Was sind die wichtigsten Sachentscheidungsvoraussetzungen?
A) Persönliche Sachentscheidungsvoraussetzungen:
Parteifähigkeit, § 50 ZPO
Prozessfähigkeit, § 51 ZPO
Prozessführungsbefugnis
Postulationsfähigkeit, § 78 ZPO
B) Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen
Ordnungsgemäße Klageerhebung, § 253 ZPO
Zulässigkeit des Rechstweges
Rechtschutzbedürfnis
Keine entgegenstehende Rechtkraft oder anderweitige Rechtshängigkeit
An welche besonderen Sachurteilsvoraussetzungen ist zu denken?
Feststellungsklage => Feststellungsinteresse
Urkundenprozess => Urkundenbeweisbarkeit
Widerklage => Konnexität
Wiederaufnahmeklage => Klagefrist
Welches Beweisverfahren gilt für die Feststellung des Vorliegens der Sachurteilsvorasussetzungen?
Das Freibeweisverfahren
Auf was erstreckt sich die Hinweispflicht des EGrichts bei der Prüfung der Sachentscheidungsvoraussetzungen?
Auf Bedenken hins. des Bestehens der von Amts wegen zu prüfenden Voraussetzungen, § 139 III, 56 I ZPO.
An welche Rüge einer Prozessvoraussetzung ist aus Sicht des BEklagten zu denken?
Einrede der mangelnden Kostenerstattung aus dem Vorprozess, § 269 VI ZPO
Ist die Säumnis des Beklagten im Termin zur Beweisaufnahme für ihn schädlich?
Eigentlich nicht. Der Beklagte wird durch sein Fehlen im Termin zu BEweisaufnahme nicht säuming, 367 I ZPO.
Allerdings kann nach der Durchführung des Termins zu Beweisaufnahme wieder in das streitige Verfahren übergegangen werden, § 370 I ZPO. Wenn der Beklagte bis dahin nicht erschienen ist, ist er in diesem Hauptverhandlungstermin säuming und es ergeht auf Antrag ein VU (auch, wenn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme tatsächlich feststeht, dass der Anspruch des Klägers eigentlich nicht besteht).
Erstreckt sich die Geständnisfiktion auch auf Umstände, die die Zuständigkeit des Gerichts begründen?
Nein. Das Gericht muss davon überzeugt sein, dass es zur Entscheidung berufen ist. Liegt (meine ich) daran, dass bspw. eine GErichtsstandsvereinbarung oder aber auch eine Vereinbarung über den erfüllungsort nicht nur das Verhältnis der Parteien untereinander, sonder auch das Verhältnis zum Gericht berührt. Daher prüft das Gericht dieses eingehend.
Welches Rechtmittel ist gegen die Entscheidung des Gerichts einen Antrag auf Erlass eines VU abzulehnen statthaft?
Welche Konsequenz hat es, wenn das Rechtmittel Erfolg hat?
Gegen den Beschluss des Gerichts den Antrag abzulehnen ist die sofortige BEschwerde Statthaft, § 336 ZPO.
Es ist ein neuer Termnin zur mündichen Verhandlung anzuberaumen.
Was ist besonders, wenn nach einer Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichts, ein VU nicht zu erlassen, eine neue mündliche Verhandlung stattfindet?
Dass die säumige Partei zu diesem Termin nicht zu laden ist, § 336 I 2 ZPO.
Wenn die Partei, trotz unterbliebener Ladung zu diesem Termin erscheint, ist sie nach (wohl) herrschender Meinung auch zur Verhandlung zuzulassen.
An wann beginnt die Einspruchsfrist?
Ab Zustellung des VU, § 331 I 2. HS, 310 I ZPO
=> Weil die Zustellung hier die VErkündung ersetzt, kommt es auf die letzte wirksame Zustellung bei einer der Parteien an (also ggf. auch beim Prozessbevollmächtigten).
An was ist nach der Tenorierung nach einem Einspruch gegen ein VU zu denken?
Dass mit dem VU bereits ein vollstreckbarer Titel in der Welt ist. Der Tenor des Urteils nach dem Einspruch hat sich entsrprechend daran zu orientieren. Deswegen ist das VU auferecht zu erhalten, wenn die Klage begründet ist (wenn es gegn den Beklagten ergangen ist). Ist die Klage unbegründet, dann ist das VU aufzuheben und die Klage abzuweisen.
Wenn die Klage teilweise unbegründet ist, ist das VU insoweit aufzuheben und die Klage (insoweit) abzuweisen.
Wie ist die Begründetheit eines Urteils aufzubauen, wenn vor dem Endurteil ein VU ergangen ist?
I. Wirksamer EInspruch
Statthaftigkeit, § 338 ZPO
Frist, § 339 ZPO
=> Wenn Notfrist gerissen, Prüfung Antrag auf Wiedereinsetzung
Form des EInspruchs, § 340 ZPO
II. Zulässigkeit der Ursprünglichen Klage
=> Low Key unnötig, da wenn die Klage unzulässig wäre, kein VU ergangen wäre.
III. Begründetheit der Klage
=> Ist in der Tat zu prüfen, da beim ersten VU nur die Schklüssigeit der Klage geprüft wurde.
Wieso ist die prozessuale Hulfausfrechnung eigentlich doppelt bedingungsfeindlich?
Wieso geht sie dennoch durch?
Sie ist doppelt bedingungsbeindlich, weil:
zum einen Prozesshandlungen per se bedingungsfeindlich sind, da die Entscheidung des Gerichts nciht von außerprozessualen Faktoren abhängen darf, auf die das Gericht keinen Einfluss nehmen kann => sonst keine rechtssichere Entscheidung in der Sache.
zu anderen ist die materielle Aufrechung nach § 388 S. 2 BGB bedingungsfeindlich.
=> Sie geht dennoch durch, weil es sich bei einem Hilfsantrag um eine innerprozessuale Bedingung handelt und in materielle Hinsicht Rechtsbedingungen unschädlich sind.
Kann ein Gericht auch über eine zur Aufrechnung gestellte Forderung entscheiden, wenn (örtlich und sachlich) nicht zuständig ist?
Was ist die Grenze der Zuständigkeit des Gerichts?
Ja, kann es. Denn nach § 17 II 2 GVG entscheidet das Gericht unter allen in Frage kommenden Gesichtspunkten.
Nur rechtswegsfremde Forderungen (Verwaltungsgerichtsbarkeit) sind von der Entscheidung ausgenommen, denn das Gericht entscheidet nur, soweit der bestrittene Rechtweg für die Klageforderung zulässig ist.
Wird eine Gegenforderung mit der Erklärung der Aufrechnung rechthängig?
Nein. Aber wenn das Gericht über ihr Bestehen entscheidet, dann erwächst die Entscheidun hierüber in Rechtskraft, § 322 II ZPO
Wer trägt die Kosten für eine Prozessaufrechung?
Der, der die Aufrechnung erklärt.
=> Es muss immer der zahlen der den Grund dafür setzt, dass das Gericht über etwas entscheiden muss.
=> Wird die Klage abgewiesen, weil die iengeklagte HAuptforderung zwas besteht, diese aber druch Prozessaufrechnung erlischt, werden die Kosten gegeneinander aufgehoben.
Unter welchen Voraussetzungen ist die streitegnössische Drittwiderklage zulässig?
Unter denen der Klageänderung durch Parteierweiertung.
Was ist der Unterschie zwischen einer
Parteierweiternden (streitgenössischen) Drittwiderklage
und einer
isolierten Drittwiderklage
Die der Name der ersteren schon sagt, sind die Widerbeklagten hier streitgenossen. Es müssen also die VSS der §§ 59, 60 ZPO vorliegen.
Bei der isolierten Drittwiderklage muss das nicht der Fall sein.
==> Nur in Ausnahmefällen zulässig
Zessionen
Schadensereignis ==> Ansprüche gegen die Versicherung
Welche Punkte als mögliche Rechtsgrundlage für die Rückabwicklung einer “unbenannten Zuwendung” werden diskutiert?
GoA ==> (P): Fremd
Leistungskondiktion ==> (P): § 814 BGB
Zweckverfehlungskondiktion ==> (P): Zweckvereinbarung
Störung der Geschäftsgundlage ==> (P): Ehe als Geschätsgrundlage
Wo ist das Valutaverhältnis geregelt?
In § 788 BGB
Welches ist das Deckungsverhältnis, welches ist das Valutaverhältnis?
Deckungsverhältnis: Es ist das Verhältnis des Versprechensempfängers (Gläubiger) zu dem Versprechenden (Schuldner)
==> Der Schuldner versprich dem Gläubiger seine Schuld durch die Leistung an einen Dritten zu tilgen.
Das Valutaverhältnis ist das Verhältnis zwischen dem Versprechensempfänger (Gläubiger) und dem Dritten
==> Hier findet die Wertstellung (Valutierung) statt.
==> Der Gläubiger des Deckungsverhältnisses ist Schuldner des Valutaverhältnisses
Wie lässt sich anhand des Wortlautes des § 2301 BGB kostruieren, dass es sich nicht um ein Schenkungsversprechen von Todeswegen handelt, wenn es sich um einen Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall handelt?
Entscheidend ist § 2301 Abs. 2 BGB
==> Denn dieser regelt, dass wenn die Schenkung unter Lebenden vollzogen wird, die Regeln über die Schenkiung unter Lebenden Anwendung finden.
==> Hieraus kann konstruiert werden, dass, wenn im Rahmen eines VzGD der Schenker (Versprechendempfänger) schon Leistungen an einen Vertragspartner (Versprechenden) erbringt mit der Vereinbarung, dass diese Leistungen an einen Dritten im Falles seines Todes auszukehren sind (der Versprechende dem Versprechendempfänger verspricht, dass dieser an den Dritten leisten werde), die Leistung schon bewirkt wurde, die Schenkung daher quasi unter Lebenden stattfand.
Was sind die Voraussetungen für einen Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter?
Leistungsnähe
Einbeziehungsinteresse ==> Des Gläubigers
Erkennbarkeit
Schutzbedürftigkeit
Welchen Anspruch haben Gesellschafter gegen die anderen Gesellschafter, wenn ihnen ein Anspruch gegen die Gesellschaft zusteht, diese allerdings nicht mehr zahlungsfähig ist?
Aus der Treuepflicht der Gesellschafter zueinander ergibt sich, dass diese als Gesamtschuldner untereinander haften, wenn die Forderungen eines Gesellschafters gegen die Gesellschaft nicht mehr einbringlich sind.
Was genau ist eine einseitige Erledigungserklärung?
Welche Konsequenz hat das?
Es handelt sich um eine Klageänderung von eienr Leistungs zu einer Feststellungsklage
Konsequenz ist, dass auch die Voraussetzungen der Klageänderung nach § 263, 264 ZPO vorliegen müssen.
Welche rügelose EInlassung ist entscheidend, wenn man davon ausgeht, dass die Konnexität einer Widerklage besondere Zulässigkeitsvoraussetzung ist?
Die nach § 295 ZPO
=> Es wird sich nämlich nicht nur auf den Gerichtsstand eingelassen, sondern auch noch auf die Geltendmachung des Fehlens der besonderen zulässigkeitsvoraussetzung verzichtet, § 295 ZPO
An was ist zu denken, wenn bei Streigenossen eine Zustellung des VU zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt?
Dass, dadruch dass es sich um unterschiedliche Prozessverhältnisse handelt, auch die Einspruchsfrist verschiedentliche beginnt.
=> Es gilt die spätestes Zustellung nicht insgesamt, sondern immer nur im Verhältnis des jeweiligen Streitgenossen zur anderen Partei.
An was ist zu denken, wenn eine Aufrechung im Rahmen des Prozesses als “verspätet” zurückgewiesen wird?
Dass, entgegen anderslautender Stimmen in der Literatur, die Gericht davon ausgegen, dass die Tatsachen, die zur Begründung der Aufrechnung vorgetragen werden, nach § 296 ZPO präkludiert wäre, und daher die Entscheidung über das Bestehen der Foderung, wie auch bei einem unsubstantiierten Vortrag, in Rechtkraft erwachsen würde nach § 322 II ZPO
=> ME eine ganz komische Praxis. Denn 1. sehen das die Kommentare reihenweise anders und 2. ENTSCHEIDET DAS FUCKING GERICHT AUCH GAR NICHT ÜBER DAS BESTEHEN DER FORDERUNG => ES SAGT WENN NUR, DASS ES GRADE NICHT ENTSCHIEDEN KANN, WEIL NICHT RECHTZEITIG VORGETRAGE WURDE….
Wann bedarf es der Vorgreiflichkeit einer Klage?
Das meint Vorgreiflichkeit in diesem Kontext?
Die Klage muss vorgreifflich sein, wenn es sich um eine Zwischenfeststellungsklage nach § 256 II ZPO handelt.
Prinzipiell erstreckt sich die Rechtskraft des Urteils nur über den Ausspruch des Bestehens eines Anspruchs (oder eben nicht), § 322 I ZPO. Wenn allerdings innerhalb des Streits diese Wirkung ausgedehnt werden soll auf die Feststellung, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder eben nicht, kann man Zwischenfeststellungsklage deswegen erheben mit dem Ergebnis, dass die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses, wen es für den Ausspruch über den Anspruch von Bedeutung ist, ebenfalls in Rechtskraft erwächst.
An was ist zu denken, wenn auf Seiten des Klägers ein Nebenintervenient beitritt, dieser den säumigen Kläger vertritt, der Beklagte allerdings noch Widerklage erhebt?
Dass der Nebenintervenient im Zweifel den Kläger nicht im Hinblick auf die Widerklage vertritt.
=> Anhängig davon, welche Anträge der Nebenintervenient stellt. Wenn dieser nur den Klageantrag stellt, nicht aber den Abweisungsantrag gegen die Widerklage, dann kann ein VU ergehen.
Wann funktioniert das prozesstaktische Manöver, Ansprüche abzutreten damit der ursprünglich BEreichtigte nun doch als Zeuge aussagen kann?
Dann, wenn man Widerklage gegen den ursprünglich Berechtigten erhebt. Dann ist nämlich dieser doch wieder Partei des Prozesses und kann daher nicht auch noch wieder Zeuge sein.
Was tue ich, wenn ich bei einer Klage davon ausgehe, dass der Anspruch schon dem Grunde nach nicht besteht, aber dennoch etwas zur Höhe des Anspruchs sagen möchte?
Ich erklärde dies hilfsweise.
Im Zweifel, wenn der Beklagte einen Anspruch hat, kann mit diesem hilfsweise aufgerechnet werden.
Wenn der Beklagte keinen Anspruch gegen den Kläger hat, dann
könnte man über ein hilfsweise Anerkenntnis nachdenken, soweit der Anspruch nicht der Höhe nach bestritten wird.
Wann steht ein Prozess einem anderen Verfahren vor einem anderen Gericht in der gleichen Sache dennoch nicht im Wege?
Dann, wenn in dem anderen Prozess nur ein Teilbetrag eingeklagt worden ist.
=> Es muss sich aus der Klage ergeben, dass diese auf den Teilbetrag beschränkt ist. Wenn das der Fall ist, dann steht die Rechtshängigkeit dieses Verfahrens der Rechtshängigkeit eines weiteren Verfahrens nur in der Höhe entgegen, in der der Teilbetrag eingheklagt wurde.
In welcher Höhe nur, darf man die Kosten für die anwaltliche Vertretung ersetzt verlangen?
Nur soweit auch der
Wann ist eine Klageänderung nicht mehr sachdienlich?
Wenn:
neuer Prozesstoff eingeführt wird
oder eine Beweiserhebung zu wiederholen wäre
Ist eine bedingte Drittwiderklage zulässig?
Nein
=> Ob der Dritte Beteiligter am Prozss wird darf nicht in der Schwebe sein.
Was kann man machen, wenn ein Vortrag droht präkludiert im Sinne des § 296 ZPO zu sein?
Können rechtsansichten verspätet vorgetragen werden?
Flucht in die Säumnis
=> Wohl kaum in Klausur
Flucht in die Widerklage
Eig gar keine Präklusion
=> Entschuldigungsgrund
=> Hinweis nach § 277 II vergessen
Nein, weil iura novit curia
Aus welcher Norm ergibt sich der Antrag auf Aussetzung der ZV?
Was ist der Maßstab für die Prüfung?
In welchen (klausurrelevanten) Konstellationen ist er nur zulässig?
§§ 719 II, 707 ZPO
Abwägung Einstellungs- gegen Vollstreckungsinteresse
Ist nur dann zulässig, wenn ein Rechsbehelf gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil (insbewondere VU) eingelegt wird.
Wieso kann ich auch meinem Streitgenossen den Streit verkünden?
Weil es sich bei gewillkürten Streitgenossen um unterscheidliche Prozessverhältnisse zum Kläger handelt.
Die Feststellungen des Urteils greifen daher nur inter partes und nicht im Verhältnis zum Streitgenossen.
Was ist hins. des Vortrags des AG der Maßstab für die Zulässigkeit des Antrags?
Dass VErfügungsanspruch und Verfügungsgrund glaubhaft gemacht werden
=> Doppelt relevante Tatsache
Welches materiellrechtliche Gegenstück gibt es zur Widerklage?
Das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB
=> Dann, wenn der Beklagte ein ZBR hat, wird er im Zweifel ach eine Widerklage nach § 33 ZPO erheben können.
Was passiert mit dem Prozessrechtsberhältnis, wenn der Beklagte die streitbefangene Sache wegverfügt?
Dann wird das Fortbestehen des Prozessrechtsverhältnisses zwischen den Parteien fingiert. Der Beklagte bleibt materiell-rechtlich passivlegitimiert.
=> So zumindest die hM.
Wir eine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtshängig?
Nein.
=> Man kann die gleiche Forderung daher auch noch für sich genommen einklagen.
Ist die Frage eines Aufrechnungsverbotes ein Frage der Zulässigkeit oder der Begründetheit des Aufrechnungseinwandes?
Ist eine Frage der Zulässigkeit
=> In der Begründetheitsprüfung einer Prozesaufrechnung ist lediglich zu prüfen, ob eine Aufrechnungslage besteht.
Was ist Konsequenz eines Vorbrigens einer Partei nach einer von dem Gericht gesetzten Frist?
Dass dieses nach § 296 ZPO präkludiert ist.
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