Strukturqualität
Die Ausstattung und Rahmenbedingungen einer Organisation. Das umfasst:
Personal: Qualifikation und Anzahl der Mitarbeiter.
Räumlichkeiten und Geräte: Zustand und Verfügbarkeit.
Organisation: Managementstrukturen und -systeme.
Prozessqualität
Die Abläufe und Verfahren, die in einer Organisation stattfinden.
Ablauf von Behandlungen: Wie Patienten aufgenommen und behandelt werden.
Kommunikation: Zwischen Patienten und Personal sowie innerhalb des Teams.
Ergebnisqualität
Die Resultate der durchgeführten Maßnahmen und deren Bewertung.
Gesundheitszustand der Patienten: Verbesserung nach der Behandlung.
Patientenzufriedenheit: Zufriedenheit mit der Behandlung und Betreuung.
Kosten-Nutzen-Verhältnis: Effizienz der Maßnahmen.
Zahlreiche gesetzliche Vorgaben müssen eingehalten werden, z.B.:
Approbationsordnung
Psychotherapeutengesetz
Berufsordnungen
DSGVO
QM-Richtlinie des G-BA:
Regelt die Anforderungen an das QM in Praxen und Kliniken.
QM-Modelle und -Systeme, wozu?
Definition: Ein QM-System leitet und lenkt die Organisation bezüglich der Qualität.
DIN EN ISO 9001: Legt die Mindestanforderungen an ein QM-System fest.
Überprüfung: Intern (Audit) und extern (Zertifizierung).
QM-Handbuch
Inhalt: Dokumentiert Unternehmensziele, Standards, Prozessabläufe, Arbeitsanweisungen.
Ziel: Transparenz und Verbindlichkeit.
Als Psychotherapeut ist es wichtig, die Schweigepflicht nach § 8 der Musterberufsordnung der Psychotherapeuten (MBO-PT) sorgfältig zu beachten. Hier sind die zentralen Punkte, die du beachten musst:
Schutz der Privatsphäre: Psychotherapeuten sind verpflichtet, über alle ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse der Patienten zu schweigen.
Vertrauen: Die Schweigepflicht dient dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Therapeut.
Einwilligung des Patienten: Die Schweigepflicht kann aufgehoben werden, wenn der Patient ausdrücklich und schriftlich in die Offenlegung der Informationen eingewilligt hat.
Gefahr im Verzug: In Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Patienten oder anderer Personen besteht, kann die Schweigepflicht durchbrochen werden, um diese Gefahr abzuwenden.
Gesetzliche Verpflichtung: In bestimmten Fällen, wie beispielsweise nach dem Infektionsschutzgesetz oder bei der Meldung bestimmter Straftaten, kann es eine gesetzliche Verpflichtung geben, Informationen weiterzugeben.
Familienangehörige: Auch gegenüber den nächsten Angehörigen des Patienten besteht Schweigepflicht, es sei denn, der Patient hat einer Informationsoffenlegung zugestimmt.
Andere Therapeuten oder Ärzte: Informationen dürfen nur weitergegeben werden, wenn der Patient dies genehmigt hat oder wenn dies zur direkten Weiterbehandlung notwendig ist und der Patient dies erwartet.
Kostenträger und Versicherungen: Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten an Krankenkassen, Versicherungen oder andere Kostenträger weitergegeben werden.
Einwilligung dokumentieren: Jede Einwilligung zur Aufhebung der Schweigepflicht sollte schriftlich dokumentiert und in den Patientenakten aufbewahrt werden.
Dokumentation von Offenlegungen: Wenn Informationen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer Gefahr im Verzug weitergegeben werden, sollte dies ebenfalls genau dokumentiert werden, inklusive der Gründe für die Entscheidung.
Kinder und Jugendliche: Bei minderjährigen Patienten ist zusätzlich zu beachten, dass die Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern gilt, wenn die Minderjährigen einwilligungsfähig sind und eine Weitergabe der Informationen ablehnen.
Betreute Patienten: Bei Patienten, die unter Betreuung stehen, ist die Zustimmung des Betreuers erforderlich, es sei denn, es geht um Gesundheitsangelegenheiten, die in der Eigenverantwortung des Betreuten liegen.
Verstöße: Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht kann berufliche Konsequenzen bis hin zur Entziehung der Approbation nach sich ziehen.
Strafrechtliche Folgen: Es können auch strafrechtliche Folgen drohen, da die Verletzung der Schweigepflicht nach § 203 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar ist.
Aufklärung des Patienten: Informiere den Patienten frühzeitig über die Schweigepflicht und die möglichen Ausnahmen.
Regelmäßige Überprüfung: Halte dich über aktuelle gesetzliche Änderungen und berufsrechtliche Regelungen auf dem Laufenden.
Interne Richtlinien: Implementiere und überprüfe regelmäßig interne Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung der Schweigepflicht in deiner Praxis.
Diese Punkte sind entscheidend, um die Schweigepflicht als Psychotherapeut gemäß § 8 der Musterberufsordnung (MBO-PT) zu wahren und sicherzustellen, dass das Vertrauen deiner Patienten geschützt bleibt.
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