Verfahren des Zivilprozessrechts
Erkenntnisverfahren
Vollstreckungsverfahren
Sicherungsverfahren
Formen von Klagen und Urteilen
Leistungsklage
Gestaltungsklage
Feststellungsklage
Kläger begehrt:
Verurteilung des Beklagten zu einer Leistung (auch Unterlassung!)
Rechtsgestaltende Entscheidung
Bloße Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses
=> Leistungsurteil
Kann vollstreckt werden
=> Gestaltungsurteil
Bedarf keiner Vollstreckung
=> Feststellungsurteil
Kann nicht vollstreckt werden
Klagen, Urteile und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen müssen aufeinander abgestimmt sein!
Formen des einstweiligen Rechtsschutzes
Arrest, §§ 916 ff. ZPO
Einstweilige Verfügung, §§ 935 ff. ZPO
= Einstweilige Sicherung eines auf Geld gerichteten Anspruchs
= Einstweilige Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs oder einstweilige Regelung eines Rechtszustandes
Verfahrensgrundsätze
= Grundsätze, die nach Meinung des Gesetzgebers ein bestmögliches Verfahren gewährleisten
Instanzenzug
Gerichte erster Instanz
Amtsgericht
Spruchkörper: Abteilungen (Einzelrichter)
Landgericht
Spruchkörper: Zivilkammer (drei Berufsrichter oder ein Einzelrichter)
Gerichte zweiter Instanz
Landgericht (wenn Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts)
Oberlandesgericht (wenn Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts)
Gericht dritter Instanz
Bundesgerichtshof
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