Miteigentumsanteil
Miteigentumsanteil:
• wird in Tausendstel (1/10000) angegeben wie viel einem am Haus/Grundstück gehört
• Rechnerischer Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungsgemeinschaft
• Am Gemeinschaftseigentum ist jeder Wohnungseigentümer mit dem Miteigentumsanteil beteiligt
• Miteigentumsanteil ist untrennbar mit dem zugehörigen Sondereigentum verbunden und kann gemeinsam mit diesem veräußert werden
Sondereigentum
• Durch Aufteilungsplan aufteilte Räume + zu diesen Räumen gehörenden Bestandteilen des Gebäudes an denen dies begründet ist
• Wohnungseigentümer darf die im Sondereigentum enthaltenen Gebäudeteile nach belieben benutzen und muss diese Instand halten (inkl. Kostenübernahme)
• Darf trotzdem das gemeinschaftliche Eigentum mitbenutzen
Gemeinschaftseigentum
• Gemeinschaftseigentum ist alles außerhalb der „eigenen vier Wände“, Bsp.: Außenfassaden, Dächer, Treppenhäuser, Nebenräume (Waschraum), Mülltonnen etc. => Sondereigentum ausgeschlossen
Sondernutzungsrecht
• Gebrauchsregelung als ausschließliches Nutzungsrecht an Gemeinschaftseigentum (KFZ-Stellplätze) die nicht als Sondereigentum begründet sind
Aufteilungsplan
• auch Teilungsplan
• Besteht aus Grundrisse, Schnitte und Ansichten
• Es muss hier hervorgehen welche Teile des Gebäudes zu welchem
Sondereigentum gehört => Nummerierung erforderlich
• es geht hierbei um Größe, Lage und Standort
Last changed7 months ago