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by Sophia H.


Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung und die damit verbundenen Änderungen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) in Deutschland zielen darauf ab, die Qualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu verbessern. Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  1. Ziel des Gesetzes: Das Gesetz reformiert die Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie. Es soll sicherstellen, dass Patienten eine hochwertige Versorgung erhalten, indem die Qualität der Strukturen, Prozesse und Ergebnisse in der psychotherapeutischen Praxis systematisch bewertet und verbessert wird.

  2. Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens: Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) wurde beauftragt, bis Ende 2022 ein sektorspezifisches Qualitätssicherungsverfahren zu entwickeln. Dieses Verfahren soll geeignete Indikatoren zur Messung der Qualität festlegen, darunter Strukturqualität (z.B. Ausstattung der Praxis), Prozessqualität (z.B. Durchführung der Therapie) und Ergebnisqualität (z.B. Therapieerfolg).

  3. Methoden und Entwicklung des Qualitätssicherungsverfahrens: Zur Entwicklung wurden umfangreiche methodische Schritte wie Literaturrecherche, Sozialdatenanalyse, Expertenbefragungen und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Dabei wurden Qualitätsmerkmale und Indikatoren erarbeitet, die praxistauglich und relevant sind.

  4. Einbindung und Beteiligung von Stakeholdern: Patienten, Psychotherapeuten, Experten und weitere Stakeholder wurden aktiv in den Prozess einbezogen, um sicherzustellen, dass die entwickelten Qualitätsstandards die Bedürfnisse und Realitäten der Versorgungspraxis widerspiegeln.

  5. Anwendung in ambulanten Praxen: Sobald das Qualitätssicherungsverfahren festgelegt ist, sind ambulante psychotherapeutische Praxen verpflichtet, die definierten Indikatoren anzuwenden und ihre Leistungen entsprechend zu dokumentieren. Externe Stellen wie Kassenärztliche Vereinigungen können die Einhaltung der Standards überprüfen.

  6. Ziel der Maßnahmen: Das übergeordnete Ziel ist es, die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung transparent zu machen, kontinuierlich zu verbessern und sicherzustellen, dass Patienten eine adäquate und wirksame Behandlung erhalten.

Insgesamt soll das Qualitätssicherungsverfahren dazu beitragen, die Qualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland zu steigern und die Versorgung der Patienten nachhaltig zu verbessern.

Wie lauten die 9 Qualitätsindikatoren?


Hier ist eine Zusammenfassung der neun Qualitätsindikatoren, die im Abschlussbericht festgelegt wurden, um die Qualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu messen:

A. Diagnostik

  1. Umfassende diagnostische Gespräche (QI 43xx14): Erfassung der behandlungsrelevanten Dimensionen durch ausführliche diagnostische Gespräche.

  2. Patientenindividuelle Anwendung und Auswertung von standardisierten diagnostischen Instrumenten (QI 43xx15): Verwendung standardisierter Instrumente, die auf die individuellen Bedürfnisse und Bedingungen des Patienten abgestimmt sind.

B. Therapiezielvereinbarung

  1. Formulierung von patientenindividuellen Therapiezielen (QI 42xx16): Festlegung spezifischer und individueller Ziele für die Therapie gemeinsam mit dem Patienten.

C. Erfassung und Besprechung des Therapiefortschritts im Verlauf

  1. Reflexion des Therapieverlaufs (QI 43xx17): Regelmäßige Überprüfung und Reflexion des Therapieverlaufs durch den Therapeuten.

  2. Patientenindividuelle Anwendung und Auswertung von standardisierten Instrumenten im Therapieverlauf (QI 43xx18): Verwendung standardisierter Instrumente zur Bewertung des Therapiefortschritts während der Behandlung.

D. Kooperation

  1. Patientenindividuelle Absprachen und Kommunikation mit an der Behandlung Beteiligten (QI 43xx19): Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen dem Therapeuten und anderen an der Behandlung beteiligten Personen oder Institutionen, abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten.

E. Vorbereitung und Gestaltung des Therapieendes

  1. Reflexion des Therapieverlaufs hinsichtlich der Einteilung der Abschlussphase der Therapie (QI 43xx20): Überprüfung und Planung der Abschlussphase der Therapie, um einen erfolgreichen Abschluss sicherzustellen.

  2. Abklärung der Erforderlichkeit von anschließenden therapeutischen Maßnahmen und/oder Maßnahmen zur Absicherung des Behandlungsergebnisses (QI 43xx21): Bewertung, ob nach der Therapie weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Therapieergebnisse zu sichern oder zu verbessern.

F. Outcome

  1. Erhebung des Behandlungsergebnisses am Ende der Therapie (QI 43xx22): Bewertung und Dokumentation der Therapieergebnisse nach Abschluss der Behandlung, um den Erfolg der Therapie zu messen.

Diese Indikatoren sollen sicherstellen, dass die psychotherapeutische Behandlung systematisch, individuell angepasst und auf den Erfolg ausgerichtet ist, um die bestmöglichen Ergebnisse für die Patienten zu erzielen.

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Sophia H.

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