Weches Rechtsgrundlagen müssen bei “Ermessen” geprüft werden?
Die Rechtsgrundlage, die Ermessen einräumt. §40 LVwVfG und
Art 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip)
Die darausfolgende/n Maßnahme/n muss/müssen
geeignet
erfordelich (milderes Mittel möglich oder nicht?)
angemessen
Was ist bei den 3 zu treffenden Maßnahmen zu beachten?
die geeignete Maßnahme muss helfen, den angestrebten Zweck zu erfüllen.
die erfordliche Maßnahme ist es, wenn es kein milderes und gleichfalls geeignetes Mittel gibt.
die angemessene Maßnahme, bei der die Nachteile für die Pflichten nicht außer Verhältnis zu den Vorteilen für die Allgemeinheit steht.
Was muss bei “Ermessen” einer Behörde geprüft werden?
Rechtsgrundlage (ist die Handlungsermächtigung für die Behörde, es ist sonst kein Verwaltungsakt)
Welches Gesetz (vom “spezial Gesetz” zum Allgemeinen) ; bei uns gibt es nur 1 Rechtsgrundlage bzw. gilt nur eine in der Prüfung!
Definieren Sie den Begriff Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist ein Begriff au dem deutschen Verwaltungsrecht und bezeichnet eine Rechtsnorm, die eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalls ermächtigt.
Was ist eine Rechtsnorm?
Als Rechtsnorm wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder ein im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschift bezeichnet. Die Rechnormen sind generell-abstrakter Natur.
Wie geht das Prüfungsschema bei Ermessen?
Rechtsgrundlage (z.B. PolG, oder Baugesetz) räumt Ermessen ein.
Das Ermessen ist nach § 40 LVwVfG entsprechend dem Zweck der Ermächtigung unter Beachtun der gesetzichen Grenzen auszuüben.
als Grenze zu beachten ist das Rechtsstaatsprinzip Art.20 Abs. 3 GG GRUNDSATZ der Verhältnismäßigkeit
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