Buffl

9. Judikative

JM
by Julia M.

Konstitutionalisierung durch EuGH


Unmittelbare Anwendbarkeit


Vorrang von EU-Recht

− Unmittelbare Anwendbarkeit (direct effect)

• Einzelpersonen können EU-Recht direkt einklagen.

• Direkte Durchgriffswirkung von Gemeinschaftsrecht

• „Jeder kann sich also auf die in dem EG-Vertrag enthaltenen Rechte berufen.“

• Van Gend en Loos gegen niederländische Steuerbehörden (1963)


− Vorrang von EU-Recht (supremacy of EU law)

• „Durch die Gründung einer Gemeinschaft für unbegrenzte Zeit […] haben die Mitgliedstaaten ihre Souveränitätsrechte beschränkt und so einen Rechtskörper geschaffen, der für ihre Angehörigen und sie selbst verbindlich ist.”

  • Costa/ENEL (1964) = Der Fall betraf Herrn Flaminio Costa, einen Aktionär des verstaatlichten italienischen Energieunternehmens ENEL. Costa widersetzte sich der Zahlung einer Stromrechnung an ENEL, weil er der Ansicht war, dass die Verstaatlichung des Unternehmens gegen das EU-Recht, insbesondere gegen den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag), verstoße.

    Rechtsfrage

    Die zentrale Frage war, ob nationales Recht, das nach dem EU-Vertrag erlassen wurde, Vorrang vor dem EU-Recht hat. Costa argumentierte, dass die Verstaatlichung von ENEL gegen den EWG-Vertrag verstoße und daher unwirksam sei.

    Entscheidung des EuGH

    Der EuGH entschied zugunsten von Costa und stellte zwei grundlegende Prinzipien auf:

    1. Vorrang des EU-Rechts (Primacy of EU Law): Der EuGH erklärte, dass das EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat. Das bedeutet, dass im Falle eines Konflikts zwischen nationalem Recht und EU-Recht Letzteres Vorrang hat und das nationale Recht unangewendet bleiben muss. Der Gerichtshof betonte, dass dieser Vorrang notwendig sei, um die einheitliche Anwendung und Wirksamkeit des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.


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Julia M.

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