INTERREG A (F. 3)
Hauptziel
Hauptziel: Grenzübergreifende Zusammenarbeit ("Cross border")
38 % der EU-Bevölkerung leben grenznah
Die EU hat 38 Binnengrenzen.
INTERREG A (F. 4)
CROSS-BORDER-COOPERATION
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit betrifft Regionen, die an Binnengrenzen und bestimmten Außengrenzen zu Lande liegen, sowie bestimmte Regionen an innergemeinschaftlichen Seegrenzen.
INTERREG A (F. 5)
Anzahl Fördergebiete
3 Stichpunkte
13 Fördergebiete mit deutscher Beteiligung, z.T. Referatsthemen
Kooperation mit allen EU-Nachbarstaaten (inkl. Schweiz und Liechtenstein)
teils prosperierende, teils rückständige Regionen
INTERREG A (F. 6)
Tabelle zu Deutsche INTERREG VI A-Fördergebiete 2021-2027
INTERREG A (F. 7/8)
Grenzeffekte (1/2)
Typische Nachteile von Grenzregionen
Typische Nachteile von Grenzregionen:
- periphere Lage
- eingeschränkter Einzugsbereich
- schlechtere Infrastrukturausstattung (bes. beim Verkehr)
- unterschiedliche administrative Systeme
- unterschiedliche Wirtschafts- und Sozialpolitik
- sprachliche und kulturelle Unterschiede
- Informationsdefizite (z.B. Presse)
- geringeres Einkommen, höhere Arbeitslosigkeit
- z.T. Wohlstandgefälle
- z.T. Grenzkriminalität
Folge: Auch eine durchlässige Staatsgrenze hat den Effekt räumlicher Distanz!
INTERREG A (F. 9/10)
Grenzeffekte (2/2)
Typische Vorteile von Grenzregionen:
- besondere Kooperationschancen
- Vorteile für Grenzpendler
- gegenseitiger Einkaufs- und Dienstleistungstourismus
- sozio-kultureller Austausch
- frühe Kenntnis über Best-practice-Beispiele
- Zugriff auf INTERREG A-Mittel der EU
Folge: Wenn die Grenze als Ressource angesehen wird, können Kooperationen den Grenzeffekt der räumlichen Distanz abmildern.
INTERREG B (F. 18)
4 Stichpunkte
Hauptziel: Transnationale Zusammenarbeit
erst seit 1997
2021-2027 14 Programmräume (auch außerhalb Europas)
Förderfähige Antragssteller können z.B. sein:
- Öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen)
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen
- Kammern, Vereine und Verbände
- Organisationen der Wirtschaftsförderung
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Nichtregierungsorganisationen
INTERREG B (F. 27, 28)
14 Programmräume 2021-2027
- Nördliche Peripherie und Arktis
- Nordsee
- Ostsee (derzeit ohne Kooperation mit Russland)
- Nordwesteuropa
- Mitteleuropa
- Donauraum
- Südwesteuropa
- Alpenraum
- Adriatisch-Ionischer Raum
- Atlantischer Raum
- Mittelmeerraum
- Schwarzmeerbecken (derzeit ohne Kooperation mit Russland)
- Mittelmeerbecken
- Mittelatlantik
INTERREG B (F. 29)
Deutschlands Beteiligung an Programmräumen
Deutschland ist auch in der Förderperiode 2021-2027 an sechs INTERREG B-Programmräumen mit verschiedenen Bundesländern und Regionen beteiligt:
• Alpenraum (s.u.)
• Nordsee
• Ostsee
• Mitteleuropa (s. Präsentation 3)
• Nordwesteuropa
• Donau (s.u.)
INTERREG B (F. 30, 31)
Beispiel: Programmraum Alpenraum (Alpine Space)
Der Alpenraum - Region der Gegensätze
5 Stichpunkte
Unberührte Natur und dicht besiedelte Agglomerationsräume
Verkehrsnadelöhr im Nord-Süd-Verkehr (technische Herausforderungen)
Intensiver Tourismus und Schutz sensibler Ökosysteme
Raum mit besonderen natürlichen Risiken (Muren, Lawinen)
Raum mit besonderer Sensibilität gegenüber dem Klimawandel (Gletscher)
INTERREG B (F. 32)
Programmbudget Alpenraum
Kofinanzierungsrate
Programmbudget Alpenraum (2021-2027): 143 Mio. €
Kofinanzierungsrate der EU: bis zu 75 %
INTERREG B (F. 33, 34)
Themen der Zusammenarbeit
1. Klimaresilienter und grüner Alpenraum
Anpassung an den Klimawandel, Risikovorsorge, Katastrophenresilienz
Schutz und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten
2. CO2-neutraler und ressourcensensibler Alpenraum
Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft
3. Innovation und Digitalisierung für einen grünen Alpenraum
Forschungs- und Innovationskapazitäten, Einsatz moderner Technologien
Digitalisierung für Bürger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden
4. Bessere Governance in Bezug auf die Verwaltung
Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von Behörden und Interessensvertretern zur Umsetzung makroregionaler Strategien
INTERREG B (F. 35, 36)
Beispiel: Programmraum Donauraum (Danube Area)
Prosperierende Metropolen und Armutsregionen
Donau ist verbindendes Element am ehemaligen Eisernen Vorhang
ein Raum mit erheblichen sozioökonomischen Disparitäten
Sensible Naturräume und intensive Nutzung (internationale Wasserstraße, Staudämme/Wasserkraft)
Raum mit besonderen natürlichen Risiken (Hochwasser)
Große kulturelle, ökologische und landschaftliche Vielfalt
INTERREG B (F. 37)
Der Donauraum
Programmbudget
Kofinanzierung
Programmbudget Donauraum (2021-2027): 269 Mio. €
Kofinanzierungsrate der EU: bis zu 80 %
INTERREG B (F.38, 39)
1. Ein wettbewerbsfähigerer und intelligenterer Donauraum
Förderung von Innovation und Technologietransfer im Donauraum
Industriellen Wandel/Übergang zu Industrie 4.0
2. Ein grünerer, kohlenstoffarmer Donauraum
Ökologisierung des Energie- und Verkehrssektors
Anpassung an den Klimawandel, Katastrophenmanagement auf transnationaler Ebene in Bezug auf Umweltrisiken
Integrierte, transnationale Wasser- und Sedimentbewirtschaftung
Schutz und Erhalt der Biodiversität
3. Ein sozialerer Donauraum
Zugängliche, integrative und effektive Arbeitsmärkte
Qualitätsdienstleistungen für Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen
Sozioökonomische Entwicklung durch Kulturerbe, Kultur und Tourismus
4. Eine bessere Governance der Zusammenarbeit im Donauraum
Unterstützung für die Governance der EU-Donauraumstrategie
Ausbau der institutionellen Kapazitäten für die territoriale und makroregionale Governance
INTERREG C (F. 41)
Insgesamt 5 Stichpunkte
Konkrete Ziele (4 Stichpunkte)
Hauptziel: Interregionale Zusammenarbeit
erst seit 1996
umfasst neben den 27 EU-Mitgliedern auch die Nachbarstaaten
keine geographisch geschlossenen Räume
Konkrete Ziele:
- Netzwerkbildung
- Bereitstellung von Daten und Indikatoren
- Erfahrungsaustausch in der Regionalentwicklung
- Wirtschaftsschwächere sollen von stärkeren Regionen lernen und profitieren
INTERREG C (F. 42)
Thematische Achsen (Förderbudget: 2021-2027)
INTERREG Europe (379 Mio. €)
URBACT (80 Mio. €)
ESPON (44 Mio. €)
INTERACT (45 Mio. €)
INTERREG C
INTERREG EUROPE (1/2)
ungünstige Benennung; nicht zu verwechseln mit der gesamten INTERREG-Förderung
neues "Policy Learning" Programm der EU im Bereich der Regionalentwicklung
seit 2016 werden "Policy Learning"-Plattformen zum Austausch der INTERREG-Akteure aufgebaut
INTERREG C (F. 44)
URBACT
Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen europäischen Städten zu allen Bereichen städtischer Entwicklungspolitik
INTERREG C (F. 45)
ESPON
Europäisches Forschungsnetzwerk für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt
Zielgruppe nicht Gebietskörperschaften, sondern Forschungsinstitutionen
INTERREG C (F. 46)
INTERACT
Transfer von guten Praktiken, Wissen und Know-how zwischen den mehr als 100 INTERREG-Programmen
INTERREG D (F. 48)
Konkretes Ziel
erst seit 2022??
seit 2021??
Hauptziel: Programme für Gebiete in äußerster Randlage (= Outermost Regions Programmes)
Geographische Räume:
- Amazonia, Caribbean,
- Middle Atlantic/Gulf of Guinea
- Indian Ocean,
- Mozambique Channel
Konkretes Ziel:
Europäischen Regionen, die auf anderen Kontinenten liegen, zu
helfen, mit Nachbarstaaten und -gebieten effizient und einfach zu kooperieren
Verlauf einer Projektförderung (F. 50)
Mögliche Antragsteller (Endbegünstigte)
8 Stichpunkte
Gebietskörperschaften (Land, Landkreise, Gemeinden/Gemeindeverbände, Städte)
gemeinnützig tätige juristische Personen (z.B. Vereine, Verbände, Stiftungen)
von Gebietskörperschaften getragene nicht gewerblich ausgerichtete Unternehmen, kommunale Zweckverbände
Wirtschaftsförderungsgesellschaften und -organisationen
Technologiezentren, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
Hochschulen, Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen
Kultur- und Sporteinrichtungen, Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen
sonstige Nichtregierungsorganisationen
Verlauf einer Projektförderung (F. 51)
LEAD-Partnerprinzip
Für jedes Projekt ist aus den Reihen der Projektpartner ein federführender Projektkoordinator, der sogenannte (= Lead-Partner), zu bestimmen. Der Lead-Partner ist für die Durchführung des gesamten Projektes verantwortlich.
Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) (F. 55)
Ausgangsproblem
INTERREG-Projekte sind zeitlich begrenzt
Gefahr besteht, dass mit dem Auslaufen der Finanzierung die Arbeit des Projekts stagniert oder ganz abgebrochen wird
keine nachhaltige Förderpolitik
Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) (F. 56)
Problemlösung
"Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit" (EVTZ)
(engl.: European Groupings of Territorial Cooperation (EGTC))
seit 2006
Partner aus mindestens 2 Staaten beteiligt
ermöglicht Kooperation auch nach Beendigung eines Projekts
bisher gibt es 79 EVTZ
Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) (F. 57)
Pro EVTZ
Pro EVTZ:
Ein großer Vorteil des EVTZ ist die Möglichkeit, die Gesellschaft auf unbefristete Dauer ins Leben zu rufen und somit die Grundlage für eine kontinuierliche Zusammenarbeit zu schaffen.
EU-Rechtspersönlichkeit und damit gemeinsamer Gerichtsstand, gemeinsamer Sitz, gemeinsame Finanzen und eine gemeinsame Personalhoheit. Die Zuständigkeiten können klarer einzelnen Verantwortlichen zugeteilt werden, was der Organisation die Arbeit und Externen das Herantreten an die Gesellschaft erleichtert.
Beantragung von EU-Fördermitteln über einen EVTZ ist einfacher, da der Verbund bereits als ein Zusammenschluss von mehreren Partnern besteht und solche Kooperationen oft die Bedingung für Fördermittel sind.
Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) (F. 58)
Contra EVTZ
Von Seiten der Nationalstaaten wird die territoriale Zusammenarbeit oft als "Außenpolitik" wahrgenommen und deswegen nur zögerlich unterstützt, wenn nicht sogar verhindert; beispielsweise wird die Gründung durch formelle Hindernisse erschwert oder gänzlich blockiert.
Praktische Probleme: Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie nationalstaatlichen Behörden in den beteiligten Staaten besitzen unterschiedliche Zuständigkeiten und Rollen, was die Gründung zumindest erschwert.
Hier muss noch Pionierarbeit geleistet werden, wobei unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden müssen.
Die Bedeutung der ETZ für Niedersachsen (F. 64)
INTERREG B (seit 2021-2027)
An welchen Programmräumen können sich Akteure aus Niedersachsen beteiligen?
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