In der Gemeinde in der Sie leben (Klostermühlbach) herrscht eine Rattenplage. Die Gemeinde hat deshalb eine Firma mit der Bekämpfung der Ratten beauftragt, die in der Folge überall Rattenfallen aufgestellt hat.
Sie tun Dienst in Ihrer Leitstelle und erhalten einen Notruf aus Klostermühlbach, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass sich eine Ratte in einem Gullydeckel verfangen hat, verletzt ist und blutet.
Wie verhalten Sie sich?
Ich alarmiere nach Meldebild “Kleintier in Not” (H1) nach entsprechender AAO. Es könnte u.U. als Pflichtaufgabe angesehen werden. Es kommt aber auch die Klassifizierung als Kannaufgabe in Betracht.
Rechtliche Grundlage: Bundesgesetz, Tierschutzgesetz §4 | Neben dem FwG steht auch das Tierschutzgesetz i.R.d. Rechtshierachie über der städtischen Satzung.
Nach einer Alarmierung zu einem Brandeinsatz (Menschenleben in Gefahr) in Singolding stellt sich heraus, dass im Feuerwehrhaus kein Maschinist mit gültiger Fahrerlaubnis erschienen ist. Ein Feuerwehrkamerad teilt über Telefon mit, dass zwei Feuerwehrangehörige da sind, die fahren könnten, der eine macht gerade den LKW-Führerschein (Kamerad 1), der andere (Kamerad 2) hätte zwar den LKW Führerschein, ihm wäre aber gerade die Fahrerlaub nis wegen Alkholfahrt entzogen.
Ich weise den Kameraden an, den Kameraden 1 fahren zu lassen
Ich weise den Kameraden an, den Kameraden 2 fahren zu lassen
Ich weise darauf hin das die Möglichkeit besteht den Kameraden 1 fahren zu lassen
Ich weise darauf hin das die Möglichkeit besteht den Kameraden 2 fahren zu lassen
Ich untersage, dass einer der beiden Kameraden fährt und alarmiere einen Maschinisten aus Kiefenberg nach
Ich alarmiere nach
Ich informiere die Polizei über den Sachverhalt
Ich informiere den Kreisbrandmeister über den Sachverhalt
Ich informiere den Kommandanten über den Sachverhalt
Ich achte besonders auf eine saubere Dokumentation
Was ist die rechtliche Grundlage?
§34 STGB: Rechtfertigender Notstand
Es ist Freitagabend und sie nehmen einen Anruf vom FLZ über die Amtsleitung an. Der Polizeibeamte am anderen Ende gibt an, dass das Polizeirevier Steppach von einem Bürger aus der Rossleite 4 in Steppach / Hammerschmiede informiert worden wäre, dass bei Müller im 2. OG wahrscheinlich eine Hilflosigkeit in Wohnung vorliegen würde. Die Kollegen hätten dies vor Ort geprüft und würden die Sachlage ebenso einschätzen. Sie fordern nun im Rahmen der Amtshilfe Unterstützung von der Feuerwehr, um in die Wohnung zu gelangen.
Wie handeln Sie? (Anm.: Ob eine Hilflosigkeit vorliegt, brauchen sie nicht prüfen. Dies dürfen sie als gegeben annehmen.)
Liegt eine Amtshilfe gem. §§ 4-8 LVwVfG vor? Begründen Sie!
Ich alarmiere entsprechend der AAO den RD und der FW
Nein, es liegt keine Amtshilfe vor. Die Polizei vertritt in dieser Situation die Ortspolizeibehörde im Rahmen der Eilzuständigkeit. Da Feuerwehr und die eigentlich zuständige Ortpolizeibehörde derselben Gemeinde angehören, wird in dieser Situtation nur eine Behörde tätig. Es liegt somit kein Ersuchen einer anderen Behörden vor. Die Feuerwehr wird ihrer Pflichtaufgabe tätig.
In Ihrer Leitstelle geht ein Anruf der Polizei ein. In diesem werden Sie gebeten, die Feuerwehr zur Wohnungsöffnung einer Wohnung eines Tatverdächtigen in Klostermühlbach zu entsenden.
1. Handelt es sich um ein Amtshilfeersuchen oder nicht?
2. Im Falle, dass die Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe tätig wird – welche
Regelungen gelten im Zusammenhang mit dem Feuerwehrgesetz?
3. Ist eine Alarmierung der Feuerwehr nach AAO zulässig oder müssen Sie
anders verfahren?
zu 1. ) Ja, in dieser Situation liegt ein Ersuchen einer anderen Behöre vor.
zu 2.) Das FwG gilt nicht mehr für die FW in diesem Einsatz., allerdings darf sie ihre Pflichtaufgaben nach FwG nicht vernachlässigen. D.h. für die Leitstelle: Die Einsatzkräfte stehen für andere Einsätze (Pflichtaufgaben) zur Verfügung und können disponiert werden.
zu 3.) Nicht zwingend - Es empfielt sich den Kommandenten / EvD vorab zu informieren.
Der RTW Kiefenberg 2/83-1 wurde von ihnen, zusammen mit dem NEF RK Kiefenberg 2/82, zu einer Reanimation entsandt. Der Patient ist nun stabil, wenn auch intubiert und beatmet. Das Treppenhaus ist zu eng, als dass der Patient durch dieses zum RTW transportiert werden könnte. Der Fahrer des NEF ruf daher bei ihnen an und bittet um Amtshilfe durch die Feuerwehr mittels DLK 23-12.
Liegt eine Amtshilfe geh §4-8 LVwVfg vor? Begründen Sie!
Nein, beim RD handelt es sich in BaWü nicht um eine Behörde, so dass keine Amtshilfe vorliegen kann. Antshilfeersuchen können nur von Behörden gestellt werden. Da es sich um eine Technische Hilfeleistung handelt und sich der Pat. in Lebensgefahr befindet, liegt eine Pflichtaufgabe vor.
Es ist Sonntagnachmittag. Sie erhalten vom FLZ einen Anruf, dass eine Funkstreife in einem Schaufenster eines Geschäftes (Herrenausstatter) in der Innenstadt Kiefenbergs, Auguste-Viktoria-Ring 12 leichten Rauch wahrgenommen hat. Die Streife konnte aber nicht entscheiden, ob es sich tatsächlich um Rauch handelt, ebenso haben die Beamten auch keinen Rauchgeruch feststellen können. Auf Klingeln und Klopfen erfolgte keine Reaktion, so dass davon auszugehen ist, dass keine Personen im Objekt sind. Der Beamte des FLZ bittet nun ein Fahrzeug mit Wärmebildkamera zu entsenden, um die Lage zu erkunden.
Handelt es sich um ein Amtshilfeersuchen?
Ich alarmiere nach AAO die Fw im Sinne des Meldebildes “Brand in einem Ladengeschäft”.
Welches Ärmelabzeichen ist richtig, welches falsch? (Zur Lösung der Aufgabe
müssen Sie im Feuerwehrgesetz nachsehen, welche Bezeichnung welche
Feuerwehr tragen darf (vgl. auch Dateien BOS / Feuerwehr)
richtig
falsch / Hauptamtliche Kräfte
falsch / keine Hauptamt
falsch / keine WF und keine BF
Johanna ist Gruppenführerin auf dem LF 16 der Johanna ist Gruppenführerin auf dem LF 16 der Feuerwehr Fellau. Sie trifft als erstes Fahrzeug an einem gemeldeten Brand einer Scheune in Fellau ein. Nach erster Erkundung gibt sie folgende Lagemeldung ab:
„Einsatz Am Gottesacker / Landesgestüt, Scheunenbrand, es brennen mehrere Paletten mit Düngemittel, 1 Trupp unter PA mit 1 C-Rohr im Einsatz,
Nachforderung: 2 LF.“
Nach AAO hat die Leitstelle auch den KBM alarmiert. Dieser hat das Funkgespräch mitgehört und lässt durch die Leitstelle den Gefahrgutzug nachalarmieren.
Darf der KBM das? nein O ja O
Wo steht das (FwG)? _________________________________
Wer bezahlt das? ___________________________________________________
Darf der KBM das?
nein O ja x
Wo steht das (FwG)?
§24 FwG
Wer bezahlt das?
Die betroffene Gemeinde
Fellau, 13. Juni 22:27 Uhr, Mülltonnenbrand, das LF 16 und der MTW rücken aus. Der Fahrzeugführer erkundet, dass das Feuer bereits auf einen Raum im Gebäude übergegriffen hat und die Rettung von zwei Personen aus dem 3-geschossigen Gebäude nur über Leitern möglich ist. Lagemeldung des Fahrzeugführers LF 16:
„Leitstelle Kiefenberg von Florian Fellau 44 – kommen!“ „Hier Leitstelle Kiefenberg – kommen!“ „Lagemeldung: - Am Leiterle 3, Feuer hat bereits auf das Gebäude übergegriffen, Personen sind eingeschlossen, 1 Trupp unter PA, 2 C im Einsatz – Nachforderung: DLK, LF 16, NAW“ „Verstanden –kommen!“ „Ende“
1) Wie verhalten Sie sich?
Als der Einsatz abgeschlossen ist gehen Sie in die Teeküche um sich einen Kaffee zu holen und treffen dort auf einen Kollegen, der in Fellau wohnt:
„Ich hätt‘ da gar keine Drehleiter alarmiert. Die Häuschen dort sind nicht höher als 8 Meter. Und dann noch einen NAW…, haha - die haben ja von Nix ‘ne Ahnung- N A W !!!!. Das gibt’s doch schon lang‘ nicht mehr! Ich hätt‘ denen ein LF und einen RTW geschickt, das reicht. Über den Umfang der Nachalarmierung entscheiden sowieso wir, nämlich wegen unserer Leitungsbefugnis.“
2) Stimmt das (Begründung)?
Feuerwehr: ich alarmiere DLK und LF —> Nachforderung EL entscheidet
Rettungsdienst: nach Lage —> ILS entscheidet
Leitungsbefugnis hat die ILS nur dem RD ggü.
Welche Aussage ist richtig?
Die Leitstelle
O darf nicht
O soll nicht
O muss nicht
O darf
O muss
O soll
auf Anforderung des Einsatzleiters von der AAO abweichen
x muss
Sie nehmen an einem Samstagnachmittag einen Notruf an. Der Anrufer meldet, dass er sich bei seiner 80-jährigen Mutter in der Südtorstraße 4 in Rübacker befinden würde. Er hätte vor ca. 45 Minuten mit ihr telefoniert. Sie hätte über Unwohlsein geklagt, so dass er entschieden hätte nach ihr zu sehen. Bei Eintreffen hätte er festgestellt, dass er den Wohnungsschlüssel zur Wohnung seiner Mutter vergessen hat. Auf Klingeln und Klopfen würde sie nicht öffnen. Da sich die Wohnung im 4. Obergeschoss befindet, könne er auch durch kein Fenster schauen. Er gibt weiterhin an, dass sie in den letzten 2 Jahren 2 Schlaganfälle erlitten hätte. Sie würde einige Medikamente einnehmen müssen, u.a. Blutdrucksenker. Er bittet um Hilfe, da er vermute, dass sie die Tür nicht mehr öffnen könne und sich ihr Zustand verschlechtert hätte.
Sie entscheiden sich für die Gefahrenabwehrstufe 1 und alarmieren den RTW der Rettungswache Rübacker RK Kiefenberg 2/83-1 sowie die Kleinalarmschleife der Abteilung Rübacker, die gem. AAO mit dem HLF 20 (Florian Rübacker 1/46) ausrückt.
Im Anschluss informieren sie das FLZ. Der Polizeibeamte, der das Gespräch mit Ihnen führt, gibt vor, dass die Feuerwehr erst die Tür öffnen darf, wenn die Streifenwagenbesatzung eingetroffen sei und der Öffnung zustimme. Er verweist darauf, dass für die Gefahrenabwehr grundsätzlich die Ortspolizeibehörden zuständig seien. Da heute Samstag sei, würde der Polizeivollzugsdient im Rahmen seiner Eilzuständigkeit tätig werden. Er bittet Sie, dies dem Einsatzleiter der Feuerwehr mitzuteilen.
Wie handeln Sie? Begründen Sie!
Ich weise den PVB darauf hin, dass die FW im Rahmen der Pflichtaufgaben nach FwG tätig werden wird. Die nicht polizeiliche Einsatzleitung liege nicht bi der Polizei. Der Einsatzleiter der FW wird aber durch mich über den Sachverhalt informiert.
Ulrich ist Gruppenführer bei der Feuerwehr Singolding. Eines Tages kommt er auf die Idee (als er während eines Einsatzes den Funkraum besetzt), sich mal die Einsatzpläne anzusehen, die im Regal neben ihm stehen. Dabei fällt ihm auf, dass beim Einsatz seiner Feuerwehr in der ortsansässigen Transformatorenfabrik (TWS) der Leiter der Werkfeuerwehr als Einsatzleiter vorgesehen ist. Er ist der Auffassung, dass ausschließlich dem Feuerwehrkommandanten des Einsatzortes die technische Einsatzleitung zusteht.
Stimmt das? nein O ja O
Wo steht das (FwG)? ____________________________________
Wer kann Einsatzleiter bei einem Einsatz bei TWS sein? (vgl. Dateien BOS /
Feuerwehr)
Franz Bilinger Ja O Nein O
Manfred Hagen Ja O Nein O
Anna Köhler Ja O Nein O
Jonathan Sigl Ja O Nein O
Johann Siegel Ja O Nein O
Alexander Müller Ja O Nein O
Stimmt das? nein x ja O
§28 (1)
Wer kann Einsatzleiter bei einem Einsatz bei TWS sein? (vgl. Dateien BOS / Feuerwehr)
Manfred Hagen Ja x Nein O
Anna Köhler Ja x Nein O
Jonathan Sigl Ja x Nein O
Manfred Hagen: er kann, nicht weil er Kommandnat ist, sondern auch weil er KBM ist.
Kollege Lächerlich, der in der Leitstelle arbeitet, erhält einen Notruf einer älteren, verwirrten und schwerhörigen Frau, die sich über den Verlauf eines Gewitters und den Verbleib ihrer Tochter erkundigen möchte. Die Frau ist in höchster psychischer Not, was der Kollege aber nicht einschätzen kann. Der Notruf wird aufgezeichnet und der Kollege empfindet den Verlauf des Notrufes, bei dem sich auf Grund des Alters und der Behinderung der Frau einige - wie er meint - sehr lustige Missverständnisse ergeben als hörenswert. Er verbreitet eine Kopie der Aufzeichnung, die er von der Kurzzeitdokumentation kopiert hat, im Internet. Feuerwehrkameradin Lustig ist Vorsitzende des Vergnügungsausschusses der Feuerwehr Fellau und hat die Aufnahme im Internet gefunden. Sie beschließt die Vorführung der Aufnahme als Programmpunkt beim traditionell gemeinsamen Faschingsball der Sanitätskolonne und der Feuerwehr Fellau.
Was fällt Ihnen dazu ein?
Da fällt einem eigentlich nichts mehr dazu ein.
Welche rechtlichen Vorgaben sind in diesem Fall berührt?
§203 StGB: bestraft ewrden: Kollege Lächerlich und Fr. Lustig. Allerdings: Antragsdelikt und kein Offizialdelikt, d.h. wenn die “Gewitteroma” - so heißt sie heute noch im Netz.
Es ist Samstagmorgen, 05:22. In der ILS Kiefenberg geht ein Notruf ein, der folgendermaßen beginnt:
D: Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst - wo genau ist der Notfallort?
A: Guten Morgen, hier ist Schwester Christine vom paritätischen Altenheim in
Fellau. Ich weiß jetzt nicht, was ich machen
soll, ich hab' zum ersten Mal alleine Nachtdienst und die Frau Örenwirth ist wohl heut ' Nacht gestorben...
Das ist das Altenheim in der Herwartstraße 10? *)
A: Ja..
D: Was heißt gestorben?
A: Na ja - sie war lange ziemlich krank - halt Krebs - und jetzt liegt sie in ihrem Bett und ist schon ziemlich steif und kalt, sie muss also schon länger tot sein....
Bestattungsgesetz §20, RDG §1 (2) in Verbindung mit dem NA Indikationskatalog
Wie reagieren Sie, und warum?
Ihre Entscheidung?
O Totenstarre ist ein sicheres Todeszeichen, also kann man langsam machen.
O Totenstarre ist ein unsicheres Todeszeichen, also muss man Dampf machen.
O Ich schicke RTW und NEF mit Signal und der Fall ist für mich erledigt.
O Ich schicke nur RTW mit Signal und der Fall ist für mich erledigt.
O Ich schicke nur das NEF mit Signal und der Fall ist für mich erledigt.
O Ich schicke nur das NEF ohne Signal und der Fall ist für mich erledigt.
O Ich alarmiere die HvO und entscheide nach deren Lagemeldung, was ich mache.
O Ich frage Schwester Christine, ob es einen Arzt gibt, der das Altenheim betreut, diesen soll sie verständigen. Wenn nicht suche ich im Telefonbuch nach einem niedergelassenen Arzt in Fellau und schicke diesen.
O Ich verweise Schwester Christine an den ärztlichen Notdienst (116117).
O Ich verbinde Schwester Christine mit dem ärztlichen Notdienst (116117).
O Ich verständige ein Bestattungsunternehmen.
O Ich verständige in jedem Fall die Polizei.
O Ich gehe davon aus, dass Schwester Christine ausgebildete Krankenschwester ist und frage sie, wie weit die Totenstarre ausgeprägt ist. Danach entscheide ich, was ich mache.
O Ich frage Schwester Christine, ob sie ausgebildete Krankenschwester ist und dann, wie weit die Totenstarre ausgeprägt ist. Danach entscheide ich, was ich mache.
O Ich frage Schwester Christine nach weiteren Todeszeichen. Danach entscheide ich, was ich mache.
O Ich frage in jedem Fall die Patientendaten ab und achte besonders auf eine exakte Dokumentation.
x Ich schicke RTW und NEF mit Signal und der Fall ist für mich erledigt.
x Ich frage in jedem Fall die Patientendaten ab und achte besonders auf eine exakte Dokumentation.
Sie sind Administrator in Ihrer Leitstelle und auch für die Langzeitdokumentation zuständig. Am vorigen Wochenende hat eine große Übung der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen im Landkreis stattgefunden. Der Funkverkehr wurde über den Leitkanal abgewickelt. In diesem Zusammenhang hat der Kreisbrandmeister, der die Übung über Funk verfolgt hat festgestellt, dass es mit der Funkdisziplin nicht weit her ist. Er beauftragt deshalb den Obmann der Sprechfunker, die Führungskräfte zusammenzurufen und einem Übungsabend an Hand der Aufzeichnungen des Leitkanals von der Übung zum Thema Funkdisziplin abzuhalten. Der Obmann kommt also zu Ihnen und bittet im Auftrag des Kreisbrandmeisters um die Herausgabe der Bänder.
Ich gebe die Bänder nicht heraus, da weder Gefahr im Verzug ist, noch richterlicher Beschluss vorliegt. Die Qualitätssicherung steht nur im RD Gesetz - es müssen vorher die Bänder noch anonymisiert werden.
Allerdings wird dies im Augenblick durch die Rechtsabteilung des IM geklärt.
Last changed5 months ago