Welche Arten von Hilfsanträgen kennst Du?
- "Echte" (eigentliche) Hilfsanträge
- "Unechte" (uneigentliche) Hilfsanträge
Charakterisiere den "echten" Hilfsantrag!
Der "echte" Hilfsantrag wird für den Fall der Erfolglosigkeit des Hauptantrages gestellt.
Charakterisiere den "unechten" Hilfsantrag!
Der "unechte" Hilfsantrag wird für den Fall des Erfolges des Hauptantrages gestellt.
Was ist der Unterschied zwischen einem Hilfsantrag und einem Hilfsvorbringen?
Der Hilfsantrag enthält einen anderen, selbständigen Streitgegenstand. Beim Hilfsvorbringen bleibt der Streitgegenstand gleich, es wird nur eine andere Begründung gegeben.
Wofür ist die Unterscheidung zwischen Hilfsantrag und Hilfsvorbringen bedeutsam?
Über den Hilfsantrag muss das Gericht mit einem entsprechenden Tenor entscheiden, über ein Hilfsvorbringen nicht.
In welchen zwei Schritten ist zu prüfen, wenn der Kläger einen Haupt- und einen Hilfsantrag stellt?
A. Hauptantrag
B. Hilfsantrag
Worauf ist im Rahmen des Hauptantrages einzugehen?
I. Ggf. Auslegung des Klageantrages
II. Ggf. Zulässigkeit der Klageänderung
III. Zulässigkeit der Klage
IV. Begründetheit der Klage
Worauf ist im Rahmen des Hilfsantrages einzugehen?
I. Bedingungseintritt
II. Zulässigkeit des Hilfsantrages
III. Begründetheit des Hilfsantrages
Auf welche Vorschrift ist im Rahmen des Hilfsantrages, z.B. bei der Zulässigkeit, kurz einzugehen?
Auf § 260 ZPO (Objektive Klagehäufung)
Worauf ist im Hauptsachetenor einzugehen, wenn bereits der Hauptantrag erfolgreich ist?
Nur auf den Hauptantrag (Keine Abweisung der Klage im Übrigen).
Wie sieht die Kostenentscheidung aus, wenn bereits der Hauptantrag erfolgreich ist?
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Skizziere den Aufbau des Tatbestandes bei erfolgreichem Hauptantrag!
1. Einleitungssatz
2. Unstreitiges
- Zum Hauptantrag
- Zum Hilfsantrag
3. Steitiger Klägervortrag
4. Ggf. Antragsbezogene Prozessgeschichte
5. Anträge
- Abweisungsanträge
6. Streitiger Beklagtenvortrag
7. Ggf. Prozessgeschichte
Skizziere den Aufbau der Entscheidungsgründe bei erfolgreichem Hauptantrag!
1. Gesamtergebnis
2. Hauptantrag
a) Zulässigkeit
b) Begründetheit
(Über den Hilfsantrag ist nicht mehr zu entscheiden, § 308 I ZPO)
Wie lautet der Hauptsachetenor, wenn der Hauptantrag erfolglos, der Hilfsantrag aber erfolgreich ist?
Der Beklagte wird verurteilt (erfolgreicher Hilfsantrag) … Im Übrigen wird die Klage abgewiesen (erfolgloser Hauptantrag).
Skizziere den Aufbau der Entscheidungsgründe, wenn der Hauptantrag erfolglos, der Hilfsantrag aber erfolgreich ist!
- Unzulässigkeit und/oder
- Unbegründetheit
3. Hilfsantrag
- Zulässigkeit
- Begründetheit
Wie lautet der Hauptsachetenor, wenn sowohl der Haupt- als auch der Hilfsantrag erfolglos sind?
Die Klage wird abgewiesen.
Wie sieht die Kostenentscheidung aus, wenn sowohl Haupt- als auch Hilfsantrag erfolglos sind?
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Wonach richtet sich der Gebührenstreitwert, wenn nur über den Hauptantrag entschieden worden ist?
Nach dem Wert des Hauptantrages.
Wie ist der Gebührenstreitwert zu bestimmen, wenn auch über den Hilfsantrag entschieden worden ist und wenn Haupt- und Hilfsantrag wirtschaftlich verschieden sind?
Es erfolgt eine Addition, § 45 I 2 GKG.
Wie ist der Gebührenstreitwert zu bestimmen, wenn auch über den Hilfsantrag entschieden worden ist und wenn Haupt- und Hilfsantrag wirtschaftlich gleichwertig sind?
Der höhere Wert ist maßgeblich, § 45 I 3 GKG.
Wonach richtet sich die Kostenentscheidung, wenn nur über den Hauptantrag entschieden worden ist?
Nach §§ 91 ff. ZPO.
Wie sieht die Kostenentscheidung aus, wenn über den Hilfsantrag (positiv) entschieden worden ist und wenn Haupt- und Hilfsantrag wirtschaftlich verschieden sind?
Es wird eine Quote gebildet, § 92 I ZPO.
Wie sieht die Kostenentscheidung aus, wenn über den Hilfsantrag (positiv) entschieden worden ist, wenn Haupt- und Hilfsantrag wirtschaftlich gleichwertig sind und wenn der Wert des Hilfsantrages geringer ist als der Wert des Hauptantrages?
Wie sieht die Kostenentscheidung aus, wenn über den Hilfsantrag (positiv) entschieden worden ist, wenn Haupt- und Hilfsantrag wirtschaftlich gleichwertig sind und wenn der Wert des Hilfsantrages höher ist als der Wert des Hauptantrages?
Der Beklagte trägt die Kosten voll.
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