Was können Sie tun, um herauszufinden, ob es Ihre Erfindung bereits gibt?
a. Recherche:
-in Patentdatenbanken (z.B. Espacenet, DEPATISnet)
dabei können IPC-Klassen und Stichworte beim Suchen helfen
-auch außerhalb der Patentdatenbanken kann Stand der Technik gefunden werden (z.B. Messeflyer und jegliche andere Literatur)
b. Anmeldung einreichen und Rechercheantrag stellen (ist allerdings mit Kosten verbunden)
Was muss genannt werden um die Schwerpunkte eines Entwicklungsergebnisses zu beschreiben?
—> Merkmale nennen und dessen Wirkung/Vorteil erläutern
dazu:
->Technische Ergebnisse nennen
z.B.: Die außermittig angeordnete gebogene teleskopschiene ermöglicht vorteilhafterweise größeren Freiraum unter dem Schirm
->Ästhetische Ergebnisse nennen
z.B.: konkrete gebogene Erscheinungsform des Ständers als Design schützen
Wie verhalte ich mich gegenüber meinem Arbeitgeber bei einer von mir entwickelten Erfindung, die ich zum Patent anmelden möchte und die nichts mit dem Arbeitgeber zu tun hat?
Mitteilungspflicht, wenn die Erfindung nicht aus Erfahrungen oder Arbeiten im Betrieb beruhen (freie Erfindung).
Mitteilung: Über Erfindung und über Entstehung so viel mitteilen, dass Arbeitgeber beurteilen kann, ob die Erfindung frei ist.
Wie verhalte ich mich gegenüber meinem Arbeitgeber bei einer von mir entwickelten Erfindung, die ich zum Patent anmelden möchte und die den Produkten meines Arbeitgebers nahe ist?
Meldepflicht. Der Arbeitgeber muss die Erfindung freigeben. Der Arbeitgeber hat 4 Monate Zeit die Erfindung freizugeben, danach zählt sie automatisch als vom Arbeitgeber in Anspruch genommen.
Meldung: technische Aufgabe, ihre Lösung und das Zustandekommen der Diensterfindung beschreiben.
Wie verhalte ich mich gegenüber meinem Arbeitgeber bei einer von mir entwickelten Erfindung, wenn ich die Erfindung im Urlaub geamcht habe?
Auch wenn die Idee im Urlaub kam besteht Melde-/Mitteilungspflicht, da ein aktives Anstellungsverhältnis besteht.
Welche Schutzrechte für welches Entwicklungsergebnis?
Technische Merkmale: Patent oder Gebrauchsmuster
Ästhetik: Design oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Voraussetzungen für Patentschutz
a. Neuheit
b. Erfinderische Tätigkeit
c. Gewerbliche Anwendbarkeit
Voraussetzungen für Gebrauchsmuster
b. Erfinderischer Schritt
c. gewerbliche Anwendbarkeit
Voraussetzung Design
b. Eigenart
Sie haben eine Offenlegungsschrift vorliegen, welches Schutzrecht betrifft das?
a. Patent: Eine Offenlegungsschrift ist die obligatorische Veröffentlichung nach 18 Monaten nach Anmeldetag. Erst nach Prüfung und Erteilung ist es ein gültiges Schutzrecht.
b. Bei Beanspruchung einer Priorität 18 Monate nach Prioritätstag
Werden durch eine Offenlegungsschrift Fristen für Dritte wirksam?
Nein, durch die Offenlegungsschrift nicht.
Durch die Patentschrift: 9 Monate Einspruchsfrist
Was bestimmt den Schutzumfang eines Patents?
Die Patentansprüche bestimmen den Schutzumfang, im Besonderen die unabhängigen Ansprüche
Laufzeiten: Patent, Gebrauchsmuster, Design, Marke
Wann sind Gebühren zu zahlen um die volle Laufzeit zu erreichen?
Patent
Gebr.Muster
Design
Marke
20 Jahre
10 Jahre
25 Jahre
Unendlich
-Jährlich ab dem 3. Jahr -Steigt über die Jahre an
Verlängerungsgebühr nach 3, 6 & 8 Jahren
Alle 5 Jahre, ab 5. Jahr
Alle 10 Jahre
Angriffsmöglichkeiten
a. Patent
b. Gebrauchsmuster
c. Design
a. Patent:
->Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist bis 9 Monate nach Erteilung
->Danach Nichtigkeitsklage (gesamte Laufzeit)
b. Gebrauchsmuster: Löschungsantrag
c. Design: Nichtigkeitsantrag, Widerklage (zurückklagen)
Was bedeutet Priorität?
Was ist der Prioritätstag und was beutet dieser?
-Eine Priorität bezeichnet den Zeitrang des Schutzrechts
-Der Prioritätstag ist der Anmeldetag der allerersten Patentanmeldung, die für eine bestimmte Erfindung wirksam eingereicht wird.
Bedeutet: Der Anmeldetag der Erstanmeldung ist relevant für den Stand der Technik. Die Laufzeit richtet sich jedoch nach Datum der Nachanmeldung.
Nachanmeldung im Ausland: Welche Prioritätsfrist gilt für ein Patent? Welche für ein Design?
Patent: 12 Monate
Design: 6 Monate
Sie stellen vor Einreichung einer Patentanmeldung fest, dass Ihr Kollege die Erfindung schon Kunden vorgestellt und Angebote vorgelegt hat. Kunden haben zudem schon Musterstücke des Schirms bekommen. Welche Schutzrechte kommen noch in Frage?
Patent: ist nicht mehr möglich
da mündliche und schriftliche Veröffentlichung neuheitsschädlich ist. (Eine mit dem Kunden geschlossene Geheimhaltungserklärung hätte gerettet.)
Gebrauchsmuster: ist noch möglich
da die Neuheitsschonfrist für eigene Veröffentlichungen und solche die darauf zurückzuführen sind im Zeitraum von 6 Monaten gilt.
(Zudem: mündlich kein Stand der Technik, offenkundige Vorbenutzung nur im Inland)
Design: Neuheitsschonfrist 12 Monate
Erteilungs- und Eintragungsverfahren vom Patent
Anmeldung
Eingangsprüfung
-> Veröffentlichung 18 Monate nach Anmeldung -> 7 Jahre Zeit für Prüfungsantrag
Prüfungsverfahren
-> Stand der Technik-Recherche
-> Prüfungsbescheid oder Erteilungsbeschluss
Erteilung (Patentschrift)
-> nach Erteilung 9 Monate Einspruchsfrist
Erteilungs- und Eintragungsverfahren vom Gebrauchsmuster
Prüfung nur auf Formalitäten, keine inhaltliche Prüfung
(dadurch viel schneller, als Patenterteilung ca. 2 bis 3 Monate von Anmeldung bis Eintragung)
Eintragung ins Register und Veröffentlichung
Erteilungs- und Eintragungsverfahren vom Design
(Eingruppierung in „Locarno-Klassifikation“)
inhaltliche Eintragung ins Register und Veröffentlichung
Prozess bei Patentverletzung und Gebrauchsmuster
-Patentverletzung
Verletzungsverfahren: Streitsachen beim spezifischen Landesgericht (da inhaltlich bereits geprüft)
-Bestandsverfahren Patent:
Einspruch beim DPMA, Nichtigkeitsklage beim BPatG
-Bestandsverfahren Gebrauchsmuster:
Gebrauchsmusterlöschungsantrag beim BPatG
-Design nicht geprüft (nachträgliche Prüfung musterdichte und gestaltungsfreiheit)
Gebrauchsmuster: Ihnen liegt eine Gebrauchsmusterschrift vor. Wie gehen Sie damit um?
a. Stellt eine Gebrauchsmusterschrift geprüftes Recht dar?
b. Stellt eine Gebrauchsmusterschrift erteiltes Recht dar?
c. Können Rechte hergeleitet werde?
d. Setzt Herausgabe der Gebrauchsmusterschrift Fristen für dritte in Gang?
e. Wie sind Verletzungsrichter an den Stand des Gebrauchsmusters gebunden?
a. Nein, inhaltlich ungeprüft.
b. Nein, da nicht geprüft, nur eingetragen
c. Ja, ist ein eingetragenes Schutzrecht. Verletzungsgericht nimmt zum Rechtsbestand Stellung (nachträgliche Prüfung)
d. Nein, Löschungsantrag ist immer möglich
e. Verletzungsrichter muss vom Rechtsbestand überzeugt sein.
Sie haben am 01.03.2024 eine Deutsche Patentanmeldung getätigt und möchten ihre Erfindung nun auch im Ausland anmelden. Ist dies möglich? Welche Fristen sind zu beachten?
Eine Nachanmeldung im Ausland ist möglich und beansprucht die Deutsche Patentanmeldung als Priorität
-Eine Nachanmeldung ist bis zu 12 Monate möglich
Letzter Tag: 01.03.25
Welchen Altersrang/Zeitrang bekommt eine Nachanmeldung im Ausland? Was bedeutet das?
Der Zeitrang der Nachanmeldung gilt entsprechend der beanspruchten Priorität, also dem Anmeldetag der Erstanmeldung. Dieser gilt als maßgebend für den Stand der Technik.
Wie berechnet sich die Laufzeit einer Nachanmeldung im Ausland?
Die Laufzeit gilt ab dem Tag der Nachanmeldung 20 Jahre (so ist insgesamt einen Schutz von max. 21 Jahren möglich)
Last changed6 months ago