sind Straftaten von geringem öffentlichen Interesse, d.h. die StA stellt das Verfahren zunächst ein.
-> 374 I StPO
werden Straftaten bezeichnet, die primär den Rechtsfrieden des einzelnen Bürgers stören. Es handelt sich um Straftaten aus dem persönlichen Umfeld des Verletzten bzw. ist der Unrechtsgehalt oder die Folge der Tat eher als geringwertig anzusehen.
die Verfolgung erfolgt grundsäzlich nur auf Antrag des Verletzten es sei denn, die StA erkennt öffentliches Interesse
die Verfolgung erfolgt nur auf Antrag des Verletzten, es liegt niemlas öffentliches Interesse vor
werden Straftaten bezeichnet, die den Rechtsfrieden der Allgemeinheit im erheblichen Maße stören und daher von Amtswegen verfolgt werden
regelt sie Rechtsbeziehung der Hoheitsgewalt (Staat) und den Bürger untereinader
-> Subordinationsprinzip
regelt die Rechtsbeziehung der Bürger untereinander
-> Koordinationsprinzip
ist eine rechtswidrige Tat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder einer Geldstrafe bedroht wird.
ist eine rechtswidrige Tat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht wird
ist die Verletzung der verkehrsüblichen Sorgfalspflicht, totz individueller Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit
ist eine vom Willen getragenes sozialerhebliches Verhalten eines Menschen
ist eine tatbestandsmäßige Handlung, wenn der Täter für sein Handeln keinen Rechtsfertigungsgrund oder Erlaubnis hat
ist eine solche, die den Tatbestand eines Strafgesetztes verwirklicht
ist das Maß es Vorwurfs, das dem Täter für seine Tat zu machen ist
ist eine rechtswidrige, tatbestandmäßige und schuldhafte Handlung eines Menschen, für die das Gesetz als Rechtsfolge eine Strafe vorsieht
ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, dass die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt
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