Was ist Schuldrecht?
Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen.
Trennungsprinzip
Das Trennungsprinzip ist ein Grundsatz im deutschen Zivilrecht, der besagt, dass das Verpflichtungsgeschäft und das Verfügungsgeschäft zwei getrennte Rechtsgeschäfte sind.
Verpflichtungsgeschäft: Dieses Geschäft begründet eine Pflicht, etwas zu tun oder zu unterlassen (z.B. ein Kaufvertrag, der die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises und zur Übergabe der Ware begründet).
Verfügungsgeschäft: Dieses Geschäft bewirkt unmittelbar die Änderung, Übertragung, Belastung oder Aufhebung eines Rechts (z.B. die tatsächliche Übergabe und Übereignung der Ware an den Käufer).
Das Trennungsprinzip stellt sicher, dass die rechtlichen Wirkungen und Anforderungen dieser beiden Arten von Geschäften separat behandelt werden.
Verfügungsgeschäft
Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, das direkt auf die Änderung, Übertragung, Belastung oder Aufhebung eines bestehenden Rechts abzielt. Zum Beispiel, wenn jemand ein Auto verkauft, überträgt er das Eigentum an dem Auto auf den Käufer. Diese Übertragung des Eigentums ist das Verfügungsgeschäft.
Verpflichtungsgeschäft
Ein Verpflichtungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, bei dem sich eine Person gegenüber einer anderen verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Es begründet also eine Verpflichtung oder Schuld. Zum Beispiel, wenn jemand ein Auto verkauft, schließt er einen Kaufvertrag ab, in dem er sich verpflichtet, das Auto zu übergeben, und der Käufer sich verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen. Dieser Kaufvertrag ist das Verpflichtungsgeschäft.
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