Welche Personalbeschaffungsmärkte und Personalbeschaffungswege können grundsätzlich unterschieden werden? (F. 5)
—> Personalrekrutierung
Interne Personalrekrutierung = Mitarbeiterbindung
- Innerhalb eines gleichen oder ähnlichen Tätigkeitsbereichs
- Außerhalb des betrachteten Tätigkeitsbereichs
Externe Personalrekrutierung = Mitarbeitergewinnung
- Ausland
- Inland (regional oder überregional)
Nennen Sie Beispiele für interne Personalbeschaffungswege. (F. 6,7)
—> Interne Personalrekrutierung
—> Interner Arbeitsbeschaffungsmarkt
Ohne Änderung bestehender Arbeitsverhältnisse
—> Innerhalb eines gleichen oder ähnlichen Tätigkeitsbereiches
- Mehrarbeit
- Urlaubsverschiebung
- Erhöhung des Qualifikationsniveaus
Mit Änderung bestehender Arbeitsverhältnisse
—> Außerhalb des betrachteten Tätigkeitsbereiches
- Versetzung
- Umwandlung Teilzeit » Vollzeit oder befristet » unbefristet
- Umschulung
- Übernahme von Auszubildenden
Nennen Sie Beispiele für externe Personalbeschaffungswege. (F. 6,7)
—> Externe Personalrekrutierung
—> Externer Arbeitsbeschaffungsmarkt
Abschluss neuer Arbeitsverträge
- Stellenanzeigen
- Online-Jobbörsen
- Karriereseiten
- Personalberater
- Teilnahme an Wettbewerben
- Präsenz auf Messen
- Image-Anzeigen
- Hochschulmarketing
Fremdarbeitnehmer
- Werkvertrag
- Werklieferungsvertrag
- Dienstvertrag
- Personalleasing
Externer Arbeitsbeschaffungsmarkt:
Ausland
Inland
Regional
Überregional
Externe Ansätze versuchen, die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. (F. 9)
Gezielte Personalgewinnung über:
Klassische Stellenanzeigen
Online-Jobbörsen
Karriere-Website
Talent-Pools
Personalberater
Auch:
Klassische Image-Anzeige in Print-Medien
Artikel in Fachzeitschriften
Teilnahme an Wettbewerben
Präsenz auf Messen
Hochschulmarketing
—> Als Unternehmen interessant, sichtbar werden, sich als Unternehmen präsentieren. Führt nicht zwangsläufig zu Personalrekrutierung, kann das aber fördern.
Welche Aspekte sollten in die inhaltliche Gestaltung einer Stellenanzeige einfließen? (F. 11)
1. Vorstellung des Unternehmens (Name, Branche, Marktposition, Größe…)
2. Beschreibung des angebotenen Arbeitsplatzes (Beruf, Aufgaben, Konditionen…)
3. Voraussetzungen für die Anstellung (Ausbildung, Erfahrung, Sozialkompetenz…)
4. Was bietet das Unternehmen (Gehalt, Sozialleistungen, Aufstiegschancen…)
5. Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse, Nachweise, schriftlich/Mail…)
6. Kontakt (Firmenname, Logo, Kontaktperson, Telefonnummer…)
Fallstudie “Was muss er denn können?” (F. 14)
???
Online-Jobbörsen (F. 15-17)
StepStone
Monster
Hochschulmarketing (F. 27)
In Deutschland findet diese Form der Personalwerbung zunehmend größere Verbreitung. Es wird das Ziel verfolgt, in Kooperation mit Universitäten und Fachhochschulen qualifizierte Bewerber dauerhaft zu sichern. Maßnahmen sind bspw.:
Praktika
Fachvorträge durch Angehörige des Unternehmens in Seminaren und
Unterstützung von Seminar- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen
Besichtigungen und Exkursionen
Absolventenkongress: Deutschlands größte Jobmesse
für Studenten, Absolventen und Young Professionals
Beteiligung an speziellen Absolventenmessen
Aushänge
Schenkungen, Spenden
Studentenbetreuungsprogramme
Stipendien
Probearbeitsverhältnisse Vorlesungen
Interne Ansätze (F. 28)
Interne Ansätze zielen darauf ab, die Identifikation der vorhandenen Mitarbeiter mit dem Unternehmen zu steigern, die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter zu erhöhen sowie die Personalfluktuation zu reduzieren.
Dabei helfen:
Interne Stellenausschreibung
Versetzung / Umsetzung von Mitarbeitern
Ausbildung
Übernahme von Auszubildenden
Personalentwicklungsmaßnahmen (mit und ohne Beförderung)
Umwandlung von Teilzeit- in Vollzeitarbeitsverhältnisse
Umwandlung von befristeten in unbefristete Arbeitsverhältnisse
Geben Sie beispielhaft Aspekte des AGG an, die hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung einer Stellenanzeige eine Rolle spielen. (Keine Folie dazu!)
AGG = Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
§1 Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Eine Unterschiedliche Behandlung ist nur dann zulässig, wenn einer der Gründe eine entscheidende Anforderung für die Art der auszuübenden Tätigkeit darstellt (vgl. §8 I AGG).
Betriebsrat eine Pflicht?
Nein! Ab fünf Mitarbeitenden kann der gewählt werden.
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