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PTBS

JM
by Jonathan M.

Was sind die DSM V Kriterien für eine PTBS?

Beachte: Die folgenden Kriterien gelten für Erwachsene, Jugendliche und Kinder, die älter als 6 Jahre sind. Für 6-jährige oder jüngere Kinder gelten die entsprechenden weiter unten aufgeführten Kriterien.

A. Konfrontation mit tatsächlichem oder drohendem Tod, ernsthafter Verletzung oder sexueller Gewalt auf eine (oder mehrere) der folgenden Arten:

  1. Direktes Erleben eines oder mehrerer traumatischer Ereignisse.

  2. Persönliches Erleben eines oder mehrerer solcher traumatischer Ereignisse bei anderen Personen.

  3. Erfahren, dass einem nahen Familienmitglied oder einem engen Freund ein oder mehrere traumatische Ereignisse zugestoßen sind. Im Falle von tatsächlichem oder drohendem Tod des Familienmitgliedes oder Freundes muss das Ereignis bzw. müssen die Ereignisse durch Gewalt oder einen Unfall bedingt sein.

  4. Die Erfahrung wiederholter oder extremer Konfrontation mit aversiven Details von einem oder mehreren derartigen traumatischen Ereignissen (z. B. Ersthelfer, die menschliche Leichenteile aufsammeln, oder Polizisten, die wiederholt mit schockierenden Details von Kindesmissbrauch konfrontiert werden).

Beachte: Eine Konfrontation durch elektronische Medien, Fernsehen, Spielfilme oder Bilder erfüllt das Kriterium A4 nicht, es sei denn, diese Konfrontation ist berufsbedingt.

B. Vorhandensein eines (oder mehrerer) der folgenden Symptome des Wiedererlebens (Intrusionen), die auf das oder die traumatischen Ereignisse bezogen sind und die nach dem oder den traumatischen Ereignissen aufgetreten sind:

  1. Wiederkehrende, unwillkürlich sich aufdrängende belastende Erinnerungen (Intrusionen) an das oder die traumatischen Ereignisse.

    • Beachte: Bei Kindern, die älter als 6 Jahre sind, können traumabezogene Themen oder Aspekte des oder der traumatischen Ereignisse wiederholt im Spielverhalten zum Ausdruck kommen.

  2. Wiederkehrende, belastende Träume, deren Inhalte und/oder Affekte sich auf das oder die traumatischen Ereignisse beziehen.

    • Beachte: Bei Kindern können stark beängstigende Träume ohne wiedererkennbaren Inhalt auftreten.

  3. Dissoziative Reaktionen (z. B. Flashbacks), bei denen die Person fühlt oder handelt, als ob sich das oder die traumatischen Ereignisse wieder ereignen würden.

    • Beachte: Diese Reaktionen können in einem Kontinuum auftreten, bei dem der völlige Wahrnehmungsverlust der Umgebung die extremste Ausdrucksform darstellt. Bei Kindern können Aspekte des Traumas im Spiel nachgestellt werden.

  4. Intensive oder anhaltende psychische Belastung bei der Konfrontation mit inneren oder äußeren Hinweisreizen, die einen Aspekt des oder der traumatischen Ereignisse symbolisieren oder an Aspekte desselben bzw. derselben erinnern.

  5. Deutliche körperliche Reaktionen bei der Konfrontation mit inneren oder äußeren Hinweisreizen, die einen Aspekt des oder der traumatischen Ereignisse symbolisieren oder an Aspekte desselben bzw. derselben erinnern.

C. Anhaltende Vermeidung von Reizen, die mit dem oder den traumatischen Ereignissen verbunden sind, und die nach dem oder den traumatischen Ereignissen begannen. Dies ist durch eines (oder beide) der folgenden Symptome gekennzeichnet:

  1. Vermeidung oder Bemühungen, belastende Erinnerungen, Gedanken oder Gefühle zu vermeiden, die sich auf das oder die Ereignisse beziehen oder eng mit diesem/diesen verbunden sind.

  2. Vermeidung oder Bemühungen, Dinge in der Umwelt (Personen, Orte, Gespräche, Aktivitäten, Gegenstände, Situationen) zu vermeiden, die belastende Erinnerungen, Gedanken oder Gefühle hervorrufen, die sich auf das oder die Ereignisse beziehen oder eng mit diesem bzw. diesen verbunden sind.

D. Negative Veränderungen von Kognitionen und der Stimmung im Zusammenhang mit dem oder den traumatischen Ereignissen. Die Veränderungen haben nach dem oder den traumatischen Ereignissen begonnen oder sich verschlimmert und sind durch zwei (oder mehr) der folgenden Symptome gekennzeichnet:

  1. Unfähigkeit, sich an einen wichtigen Aspekt des oder der traumatischen Ereignisse zu erinnern (typischerweise durch Dissoziative Amnesie und nicht durch andere Faktoren wie Kopfverletzungen, Alkohol oder Drogen bedingt).

  2. Anhaltende und übertriebene negative Überzeugungen oder Erwartungen, die sich auf die eigene Person, andere Personen oder die Welt beziehen (z. B. „Ich bin schlecht“, „Man kann niemandem trauen“, „Die ganze Welt ist gefährlich“, „Mein Nervensystem ist dauerhaft ruiniert“).

  3. Anhaltende verzerrte Kognitionen hinsichtlich der Ursache und Folgen des oder der traumatischen Ereignisse, die dazu führen, dass die Person sich oder anderen die Schuld zuschreibt.

  4. Andauernder negativer emotionaler Zustand (z. B. Furcht, Entsetzen, Wut, Schuld oder Scham).

  5. Deutlich vermindertes Interesse oder verminderte Teilnahme an wichtigen Aktivitäten.

  6. Gefühle der Abgetrenntheit oder Entfremdung von anderen.

  7. Anhaltende Unfähigkeit, positive Gefühle zu empfinden (z. B. Glück, Zufriedenheit, Gefühle der Zuneigung).

E. Deutliche Veränderungen des Erregungsniveaus und der Reaktivität im Zusammenhang mit dem oder den traumatischen Ereignissen. Die Veränderungen haben nach dem oder den traumatischen Ereignissen begonnen oder sich verschlimmert und sind durch zwei (oder mehr) der folgenden Symptome gekennzeichnet:

  1. Reizbarkeit und Wutausbrüche (ohne oder aus geringfügigem Anlass), welche typischerweise durch verbale oder körperliche Aggression gegenüber Personen oder Gegenständen ausgedrückt werden.

  2. Riskantes oder selbstzerstörerisches Verhalten.

  3. Übermäßige Wachsamkeit (Hypervigilanz).

  4. Übertriebene Schreckreaktionen.

  5. Konzentrationsschwierigkeiten.

  6. Schlafstörungen (z. B. Einschlaf- oder Durchschlafschwierigkeiten oder unruhiger Schlaf).

F. Das Störungsbild (Kriterien B, C, D und E) dauert länger als 1 Monat.


Wie behandelt die VT PTBS?

  1. Stabilisierung

    Patient*innen sollen dabei unterstützt werden, ein Gefühl innerer Sicherheit zu entwickeln, indem sie erfahren, dass sie Kontrolle über innere und äußere Prozesse haben und behalten können.

    Patient*innen sollen die Fähigkeit zur Selbstberuhigung erlernen.

    Das Behandlungsmilieu sollte so gestaltet werden, dass der ohnehin erhöhte Stresspegel nicht zusätzlich durch therapeutische Interventionen erhöht wird.

    Während der ersten Phase der Stabilisierung sollte so gearbeitet werden, dass Traumata möglichst nicht reaktiviert werden.

  2. Psychoedukation

    • Das Traumagedächtnis wird elaboriert und in seinen Kontext eingearbeitet, um intrusives Wiedererleben zu reduzieren.

    • Problematische Interpretationen des Traumas und/oder seiner Konsequenzen, die das Gefühl der aktuellen Bedrohung hervorrufen, werden bearbeitet.

    • PatientInnen werden dabei unterstützt, dysfunktionale Verhaltensweisen und kognitive Strategien aufzugeben, mit denen sie die wahrgenommene Bedrohung und die Symptome zu kontrollieren versuchen.

  3. Traumakonfrontation Bearbeitung traumatischer Erinnerungen (Trauma- konfrontation)

    Regeln und Ziele für Patient*innen:

    • Augen schließen

    • Vorstellen des traumatischen Ereignisses in der richtigen zeitlichen Abfolge und in allen Einzelheiten

    • Nacherleben der Gefühle und Eindrücke

    • Beschreibung in der Ich-Form

    • Nichts auslassen: alle Eindrücke, Gedanken und Gefühle beschreiben, auch wenn sie im Nachhinein falsch, peinlich oder unsinnig erscheinen sollten

    • Gefühle zulassen, nicht unterdrücken

    • Patient*in hat Kontrolle über das Tempo

    • Er/Sie sollte Kontakt zum „Hier-und-Jetzt“ nicht verlieren

  4. Integration (mit Trauerarbeit und Wiederanknüpfen)


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Jonathan M.

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