Hypothetische Reserverursache
Atypische Kausalität
Abgebrochene / Überholende Kausalität
Kumulative & Alternative Kausalität
—> Kausalität
Eine hypothetische Reserveursache ist ein Umstand, der den Erfolg ebenfalls, aber zeitlich später herbeigeführt hätte und für die Kausalitätsfrage außer Betracht bleibt.
(Diese hypothetische Betrachtung ist grundsätzlich unbeachtlich. Entscheidend ist, dass die tatsächliche Handlung kausal für den Erfolg war (conditio sine qua non-Formel).
Beispiel: A vergiftet B. B wäre ohnehin an einer tödlichen Krankheit gestorben, aber das Gift tötet ihn früher. Die Handlung des A bleibt kausal, da der Tod durch das Gift verursacht wurde.
—> Definition
Alternative Kausalität liegt vor, wenn zwei voneinander unabhängige Handlungen gleichzeitig den Erfolg verursachen und jede für sich zur Erfolgsverursachung ausgereicht hätte.
Beispiel: A und B vergiften unabhängig voneinander die Getränke von C, wobei jede Dosis für sich allein nicht tödlich wäre. Zusammen verursachen sie den Tod von C.
Hypothetische Kausalität liegt vor, wenn die unterlassene rettende Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele.
Beispiel: Hätte A die Kinder aus dem Fenster geworfen, wären sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet worden.
BGH: “Bei Kollektiventscheidungen in Gremien werde jedem Gesellschafter das Verhalten der Mehrheit, die für das Inverkehrbringen gestimmt hat, aufgrund bestehender Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) zugerechnet.”
Generelle Kausalität liegt vor, wenn zwar der konkret schadensverursachende Faktor unklar bleibt, gleichwohl aber alle anderen in Betracht kommenden Schadensursachen ausgeschlossen werden können
BGH: Die Feststellung einer Kausalität verlange keine absolute, von niemandem anzweifelbare Gewissheit. Andere Ursachen könnten auch dadurch ausgeschlossen werden, dass nach einer Gesamtbewertung die Mitverursachung des Mittels zweifelsfrei festgestellt werde.
Beispiel:
Die L-GmbH produziert ein Spray zur Imprägnierung von Leder. Kunden klagen über Atembeschwerden, Übelkeit, Fieber und Lungenödeme. Es steht fest, dass die Gesundheitsschäden von dem Spray herrühren. L's Labor kann jedoch nicht sagen, welcher Inhaltsstoff dafür verantwortlich ist.
A sticht zehnmal mit einem Messer auf O ein. O ist tot. Welcher Stich genau den Tod verursacht hat, lässt sich bei der Obduktion nicht aufklären.
—> Hätte A nicht zehnmal auf O eingestochen, wäre O nicht tot. Hier kann ausgeschlossen werden, dass andere Ursachen als die Messerstiche des A den Tod bewirkt haben. A hat den Tod des O kausal verursacht.
Kumulative Kausalität liegt vor, wenn zwei voneinander unabhängige Handlungen den Erfolg, den sie jeweils isoliert betrachtet nicht erzielen könnten, erst durch ihr Zusammenwirken herbeiführen.
Abgebrochene oder überholende Kausalität liegt vor, wenn eine Zweithandlung ohne Fortwirken der Ersthandlung den Erfolg herbeiführt. Die abgebrochene oder überholte Ersthandlung bleibt als hypothetische Reserveursache außer Betracht.
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