Grundsätze v. Firma?
Personen-, Sach- o. Phantasienamen
Kennzeichnungskraft u. Unterscheidbarkeit (§18 I)
Irreführungsverbot (§18 II)
Rechtsformzusatz (§19 II)
Def. Kaufmann?
= im Sinne v. Gesetzbuch, wer ein Handelsgewerbe betreibt, dh. jeder Gewerbebetrieb (Gewinnerzielung, dauerhaft, nicht freier Beruf, selbständig) der noch aktiv ist u. äußerlich erkennbar (§1)
Welche 2 Arten v. Kaufleute?
Istkaufmann (§1 HGB)
Kannkaufmann
Kleingewerbe (§3), Land- u. Forstwirt (§3) o. freiwillige Eintragung
Was zählt nicht zu Ist-Kaufmann (§1)?
kein freier Beruf (zB Zahnarzt, Friseur)
Landwirtschaft (Obst, Gemüse, Weinbau, …)
Ist Landwirt mit großem Hof ein Kaufmann im Sinne v. HGB?
je nach Eintragung im Handelsregister:
-> §1 Kein Ist-Kaufmann: da Landwirtschaft kein Handelsgewerbe nach
-> §3 Evtl. Kann-Kaufmann: lässt er sich in Handelsregister eintragen, wird er Kann-Kaufmann
Ist Handelsgesellschaft (GmbH, OHG, AG,…) Kaufmann?
Ja, laut HGB §6 automatisch
Wie kommt ein Vertragsschluss zustande?
2 übereinstimmende WE (WE Angebot <-> WE Annahme)
Angebot
nur, wenn alle wesentlichen Sachen gesagt sind (inkl. Preis) -> bei Verahndlugnsbasis kein Preis gesagt -> kein Angebot
im Internethandel, sobald Artikel versandt
u. Annahme
Schweigen keine WE, Ausnahme: Vereinbarung v. Kaufleuten -> Schweigen auf Bestätigungsschreiben gilt als Einverständnis
Wie ist Ablauf v. Anfechten eines Vertrags?
Anfechtgrund:
Irrtum (§119 I)
Täuschung o. Drohung (§123 I)
Anfechtungserklärung abgeben nach §143
-Anfechtungsfrist unverzüglich nach §121, wenn Irrtum (§119)
-Frist binnen eines Jahres nach §124, wenn Täuschung (Frist beginnt ab Kenntnisnahme)
Rechtsfolgen:
Vertrag als v. Anfang an nichtig bewertet (§142 I)
Evlt. Anspruch auf Schadenersatz (§122), wenn Irrtum (§119)
Rückabwicklung nach §812 ff.
Bsp.: Vertragsabschluss (Angebot u. Annahme)
Eine goldene Handyhülle kostet 200€. Auf einer der goldenen Hüllen steht ein Preis von 20€. K geht mit dieser Hülle zur Kasse. V tippt die 20€ in die Kasse und K bezahlt. Jetzt bemerkt V den Fehler und weist K darauf hin, dass die Hülle eigentlich 200€ kostet und K die 180€ nachzahlen soll. K aber will die Hülle für 20€ haben. Jetzt will V nichts mehr mit dem Geschäft zu tun haben und verweist auf seinen „Irrtum“.
Ist es zum Vertrag gekommen?
Wie bewerten sie rechtlich die Aussagen von V?
Preisschild ist noch kein Angebot (nur Einladung zum Angebot)
Angebot erst, wenn Kunde Ware zur Kasse bringt
Annahme: V tippt Preis in Kasse => Kaufvertrag geschlossen (§433)
auch kamen 2 WE zustande => WE v. V wirksam
V kann anfechten
Anfechtungserkärung abgeben nach §143 I
nach §119 I erklären, dass Irrtum vorlag
nach $121 I muss unverzüglich tun
=> Folge: Vertrag dann v. Anfang an nichtig bewertet (§142 I)
Nenne 3 Bsp. die lediglich Einladung zu Angebot darstellen u. noch kein Angebot
Wie hingegen ist es dann ein Angebot?
Kaufhaus: Preisschild im Schaufenster
Supermarkt: Preisauszeichnung am Artikel
Internet: Seite beschreibt PRodukt mit Preis
Kaufhaus: K bringt Ware zu Kasse
Supermarkt: K legt Artikel auf Band
Internet: K klickt auf “Kaufen”
Annahme, dann:
Kaufhaus u. Supermarkt: V gibt in Kasse ein
Internet: Versand
Wie muss eine WE erfolgen?
Erklärung muss nicht immer ausdrücklich sein, kann auch mündlich o. online mit Button
Achtung: Schweigen ist keine WE
Welche Form hat Vertrag, bzw. WE?
Was gilt jedoch bei schriftlichen Verträgen? Und was, wenn nicht eingehalten wird?
FORMFREI
bei schriftl. Vertrag aber IMMER §126 (Schriftform) -> beide Parteien auf selben Dokument unterschreiben (auf Scan nicht möglich -> formnichtig)
Bei Nichteinhaltung -> Nichtigkeit wg. Formmangel (§125)
Es wurde vertraglich eine Schriftform festgelegt. Welche Folge hat eine Nichteinhaltung der Schriftform?
Nichtigkeit wg. Formmangel (§125), weil durch Rechtsgeschäft bestimmte Schriftform nach §126 nicht erfüllt ist (beide Parteien müssen auf selbem Dokument unterschreiben)
Kann das bloße Schweigen auf Vertragsangebot als schlüssige Vertrangsannahme verstanden werden?
Nein, Schweigen keine WE (wenn keine Rkt. auf Angebot, dann erlischt das Angebot nach gewisser Zeit)
Ausnahme: Kaufleute -> Schweigen auf Bestätitungsschreiben gilt als Annahme nach §362 HGB
Grund: Beschleunigung v. Vorgänge
Kaufmann K (Käufer) spricht mit dem Kaufmann V (Verkäufer) über Kauf von 100 Sack Kaffee a 60kg. Über die Vertragsdetails werden sie sich mündlich einig, lediglich beim Preis sprechen sie nur über eine Spanne möglicher Preise von 200-300€, der genaue Preis pro Sack bleibt aber noch offen. Tags darauf schickt V dem K ein Telefax, in dem er den Kauf bestätigt und den Preis von 280€ pro Sack nennt. Der Kaffee wird K nach zwei Wochen geliefert und V verlangt Bezahlung. Das sieht K nicht ein, er habe doch auf das Telefax nicht reagiert und geschwiegen. V meint, das mit dem Telefax sei aber unter Geschäftsleuten so Sitte.
Ist der Kauf mit dem Preis von 280€ zustande gekommen? Wer hat Recht und warum?
i.d.R. Schweigen keine WE, außer zw. Kaufleuten
Schweigen v. Kaufmann gilt als Annahme nach § 362 HGB
Kauf ist zustande gekommen -> V hat Recht, es handelt sich um einen Handelsbrauch auf den nach §346 HGB Rücksicht genommen
es handelt sich um kaufmännisches Bestätigungsschreiben, das nach nahezu abgeschlossenen Vertragsverhandlungen Brauch ist. Da hier bereits eine Preisspanne
von 200-300€ genannt wurde, ist die Voraussetzung der vorhergegangen Verhandlungen gegeben
Wenn Sie einen Vertrag schließen, aber bei dem Vertragsschluss von Ihrem Gegenüber bedroht oder getäuscht wurden, können Sie sich von diesem Vertrag wieder lösen? Wie und nach welcher Norm? Wie lange haben Sie dazu Zeit?
Vertrag kam zustande, da 2 übereinstimmende WE, ABER:
Nach § 123 BGB kann wer WE durch arglistige Täuschung oder Drohung abgegeben hat, die die WE, bzw. Vertrag anfechten:
§143 BGB: Anfechtungserklärung abgeben
§124 BGB: Anfechtungsfrist innerhalb einem Jahr (Frist beginnt, wenn Kenntnissnahme von Täuschung o. Zwangslange aufhört)
-§142 I BGB: Vertrag v. Anfang an als nichtig erklärt
-Rückabwicklung nach §§ 812ff. BGB
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