Von welcher Konstellation spricht man bei Gesamtschuldnern?
§ 421 BGB - Gesamtschuldner (Legaldefinition).
ergibt sich aus Vertrag oder Gesetz
Wann sind die Grundsätze der gestörten Gesamtschuld heranzuziehen?
In der Konstellation: Geschädigter - privilegierter Schuldner - nicht privilegierter Schuldner
-> Aufgrund der Priviligierung kommen unbillige Ergebnisse zustande, d.h. eine von den Schuldnerparteien bekommt weniger zugesprochen bzw. muss mehr zahlen.
Wie ist die gestörte Gesamtschuld zu behandeln?
e.A.: Nicht privilegierter Schädiger soll zu 100% haften, der privilegierte zu 0% -> Ein Regress im Innenverhätnis ist auszuschließen.
a.A.: Lehre von der fingierten Gesamtschuld -> eine fiktive Gesamtschuld wird angenommen, der npS soll den pS analog § 426 BGB in Regress nehmen
w.A.: Der Anspruch des Geschädigten reduziert sich von vornehmeren um den Mitverschuldungsbeitrag des S.
-> Entscheidung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
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