Welche Punkte prüft man in der Zulässigkeit des Vollstreckungsschutzantrages gem. § 765 a ZPO?
I. Statthaftigkeit
II. Zuständigkeit des Gerichts
III. Antrag
IV. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
V. Form und Frist
VI. Rechtsschutzbedürfnis
Wann ist der Vollstreckungsschutzantrag gem. § 765a ZPO statthaft?
Wenn sich der Vollstreckungsschuldner gegen eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung aufgrund besonderer Härte wendet.
Welches Gericht ist (ausschließlich) zuständig für den Vollstreckungsantrag gem. § 765a ZPO?
Das Vollstreckungsgericht, §§ 765a, 802 ZPO.
Welche Formvorschriften gelten für den Vollstreckungsschutzantrag gem. § 765a ZPO?
Keine.
Ist der Vollstreckungsschutzantrag gem. § 765a ZPO fristgebunden?
- Grundsatz: (-)
- Ausnahme: § 765a III ZPO (Räumungssachen)
Wann liegt das Rechtsschutzbedürfnis bei dem Vollstreckungsschutzantrag gem. § 765a ZPO vor?
Wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat und noch nicht beendet ist.
Wann ist der Vollstreckungsschutzantrag gem. § 765a ZPO begründet?
Der Vollstreckungsschutzantrag ist begründet, wenn ganz besondere Umstände vorliegen, die eine sittenwidrige Härte für den Vollstreckungsschuldner begründen und keine Schutzbedürftigkeit des Gläubigers besteht.
Wann liegen "besondere Umstände" i.S.d. § 765a ZPO vor?
Wenn die Zwangsvollstreckung des Gläubigers ein untragbares Ergebnis herbeiführen würde.
Wie lautet der Hauptsachetenor, wenn der Antrag nach § 765a ZPO erfolgreich ist?
"Die Zwangsvollstreckung aus (genaue Bezeichnung des Titels) wird einstweilen eingestellt."
Was ist die Konsequenz eines erfolgreichen Vollstreckungsschutzantrages nach § 765a ZPO?
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