandsflächenbaulast, Erschließungsbaulast, Kinderspielflächenbaulast, Überfahrbaulast.
• Wo bekomme ich: Bei der Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde/Stadt
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