Kann gegen den Einspruchsführer, nachdem dieser gegen ein VU einen Einspruch eingelegt hat, ein weiteres VU im schriftlichen Vorverfahren ergehen?
Nein. Weil § 700 IV S. 2 die Anwendbarkeit von § 276 I, 1,3 ZPO ausschließt. Hieraus ergibt sich (scheinbar), dass ein VU nicht erlassen werden kann. Der Einspruchsführer ist in jedem Fall zu einer mV zu laden.
Wie lässt sich der Umfang der Prüfung dirch das Berufungsgericht beschrieben?
Fehlerkontrolle
=> Auch das Berufungsgericht ist wn die tatsächlichen Fesstellungen des Gerichts gebunden. Ausnahmen kann es hiervon nur dann geben, “soweit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten”, § 529 I Nr. 1.
Unter welchen Voraussetzungennur, können neue Tatsachen in den Berufungsprozess eingeführt werden?
soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten, oder
deren Berücksichtigung zulässig ist
=> § 529 I Nr. 1 u. 2 ZPO
Was ist eine Anschlussberufung?
Eine Berufung, der sich der Berufungsbeklagte der Berufung seines Gegners anschließt.
=> Bekommt eine Überprufng es Urteils auch zu seinen Gunsten
Wann spielt das “Gebot der Prüfungsparallelität” eine Rolle?
Dann, wenn gegen ein VU, dass nach einem VB als 2. VU ergangen ist, Berufung eingelegt werden soll.
=> Bedeutet, dass eine Berufung gegen ein solches VU außnahmsweise nicht nur darauf gestützt werden kann, dass der Beklagte nicht säumig gewesen sei, weil die Klage niemals schlüssig gewesen ist.
=> Grund ist, dass bei einem zweiten VU nach dem VB das Gericht die Schlüssigkeit nicht prüft => Nicht Teil der Prüfung des zweiten VU und nicht Teil der Prüfung zum Erlass des VB.
Nach welcher Norm richtet sich die Reichweite wechselbezüglicher Verfügungen?
In Ermangelung einer gesetzlichen Regelung ergibt sie sich aus der Anwendung des § 2289 BGB, analog.
Welches Problem kann sich bei einem unbezifferten KLageantrag hins. eines Rechtsmittelverfahrens ergeben?
Dass, wenn der Kläger keinen Mindestbetrag eingefordert hat, sich die Beschwer eines KLageabweisenden Urteils nur schwer feststellen lässt.
Kann ein Nebenintervenient in Berufung gegen ein Urteil gehen, dass gegen die Partei erlassen wurde, der der zur Hilfe beigetreten ist?
Bleibt das Rechtsmittel eingelegt, wenn sich im Berufungsverfahren herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Nebenintervention (in einem Interventionsstreit) nicht vorlagen?
Ja. Der Nebenintervenient kann Prozesshandlungen für die Partei abgeben, solange er sich nicht in Widerspruch zur Partei setzt.
Ja.
=> Lässt sich damit erklären, dass eine Prozesshadlung nicht den Regeln des BGB über WE unterliegt und damit nicht nachträglich beseitigt werden kann.
In welchem Umfang entschieded das Rechtsmittelgericht, wenn in einem erstinstsnzlichen Verfahren das Gericht den HAuptantrag abgelehnt hat, dem Hilfsantrag aber stattgegeben hat?
Dann entscheidet das Rechtsmittelgericht nur noch über den Hilfsnatrag. Die Ablehung des Hauptantrages erwächts in rechtskraft.
Anders nur dann, wenn der Kläger hiergegen in Berufung geht (oder sich deswegen dem Rechtsmittel des Beklagten anschließt)
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