Was ist ein Beruf?
Unter dem Begriff des Berufs ist jede auf Dauer angelegte Tätigkeit, die der Schaffung einer Lebensgrundlage dient und nicht gemeinschädlich ist.
Welche Besonderheit liegt der Prüfung eines Eingriffs in die Berufsfreiheit zugrunde?
Ein Eingriff in die Berufsfreiheit erfordert stets eine objektiv berufsregelnde Tendez.
Unterliegt Art. 12 I GG einem Schrankenvorbehalt und sofern ja, welchem?
P: Nur Art. 12 I 2 GG spricht von einem einfachen Gesetzesvorbehalt; I 1 GG nicht. Dies könnte zu der Annahme führen, dass nur der Inhalt des S.2 und gerade nicht der des S. 1 dem allgemeinen Gesetzesvorbehalt unterliegt; S.1 mithin schrankenlos gewahrt wird.
-> dies ist nicht der Fall;
Argument:
Welche besondere Prüfung muss vor der Prüfung der Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinne bei Art. 12 I GG erfolgen?
Erster Prüfungspunkt der Rechtfertigungsprüfung: Drei-Stufen-Theorie (wird tlw. unter Eingriff geprüft).
Fraglich ist, welches Beeinträchtigungsniveau der staatlichen Maßnahme zuzusprechen ist.
Sufe 1 (milde Intensität): Berufsausübungsregelung
Rechtfertigung bedarf ein Gemeinwohlbelang, welcher mit dem Zweck verfolgt wird.
Stufe 2 (mittlere Intensität): Subjektive Berufsausübungsregelung
Rechtfertigung bedarf die Verfolgung eines besonders wichtigen Gemeinwohlbelang.
Stufe 3 (hohe Intensität): Objektive Berufswahlregelung
Rechtfertigung bedarf einer nachweisbaren oder höchst wahrscheinlichen Gefahr für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut.
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