Inventur
Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden §240 HGB. Eine Inventur muss mindestens einmal im Geschäftsjahr durchgeführt werden.
Inventur nach Zeitpunkt
Stichtaginventur
Verlegte Inventur, z.B. nach einer Frist von 14 Tagen vom 01. Januar bis 14. Januar
Permanente Inventur
Vorverlegte Inventur
Stichprobeninventur
Gründe für Inventur
Diebstahl
Aufkauf eines Unternehmens
Umzug des Lagers
Kredite mit einer Sicherheit auf das Vermögen
Auflösung des Unternehmens
Körperliche Inventur
Zählen
Wiegen
Schätzen
Messen
Buchinventur
Nachschauen im System, wie vorhanden ist
Prüfung der Geschäftsbücher
Prüfung im EDV-System, z.B. Anzahl der Lizenzen
Inventar
Ergebnis der Inventur
Gliederung nach HGB
Vermögen
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Schulden
Langfristige Schulden
Kurzfristige Schulden
Errechnung des Reinvermögens (Eigenkapital)
= Vermögen - Schulden
Bilanz
Grundbuch
Buchungssätze
• Stehen im Grundbuch
• Sollkonto und Habenkonto
• Sollbetrag und Habenbetrag
• Buchung immer Soll an Haben
Hauptbuch
Nach eintragen aller Geschäftsfälle, Teilkonto schließen
EB = Endbestand
Wenn alles auf Soll Seite eingetragen muss Schlussbilanzkonto erstellt werden
Wird auch in Grundbuch mit aufgenommen
Jedes Bestandteil des Grundbuches wird als einzelnes Konto im Hauptbuch aufgeführt
Beide Seiten des Geschäftsfalles werden aufgeführt, im Konto wird als Betreff Geschäftsfallnummer und Gegenkonto angegeben
Bilanzveränderung
Aktivtausch
Passivtausch
Aktiv-Passiv-Mehrung
Aktiv-Passiv-Minderung
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