Nicht auf die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges, sondern auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtetes Verwaltungshandeln.
=> Bereitstellung von Informationen, Warnungen, Angebot bestimmter Leistungen
Beispiele:
Vollstreckungsakte
Betrieb einer öffentlichen Einrichtung
Tatsächliche Zahlung eines Geldbetrags
Behördliche Willenserklärungen
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch
Einstellung/Unterlassung einer rechtswidrigen Handlung
Folgenbeseitigungsanspruch
Beseitigung der rechtswidrigen Folgen tatsächlichen Handelns
Schadensersatz nach den Grundsätzen des Staatshaftungsrechts
Privatrechtliche Organisationsformen
Gründungeiner AG
Privatrechtliche Handlungsformen
Abschluss eines Miet- oder Darlehensvertrags
Wahrnehmung genuiner Verwaltungsaufgaben
Bedarfsdeckung
Erwerbswirtschaftliche Betätigung
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