Berchnung der Besoldung
Welches Schema ist für die Berechung der Besoldung sinnvoll?
Einleitung
1.2. besonderheit bei Teilzeitverhältnis
Grundgehalt
Familienzuschlag
Strukturzulage
Was wird in der “Einleitung geprüft?
§ 3 Abs. 1 LBesG BW - Anspruchsgrundlage
§ 1 Abs. 2 LBesG BW - Erläuterung,
Grundgehalt, Familiezuschlag, Strukurzulage
Was ist bei einem Teilzeitverhältnis zu beachten?
zusätzlich sind
§ 8 ABs 1 LBesG BW und
§ 67 ABs. 1 S.1 LBG in Verbindung mit § 4 AZ&UV zu beachten
In welchen Gesetzen ist das Grundgehalt definiert ?
Anlage 1 in Verbindung mit § 28 LBesG BW (Amtsbezeichnung)
§ 31 ABs 3 S.1 LBesG BW (Stufenlaufzeit)
§ 31 Abs. 2 LBesG BW (Sonderzeiten)
§ 32 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LBesG BW
Anlage 6 in Verbindung mit § 28 Abs 2 S.2 LBesG BW (Besoldungstabelle)
Was ist beim Familienzuschlag zu beachten?
Der Familienzuschlag teilt sich in einen ehelichen Teil und einen Kinderteil auf.
Welche §§ sind beim Familienzuschlag zu beachten?
§ 41 Abs. 1 Nr. 1 LBesG BW (Familienzuschlag)
Anlage 12 zu § 40 S.2 LBesG BW (Höhe und Anspruch)
§ 41 Abs. 3 LBesG BW (Kinderteil)
Anlage 12 zu § 41 S.2 LBesG BW (Höhe)
§ 41 Abs. 2 S.2 (verweist auf § 8 teilzeit) und §41 Abs. 4 S.3 LBesG BW (Sonderstellung)
KEINE KÜRZUNG bei Teilzeit!
Welche §§ sind bei der Strukturzulage zu beachten?
§ 46 S.1 LBesG BW (Anspruchsgrundlage)
Anlage 13 in Verbindung Mit § 46 LBesG BW (Höhe)
ACHTUNG bei Teilzeit erfolgt Kürzung prozentual!
SCHLUSSATZ NCHT VERGESSEN !!!
Welche Gesetzte und § sind bei Beföderung zu beachten?
§ 20 LBG - Beförderung
§ 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG Ernennung muss erfolgen
Anlage 6 LBesG BW
Anlage 1 zu § 28 LBesG BW
Zusätzliche zu beachten
Art.33 Abs.2 GG & 9 BeamtStG Betenauslese als Auswahlkriterium
Freie Planstelle nach 49 LHO und § 89 LBesG BW muss vorhanden sein
§ 75 Abs. 1 Nr. 4 Personalrat ist Mitbestimmungspflichtig
Scherbehindertenvertretung hat Anhörungs und Unterrichtungsrecht
Welche §§ sind beim Aufstieg bei einem Beamten wichtig?
§ 22 LBG
- Aufstieg ist Vertikaler Laufbahnwechstel (von der gegenwäritgen Laufbahn derselben Fachichung ind ie nächsthöhere
geht durch Ernennung ist keine Beförderung
Voraussetzungen müssen alle gegeben sein.
Nennen Sie zwei Merkmale, die im Beamtenrecht genannt werden.
Der Beamte wird berufen, das geht mit einer Ernennungsurkunde von statten.
Der Beamte steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- Treueverhältnis zu seinem Dienstherren.
Der Dienstherr muss die “Dienstherrenfähigkeit besitzen” § 2 “ BStG
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