Wann erfolgt eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen?
§ 180 AO: wenn:
Nr. 1) Grundsteuerwerte
Nr. 2a) ESt und KSt-pflichte Einkünfte wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind
Nr. 2b) andere als in 2a genannte Fälle, Einkünfte aus LuL, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und bei einer freiberuflichen Tätigkeit, wenn Wohnsitz-FA und Betriebs-FA unterschiedlich
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